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Sportpolitik

Sicherer Sport für alle

Bis Ende 2028 sollen sämtliche Verbände mit einem Regelwerk gegen interpersonale Gewalt ausgerüstet sein

Foto: Ulmer/IMAGO
Gut auch für Kinder: Der »Safe Sport Code« verbietet interpersonale Gewalt in all ihren Erscheinungsformen und ermöglicht sportrechtliche Sanktionierungen

In Kassel öffnet im Frühjahr 2027 das »Zentrum für Safe Sport« offiziell die Türen. Es ist die bisher erste und einzige nationale, unabhängige Institution, gemeinsam getragen vom Bund und sämtlichen Ländern im Kampf gegen Gewalt und Machtmissbrauch im Sport. Ins Leben gerufen wurde das neue Zentrum, um dessen Entstehung sich insbesondere die Interessengemeinschaft »Athleten Deutschland« verdient gemacht hat, bei einem Gründungsakt am 9. Juli dieses Jahres. Doch allein mit diesem Leuchtturm in Nordhessen soll es nicht getan sein. Das Gebilde wird flankiert von einem bundesweiten und flächendeckenden Vorhaben. Darum, bislang nur in Ansätzen sichtbar, brachte der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) vor zwei Jahren einen »Sport Safe Code« auf den Weg und ist inzwischen drauf und dran, dieses Musterregelwerk in seine endgültige Form zu gießen.

Mit diesem Vorgehen strebt der Dachverband nach dem Motto »Safe Sport für alle« ein regelrechtes Bollwerk gegen interpersonale Gewalt im Sportbetrieb an, womit der DOSB in diesem hochsensiblen zwischenmenschlichen Bereich seiner besonderen Fürsorgepflicht für seine 103 Mitgliedsorganisationen nachzukommen gedenkt. Schließlich gilt als Endzweck, dass sämtliche dieser Organisationen, seien es die 16 Landessportbünde (LSB), die 42 Spitzenverbände des olympischen sowie 28 des nichtolympischen Sports bis hin zu den 17 Verbänden mit besonderen Aufgaben wie dem Betriebssportverband, dem Kneipp-Bund oder konfessionell verwurzelten Sportverbänden wie Makkabi oder DJK, den »Sport Safe Code« vollumfänglich in ihren Regelwerken verankern. Ende 2028 soll es vollbracht sein. Spätestens bis dahin soll dieser Code von den Alpinisten bis zu den Zumbatänzern als einheitliche verbandsrechtliche Grundlage gelten, um interpersonale Gewalt im Sport rechtssicher zu ahnden und zu sanktionieren.

Der »Sport Safe Code« verbietet interpersonale Gewalt in all ihren Erscheinungsformen – körperliche, psychische, sexualisierte – und ermöglicht sportrechtliche Sanktionierungen auch unterhalb der strafrechtlichen Verfolgung. Er legt Verbote und Gebote sowie Vorschriften zu Untersuchungs-, Disziplinar- und Rechtsbehelfsverfahren fest, heißt es von seiten der Initiatoren.

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»Ein großer Teil der Mitgliedsorganisationen hat sich inzwischen intensiv mit der Einführung befasst. Eine Reihe von Verbänden hat den Code bereits durch die eigene Mitgliederversammlung verabschieden lassen, zahlreiche weitere werden wahrscheinlich im kommenden Jahr folgen«, berichtete Florian Pröckl, beim Dachverband DOSB mit Maike Herrlein einer der Experten auf diesem Gebiet, am Montag auf der Internetseite des Sportbunds. An einer weiteren Evaluation des aktuellen Wortlautes für den »Sport Safe Code« hätten sich jüngst 30 Organisationen beteiligt, fast die Hälfte davon habe konkrete Änderungsvorschläge eingebracht.

Präzisiert wurden zum Beispiel Regelungen zur »Verantwortlichkeit von Sportorganisationen«. Im Mittelpunkt stehe künftig stärker die Frage, ob ein Verband konkret handelt, nachdem er Kenntnis von einem möglichen Fall interpersonaler Gewalt erlangte, so Maike Herrlein. Außerdem wurden die Maßstäbe für jene Teams angepasst, die Verfehlungen nachgehen und untersuchen. Künftig muss ein solches »aus mindestens zwei Personen bestehen. Damit wird für Untersuchungen ein Vieraugenprinzip verankert.« Doch auch größere Teams blieben möglich, erklärte Florian Pröckl. Eine wichtige Änderung betreffe die Verjährung. Sie bleibe zwar unverändert bei fünf Jahren. Die Frist der Verjährung beginne aber in jenen Fällen, wo Minderjährige betroffen sind, erst mit deren Volljährigkeit.

Die neuerlich und mittlerweile zum dritten Mal überarbeitete Fassung des 65seitigen Mustercodes soll auf der Vollversammlung des DOSB am 5. Dezember verabschiedet werden. Damit würden sämtliche Mitgliedsorganisationen in den Stand gesetzt, diese Handreichung bis spätestens 2028 entsprechend ihren ganz spezifischen Bedingungen zu implementieren und in die Praxis umzusetzen. Physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt zu wehren, denselben Anspruch verfolgt das nationale »Zentrum für Safe Sport«. Wobei es dort in der ersten Arbeitsphase insbesondere darum gehen wird, Fälle aus dem Spitzensport zu untersuchen und zu sanktionieren.

Dafür sind entsprechende Kooperationsvereinbarungen mit den einzelnen Fachverbänden unverzichtbar. In der letzten Konsequenz ist angedacht, die Sportorganisationen zu solch individuellen Vereinbarungen mit dem Zentrum in Kassel regelrecht zu zwingen wie auch zur Festschreibung des »Sport Safe Codes« in ihren jeweiligen Verbandsstatuten. Wer sich dem verweigert, so die Drohkulisse im Hintergrund, solle künftig keine öffentlichen Fördermittel mehr erhalten. Ein heikles Szenario, das in seinen Konsequenzen vorerst lieber nicht öffentlich diskutiert wird. Vor allem, weil es sich »um eine hochkomplizierte juristische Materie handelt«, wie ein Insider auf jW-Anfrage zu Protokoll gab. »Safe« scheint bei diesem komplexen Thema noch längst nicht alles.

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.09.2026, Seite 16, Sport

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