- → Inland
Hat der staatliche Druck zugenommen?
Der Versuch, der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, soll den Verein in Finanzierungsnot bringen, sagt Florian Gutsche
Antifaschistinnen und Antifaschisten haben in der Geschichte der Bundesrepublik immer wieder beklagt, dem Einfluss ehemaliger Nazis in Politik und Behörden ausgesetzt zu sein. Sehen Sie einen Zusammenhang, wenn die Berliner Finanzbehörde der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, VVN-BdA, nun erneut droht, ihr die Gemeinnützigkeit abzuerkennen?
Zur Wahrheit gehört, dass es trotz vermeintlicher Aufarbeitung des Faschismus in der Bundesrepublik nie einen kompletten Bruch mit diesen Traditionen gab. Verwaltung und Behörden haben häufig unter solchen Einflüssen agiert. Unsere Gründerinnen und Gründer erlitten schon kurz nach 1949 wieder Repressionen. Zunächst, weil die Täter noch im System waren, und später aufgrund einer von diesen geprägten Kultur dort. Dass es aber jetzt so weit gekommen ist, hat damit zu tun, dass die Berliner Finanzverwaltung offenbar auf die Kampagne neurechter Medien wie Nius und Apollo News angesprungen ist. Infolgedessen sprang auch das stetig weiter nach rechts rückende Springer-Blatt Die Welt auf den Zug auf. Das Handeln des Berliner Finanzamts steht in Verantwortung des CDU-Spitzenkandidaten Stefan Evers. Der hat sich bisher nicht weiter dazu geäußert, dass laut seiner Verwaltung Antifaschismus nicht mehr gemeinnützig sein soll.
Hat der Druck auf Antifaschisten in letzter Zeit zugenommen?
Dass Behörden antifaschistischen Vereinen die Gemeinnützigkeit aberkennen wollen, ist nicht neu. Man will uns so in Finanzierungsnot bringen. Die Bundesregierung wird zudem etwa 200 Projekte gegen Rassismus, Antisemitismus und rechtsextreme Gewalt des Bundesprogramms »Demokratie leben!« nicht weiter fördern. Rechte Akteure und die AfD fordern das unter dem Vorwand einer vermeintlich fehlenden »politischen Neutralität«. Der Druck war seit der Nachkriegsgeschichte nie ganz weg, änderte sich nur in der Art der Ausübung. Zu sehen war das etwa an den Repressionen gegen den vermeintlichen Antifa-Ost-Komplex oder gegen die sogenannte Hammerbande. Antifaschistische Organisierung und Praxis hat sich in der Vergangenheit immer wieder gewandelt und den gesellschaftlichen Bedingungen angepasst. Die starke autonome Antifa der 90er Jahre gibt es so beispielsweise nicht mehr. Heute gibt es Bewegungen wie »Widersetzen« oder auch die AfD-Verbotskampagne, mit Menschen, die sich parteiunabhängig zusammenfinden.
Schlägt ein Verbotsversuch vor dem Bundesverfassungsgericht fehl, könne das die AfD erst recht legitimieren, argumentieren manche.
Wir sehen dies als Folge einer fehlerhaften politischen Einschätzung. Die AfD stellt eine Gefahr dar. Mehr als 1.000 Juristinnen und Juristen unterstützen deshalb den Aufruf für ein AfD‑Verbot. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat ein Gutachten erstellt, dass die Partei nachweislich verfassungswidrig ist.
Ist der politische Druck von rechts Resultat geringer Widerstandskraft anderer politischer Parteien?
Die AfD ist seit mehr als einem Jahrzehnt Stichwortgeberin für eine rassistische und progressive Bewegungen diskriminierende Politik. Parteien wie CDU, FDP und SPD haben sich die Argumentation der AfD zu eigen gemacht, in der Hoffnung, so auf Zustimmung beim Wähler zu treffen. Bis heute hat die CDU beispielsweise kein eigenes, funktionierendes Rezept gegen deren Aufstieg gefunden – statt dessen legitimieren sie AfD-Positionen immer weiter. Dazu passt, dass Organisationen wie die VVN jahrzehntelang dafür kämpfen mussten, dass Opfer des Faschismus als solche anerkannt wurden. Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfer gelten noch heute in Teilen als »Schmuddelkinder«. Jetzt stellen Revisionisten das mühsam Erkämpfte wieder in Frage oder deuten es um.
Was also tun?
Die Verwaltung agiert in vorauseilendem Gehorsam. Politisch muss gegenüber faschistischen Parteien klare Kante gezeigt werden. Sie und ihre Positionen dürfen keinesfalls auch nur im Ansatz akzeptiert oder legitimiert werden. Staatliche Mittel müssen dafür eingesetzt werden, dass beispielsweise die Opfer rassistischer Gewalt Unterstützung erhalten. Die Arbeit antifaschistischer Organisationen muss anerkannt werden.
Manche Umfragen für die Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September sehen die Partei Die Linke vorn. Könnte so ein Ergebnis einem antifaschistischen Grundkonsens zuträglich sein?
Ich bin skeptisch, dass es eine Chance darauf gibt. Auch in Berlin prognostizieren Umfragen der AfD 18 Prozent, und die CDU scheint bisher lernunwillig zu sein. Wir werden aber weiter für ein antifaschistisches Ergebnis kämpfen.
Florian Gutsche ist Bundesvorsitzender der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist*innen (VVN‑BdA).
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
