Sonderurlauber des Tages: US-Soldaten
Soldaten brauchen keinen Bildungsurlaub, denn ihr Gehirn ist, genau wie der Rest ihres Körpers, vor allem Kanonenfutter. Aber wie bewegt man junge Erwachsene in Zeiten imperialistischer Zuspitzung dazu, sich diesem Zweck hinzugeben? Erschließung neuer Reichtümer? Ruhm und Ehre? Sterben fürs Vaterland?
Die Latte kann noch deutlich niedriger gehängt werden. Soldaten brauchen Urlaub. Ohne Bildung. Genauer: ein paar Tage mehr Urlaub. Noch genauer: Urlaub, um Videospiele zu zocken. Offenbar lockt eine Einheit der US-Armee in Georgia mit folgendem Angebot zur Vertragsverlängerung: Wer schon zwei Jahre Kriegsdienst geleistet hat und nun erneut unterschreibt, darf zum geplanten Start des kommenden Rockstar-Produkts »Grand Theft Auto VI« (GTA VI) vier Tage Sonderurlaub beantragen. Say less! 20 der 130 berechtigten Soldaten des 9. Pionierbataillons haben bereits zugeschlagen, berichtete das US-Militärmagazin Task & Purpose. Es zeigt sich, dass junge Menschen für realen Waffengebrauch durch fiktiven Waffengebrauch zu begeistern sind. Oder aber: lieber digital als in echt. Während des Kalten Krieges war die Einheit in Westdeutschland stationiert, im 21. Jahrhundert wurde sie mehrere Male in Irak und Afghanistan eingesetzt. Auf der eigenen Couch ist es gemütlicher.
Seit 2015 in Fort Stewart fristend, ist es wohl eher der Extraurlaub, der ins Gewicht fällt. Ob GTA VI tatsächlich pünktlich zum im Angebot vorgesehenen Zeitraum (20. bis 23. November) erscheint, steht ohnehin in den Sternen. Der fünfte Teil der Kriminalitäts- und Terrorsimulation ist 13 Jahre alt. Die Veröffentlichung des sechsten Teils wurde bereits mehrfach verschoben – von zunächst Mai 2025 auf den 19. November 2026. In den ersten Spieltagen müssten sich die Sonderurlauber dann auch noch mit erwartbaren Programmierfehlern und überlasteten Servern rumschlagen. Bleibt die Vermutung: Wer sich für vier zusätzliche Urlaubstage in den Dienst des US-Hegemons stellt, hätte das wohl eh getan. Und wer das tut, hat sowieso einen Schuss weg.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
