- → Inland
Der nächste Anlauf
»Unzulässige politische Betätigung«: Berliner Finanzamt stellt Gemeinnützigkeit der VVN-BdA erneut in Frage
Die Finanzbehörden geben nicht auf in ihrem Feldzug gegen die größte und älteste antifaschistische Organisation des Landes. Vor sieben Jahren hatte das Berliner Finanzamt für Körperschaften I der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist*innen (VVN-BdA) die Gemeinnützigkeit entzogen. Die Entscheidung wurde nach einer Welle von Protesten und juristischen Schritten revidiert. Jetzt nimmt die Behörde erneut Anlauf – und zwar, so scheint es, auf Zuruf rechter Medien.
Wie die VVN-BdA am Dienstag mitteilte, hat das Berliner Finanzamt die Organisation zur vorzeitigen Abgabe der Steuererklärung für 2024 und 2025 aufgefordert. In dem Schreiben heißt es, »aufgrund der öffentlich gewordenen tatsächlichen Geschäftsführung« müsse geprüft werden, ob die VVN-BdA »alle Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfüllt« – oder ob sie eine »steuerpflichtige Körperschaft« sei, weil eine »unzulässige politische Betätigung vorliegt«. Verwiesen wird dabei »auch auf die aktuelle Kampagne zum AfD-Verbot sowie die damit im Zusammenhang stehenden Aktivitäten«.
Gemeint sind hier offenbar drei Kampagnen, deren Träger die VVN-BdA ist. Auf der Homepage heißt es, die VVN-BdA sei »vielfach Kristallisationspunkt von antifaschistischen Aktivitäten«. Auf Bundesebene sei sie rechtlicher Träger dreier bundesweiter Kampagnen: seit 2016 »Aufstehen gegen Rassismus (AgR)«, seit 2024 »Menschenwürde verteidigen – AfD-Verbot jetzt!« und ebenfalls seit 2024 »Widersetzen«. Die Kampagne organisierte die Straßenblockaden gegen den AfD-Bundesparteitag in Erfurt Anfang Juli.
In diesem Zusammenhang fand eine Kampagne rechter Medien statt, die offenbar das Berliner Finanzamt wieder auf die Fährte gesetzt hat. Eine Rolle spielte in der Kampagne der Oldenburger Rechtswissenschaftler und SPD-Rechtsaußen Volker Boehme-Neßler. Kurz vor dem AfD-Parteitag forderte Boehme-Neßler im rechten Portal Apollo News die Behörden auf, die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA zu prüfen. Die geplanten Blockaden in Erfurt zielten auf eine Verhinderung des AfD-Bundesparteitags, es gehe um »eindeutige parteipolitische Ziele«, die mit dem Status der Gemeinnützigkeit unvereinbar seien.
Kurz nach dem AfD-Parteitag griff mit Nius ein weiteres rechtes Portal das Thema auf und schrieb mit Blick auf die VVN-BdA, »Widersetzen« profitiere von der »Gemeinnützigkeit seines linksextremen Trägervereins«. Am selben Tag konnte die Welt vermelden, die Berliner Finanzverwaltung habe veranlasst, die Gemeinnützigkeit der Organisation zu überprüfen.
Die Drohung des Finanzamtes bezeichnete Florian Gutsche, Bundesvorsitzender der VVN-BdA, als »Angriff auf die demokratische Zivilgesellschaft«. Das Engagement gegen die im Kern faschistische AfD sei »mit gemeinnützigen Zwecken vollkommen vereinbar«. Niklas Tretow, Pressereferent der Organisation, äußerte gegenüber jW, es sei zu hoffen, »dass die Finanzverwaltung noch zur Vernunft kommt«. Man setze auf öffentlichen Protest, sagte Tretow und rief dazu auf, eine Onlinepetition mit dem Titel »Antifaschismus muss gemeinnützig bleiben!« zu unterschreiben, die an den Berliner Finanzsenator Stefan Evers (CDU) gerichtet ist.
Kritik am Vorgehen des Finanzamtes kam auch von der Internationalen Föderation der Widerstandskämpfer FIR, ein Dachverband, zu dem auch die VVN-BdA gehört. Die FIR sprach von einer »deutlichen Steigerung« der Angriffe auf antifaschistische Initiativen, etwa in den USA und Italien. In der Bundesrepublik werde »im Zuge des Aufschwungs der AfD« der politische Druck auf die VVN-BdA verstärkt. Die Allianz »Rechtssicherheit für politische Willensbildung« erklärte am Dienstag, das Schreiben des Finanzamtes sei »massiv verunsichernd« und schränke die Handlungsspielräume zivilgesellschaftlich Engagierter ein. Die Rechtsunsicherheit im Gemeinnützigkeitsrecht müsse »dringend beendet werden«.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 3,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
