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Störenfriede

USA gegen IStGH

Von Daniel Bratanovic
Foto: Anadolu Agency/IMAGO
Gebäude des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag

Völkermord, Verbrechen gegen die Menschheit, Kriegsverbrechen. Die Idee, dass Vergehen von dieser schweren Art niemals, an welchem Ort sie auch begangen sein mochten, ungesühnt bleiben dürfen, und sei die jeweilige nationale Rechtsprechungsgewalt dazu nicht fähig oder willens, soll der Geist sein, aus dem der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) vor einem Vierteljahrhundert entstanden ist.

Das idealistische Narrativ vergisst, den in der Rückschau exzeptionellen weltpolitischen Kontext dieser Entstehungszeit zu berücksichtigen. Der Kalte Krieg war vorbei und das siegreiche Lager schickte sich in der darauffolgenden Zeit der Unipolarität an, den Rest der Welt mit universeller Interventionsanmaßung im Namen von Demokratie und Menschenrechten zu beglücken – Hunderttausende Tote inklusive.

In diese kurze Ära von »Global Governance« und »Weltinnenpolitik« fällt denn auch weitgehend das Wirken des IStGH. So fällt auf, dass dieses Gericht in dieser Zeit ausschließlich gegen Angehörige afrikanischer Staaten Strafverfahren, Anklagen und Haftbefehle eingeleitet, erhoben und erlassen hat. Dass Verbrechen, derer sich das Weltstrafgericht in Den Haag qua Römischen Statuts annimmt, in der fraglichen Zeit nur in Afrika begangen worden sein sollen, kann ausgeschlossen werden. Der IStGH agierte im Rahmen einer imperialen Ordnung und verurteilte nur solche Kriegsverbrecher etc., die aus Staaten mit bestenfalls eingeschränkter Souveränität und hoher ökonomischer Abhängigkeit stammten.

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Ist dieser Befund noch zutreffend? Die USA, die – notabene – ihre Unterschrift unter das Römische Statut längst zurückgezogen haben, verlangen, wie jüngst bekanntgeworden ist, per Brief an alle übrigen 31 NATO-Mitgliedstaaten, sie mögen »unverzüglich Schritte zum Rückzug« vom Statut unternehmen. Die Verbündeten sollten die »Übergriffigkeit« des Gerichts »öffentlich verurteilen« und jegliche materielle Unterstützung für den Gerichtshof »sofort einstellen«.

Nicht dass der Gerichtshof eine sonderlich starke Institution wäre, vor der sich die politischen Chargen der USA ernsthaft zu fürchten hätten. Aber auch in der Aufforderung zur Zerstörung des Gerichts ist eine Verschiebung in der Weltordnung angezeigt. Dass mit Benjamin Netanjahu der politische Repräsentant eines der engsten Verbündeten der USA vom IStGH per internationalem Haftbefehl gesucht wird, ist ein nicht unbedeutendes Zeichen dieses Wandels. In einer Zeit, in der die Einheit des Westens zerfällt, ist auch dieses Weltgericht kein Gericht des Westens mehr – und verliert für die USA jede Existenzberechtigung.

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.09.2026, Seite 1, Ansichten

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