Juristenvereinigung: Rüstungsexporte nach Israel widersprechen Deutschlands Verteidigung vor dem Internationalen Gerichtshof
Die Juristenvereinigung European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) wies am Montag auf ihren aktuellen Bericht zu fortgesetzten deutschen Rüstungsexporten in Milliardenhöhe nach Israel hin, während der Internationale Gerichtshof in Den Haag aufgrund der Waffenlieferungen nach einer Klage Nicaraguas gegen Deutschland wegen Beihilfe zum Völkermord in Gaza verhandelt:
Trotz zahlreicher internationaler Warnungen und umfangreicher Dokumentationen der schwersten Verbrechen im Gazastreifen exportierte Deutschland von 2023 bis 2026 kontinuierlich Waffen nach Israel. Dies geht aus einem heute veröffentlichten ECCHR-Bericht hervor, der zeitgleich mit dem Beginn der neuen Verhandlungsrunde im Fall »Nicaragua gegen Deutschland« vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag erscheint. In dieser Phase des Verfahrens geht es um die Einwände Deutschlands gegen die Zuständigkeit des Gerichtshofs und die Zulässigkeit der Klage.
Der Bericht »Arming International Crimes – Germany›s Continuing Arms Exports to Israel, 2023–2026« analysiert offizielle Genehmigungszahlen, Informationen des Bundestages und israelische Importdaten.
»Im Jahr 2024 verteidigte sich Deutschland vor dem IGH unter Berufung auf ein ›robustes‹ Rüstungskontrollsystem und einen Rückgang der Genehmigungen. Die anschließende Exportbilanz untergräbt diese Verteidigung. Die deutsche Regierung kann sich in Den Haag nicht auf die theoretische Schutzwirkung des Gesetzes berufen, während sie dieses in ihrer Genehmigungspraxis faktisch bedeutungslos macht«, erklärt Dr. Alexander Schwarz, Kodirektor des Programms »International Crimes and Accountability« am ECCHR.
Die Analyse zeigt, dass die deutschen Waffenexportgenehmigungen nach dem IGH-Verfahren von 2024 zugenommen haben – und sich überwiegend nicht auf die Schutz- oder Ausrüstungsgüter beziehen, die Deutschland vor Gericht angeführt hatte. Im Jahr 2024 entfielen auf Schutzausrüstung lediglich 106.000 Euro von insgesamt 163,8 Millionen Euro – etwa 0,065 Prozent. Für das Jahr 2025 dokumentiert der Bericht Genehmigungen für Teile von Panzern und gepanzerten Fahrzeugen im Wert von über 110 Millionen Euro. Komponenten dieser Art wurden bei völkerrechtswidrigen israelischen Militäroperationen im Gazastreifen und im Libanon eingesetzt.
Besonders deutlich wird der Widerspruch im April 2024: Damals führte die deutsche Regierung vor dem IGH strenge Einzelfallprüfungen, einen starken Rückgang des Wertes der genehmigten Exporte und einen geringen Anteil an Kriegswaffen im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes an. Der IGH ordnete daraufhin unter den damaligen Umständen keine vorläufigen Maßnahmen gegen Deutschland an. Dies kam jedoch keiner allgemeinen Billigung deutscher Waffenexporte gleich. Im Gegenteil: Der IGH verwies ausdrücklich auf die Verpflichtung der Waffenlieferanten, Risiken von Verstößen gegen die Völkermordkonvention und die Genfer Konventionen zu verhindern.
Nach Ansicht des ECCHR verstößt diese Genehmigungspraxis gegen internationales, europäisches und deutsches Waffenexportrecht. Der Waffenhandelsvertrag (ATT) und der Gemeinsame Standpunkt der EU zu Waffenexporten (2008/944/GASP) verlangen, dass Genehmigungen verweigert werden, wenn ein eindeutiges Risiko besteht, dass die Güter zu schwerwiegenden Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht beitragen. Darüber hinaus verpflichtet die Völkermordkonvention Staaten dazu, Maßnahmen zu ergreifen, sobald ihnen ein ernsthaftes Risiko eines Völkermords bekannt ist oder bekannt sein müsste – eine endgültige Feststellung eines Völkermords ist hierfür nicht erforderlich. (...)
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