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Solidarität mit Ken Merten

Foto: Marie-Kristin Boden
Ken Merten

Der Schriftsteller und jW-Autor Ken Merten ist von Berufsverbot bedroht. Auf change.org ist jetzt eine Solidaritätspetition für ihn gestartet worden. Der vollständige Text sowie der Spendenaufruf finden sich unter: kurzelinks.de/solidaritaetmitken

Ken Merten ist Schriftsteller, Journalist und Verdi-Mitglied aus Sachsen. Seit November 2023 arbeitet er zusätzlich für ein Sicherheitsunternehmen in Leipzig, um seinen Lebensunterhalt zu sichern. Diese Arbeit ist körperlich und psychisch belastend: In langen Schichten bewacht er unter anderem Einrichtungen, in denen obdachlose und suchtkranke Menschen untergebracht sind. Nun droht ihm der Verlust dieses Arbeitsplatzes. Doch nicht wegen einer Straftat, eines Fehlverhaltens bei der Arbeit oder weil er seine Pflichten als Sicherheitsmitarbeiter verletzt hätte.

Der Grund ist seine politische Betätigung: Merten wird von seiten des sächsischen Verfassungsschutzes »vorgeworfen«, im Bundesvorstand der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend (SDAJ) gewesen, Mitglied der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) und als Redakteur der »linksextremistischen« Zeitung junge Welt tätig gewesen zu sein. Genau daraus leiten Behörden und Gerichte Zweifel an seiner sogenannten politischen Zuverlässigkeit ab, die für die Ausübung des Wachmanngewerbes notwendig ist. (…)

Im Fall Ken Merten geht es um mehr als um einen einzelnen Nebenjob: Es geht um die Frage, ob politische Überzeugungen zum Kriterium dafür werden dürfen, ob jemand seinen frei gewählten Beruf ausüben darf.

Das Verwaltungsgericht Leipzig wertete mit Beschluss vom 21. August 2026 unter anderem Mertens Tätigkeit im SDAJ-Bundesvorstand, seine journalistische Arbeit bei der jungen Welt und seine öffentliche Aussage, Mitglied der DKP zu sein, als Anhaltspunkte für gewerbliche Unzuverlässigkeit. Auch ein Social-Media-Video, in dem sich Merten kritisch über den Zustand des Leipziger Nahverkehrs äußerte, spielte eine Rolle. Doch weder die DKP noch die SDAJ sind verboten. Journalistische Tätigkeit für die junge Welt ist legal. Was hier zum Problem erklärt wird, ist kein konkretes Fehlverhalten, sondern die politische Gesinnung eines Menschen.

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Der Fall Ken Merten erinnert an eine politische Praxis, die Deutschland längst überwunden glaubte: Berufsverbote aufgrund politischer Überzeugungen – sie waren nie weg, sie sind wieder da.

In den 1970er Jahren wurden im Zuge des Radikalenerlasses aus dem Hause Willy Brandt Menschen vom Staatsdienst ausgeschlossen, weil ihnen eine angeblich verfassungsfeindliche Gesinnung zugeschrieben wurde. Heute erscheint dieselbe Logik in veränderter Form: Nicht mehr allein der öffentliche Dienst ist betroffen. Sicherheitsgewerbe, Infrastruktur und andere sensible Bereiche können zum Einfallstor staatlicher Gesinnungsprüfung werden – in Zeitenwendezeiten kann es nahezu jeden Lohnabhängigen treffen.

Der demokratisch mangelhaft legitimierte und rechtsstaatlich fragwürdige Geheimdienst namens Verfassungsschutz wird dabei zunehmend zum Gatekeeper für berufliche Existenzen. Nachrichtendienste sind keine Gerichte. Sie entscheiden nicht über Parteiverbote und sollten auch nicht darüber entscheiden, wer arbeiten darf.

Das Grundgesetz schützt die politische Betätigungsfreiheit. Über das Verbot einer politischen Partei entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht. Solange eine Partei legal ist, darf die Mitgliedschaft nicht durch die Hintertür zu einem faktischen Berufsverbot führen.

Damit entsteht eine gefährliche Logik: Wer sich politisch links engagiert, in einer linken Partei organisiert oder für ein entsprechendes Medium arbeitet, kann unter Umständen als beruflich unzuverlässig gelten – selbst wenn ihm kein konkretes Fehlverhalten vorgeworfen wird.

Was heute Ken Merten trifft, kann morgen Menschen aller politischen Überzeugungen und aller Bereiche der Gesellschaft treffen. (…)

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Erschienen in der Ausgabe vom 17.09.2026, Seite 3, Abgeschrieben

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

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