IG Metall Berlin ruft zur Friedensdemonstration am 3. Oktober auf
Die IG Metall Berlin hat auf ihrer Delegiertenkonferenz am 8. September auf Initiative der Berliner IG-Metall-Jugend einen Beschluss gegen Wehrpflicht und Militarisierung gefasst:
Als IG Metall Berlin fühlen wir uns einem friedenspolitischen Erbe verpflichtet und setzen uns für »Frieden, Abrüstung und Völkerverständigung« (Satzung der IG Metall) ein.
Daher stehen wir dem im Kontext aktueller Kriege vielfach geforderten Aufwuchs der Bundeswehr, einer neuen Rüstungsspirale und besonders einer Wiedereinführung der Wehrpflicht ablehnend gegenüber. Ausdrücklich lehnen wir eine Rückkehr der Wehrpflicht bzw. einer »Bedarfswehrpflicht« ab, da:
– junge Menschen als die Betroffenen einer möglichen Wiederkehr der Wehrpflicht – bei der Entstehung des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes nicht beteiligt wurden und werden
– junge Menschen über die komplexen Ursachen globaler Machtkonflikte nicht richtig aufgeklärt werden
– viele Jugendliche mit geringem Einkommen durch hohe Entgelte in den Dienst gelockt werden und am Ende der Dienstzeit ohne mehr Berufsausbildung und Erwerbschancen dastehen würden
– das Geld, was für Werbeversuche der Bundeswehr an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen lockergemacht wird, besser als längst überfällige Investitionen in mehr und bessere Ausbildung fließen sollte
– dass die Stabilisierung des Rentensystems, die Verbesserung der Kranken– und Pflegeversicherung und die Entlastung von Kommunen den ohnehin hohen Rüstungsausgaben (Platz vier auf der Weltliste) untergeordnet werden
Unserer Meinung nach müssen in Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltige und friedensfördernde Zielsetzungen stets Priorität haben. Davon würden dann nicht Militarisierungserzählungen und übergroße Konzerne, sondern die soziale Sicherheit der Allgemeinheit profitieren.
Als Gewerkschaft stehen wir solidarisch an der Seite aller Kolleginnen und Kollegen, die von den Folgen der Militarisierung betroffen sind. Insbesondere Beschäftigte in Betrieben, die im Zuge von Aufrüstungspolitik umgebaut, erweitert oder von Rüstungsaufträgen abhängig gemacht werden, dürfen nicht gegen friedenspolitische Ziele ausgespielt werden. Unsere Kritik an Aufrüstung und Militarisierung richtet sich nicht gegen die Beschäftigten.
Wir treten für den Erhalt guter Arbeitsplätze, für Beschäftigungssicherung und sozial abgesicherte Perspektiven ein. Notwendig sind öffentliche Investitionen in zivile Produktion, Infrastruktur, Bildung, Gesundheit, Klimaschutz und industrielle Transformation statt einer Ausweitung der Rüstungsproduktion. Als IG Metall halten wir zusammen: Wir solidarisieren uns mit allen Kolleginnen und Kollegen und lehnen jede Politik ab, die Beschäftigte vor die falsche Wahl zwischen Frieden und Arbeitsplatz stellt.
Nein zu Wehrpflicht und Militarisierung!
Bereits vor einem Jahr hat die Delegiertenversammlung der Geschäftsstelle Berlin beschlossen:
Wir sagen: Stopp
– bei der Stationierung von Hyperschallangriffswaffen in unserem Land,
– bei den Bestrebungen für eine deutsche nukleare Teilhabe, mit der Beteiligung beim Drehen an der Schraube zunehmender Eskalation von militärischen Konflikten in der Welt. Gegen Wehrpflicht und Militarisierung!
Wir setzen uns dafür ein,
– dass in den weltweiten Konflikten die Diplomatie gestärkt und der Frieden dadurch gesichert wird,
– dass der Sozialstaat gefestigt und
– dass die Möglichkeiten der politischen Einflussnahme für alle verbessert werden.
Deshalb rufen wir auf zur Teilnahme an der Demonstration »Nein zur Hochrüstung, Wehrpflicht und Krieg!« am Samstag, den 3. Oktober 2026, um 13 Uhr vor dem Roten Rathaus
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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