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Friedensdemagogie
Ukraine: Streit im Kriegsestablishment
Am Freitag hat sich der ukrainische Parlamentsabgeordnete Danilo Getmantsew zu Wort gemeldet. Der Politiker, der der Präsidentenpartei »Diener des Volkes« angehört und angeblich deren Fraktionsvorsitzenden David Arachamija nahesteht, erklärte, in der Ukraine finde ein interner Fraktionskampf zwischen der »Partei des Friedens« und der »Partei des Krieges« statt. Zu ersterer zählte er Präsident Wolodimir Selenskij, seinen Fraktionschef und »nicht wenige Militärs«, zur Kriegspartei dagegen die »freigestellten Propagandisten« rund um die westlich gesponserten »zivilgesellschaftlichen Organisationen« sowie die Antikorruptionsbehörden und den zum politischen Herausforderer Selenskijs gewordenen Exverteidigungsminister Michajlo Fedorow.
Die Charakterisierung von Selenskijs innenpolitischen Gegnern als Partei des Krieges trifft sicherlich in der Sache zu. Alle diese »Zuschussfresser« tun das, wofür sie bezahlt werden: die Ukraine im Krieg zu halten. Auch Fedorows Kritik an Selenskij betraf die Ineffizienz, mit der er das Land durch den Krieg führe, nicht den Krieg selbst.
Warum aber jetzt diese »Enthüllung«? Aller Wahrscheinlichkeit nach, um Selenskijs nachlassende Zustimmungswerte in der Bevölkerung aufzufangen und dem mit viereinhalb Jahren Durchhaltereden langsam allen auf den Geist gehenden Staatschef innenpolitische Entlastung zu verschaffen. Was sei schon ein bisschen Korruption, wenn der Mann um den Frieden bemüht sei, soll man sich denken.
An dieser Stelle wird es lächerlich. Selenskij als Anwalt des Friedens zu bezeichnen, ist ungefähr so glaubhaft wie die These, die katholische Kirche sei der Anwalt der Armen. Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr. Die Erfindung des Fraktionsstreits trägt aber dem Umstand Rechnung, dass die große Mehrheit der Ukrainer den Krieg leid sein dürfte. Nur: Wenn man das geäußert hat, hatte man bis jetzt ganz schnell ein Verfahren wegen Landesverrats oder Wehrkraftzersetzung am Hals. Alle Kräfte, die heute als »Partei des Friedens« auftreten könnten, sind zu Beginn des Krieges aus dem politischen Feld der Ukraine entfernt worden.
Was nicht ausschließt, dass sich manche in der ukrainischen Führung tatsächlich Gedanken darüber machen, wie lange das Land den Krieg noch durchhalten kann. Die Exportmöglichkeiten für ukrainische Agrarprodukte und Erze sind nach der Blockade der Schwarzmeerhäfen um bis zu 80 Prozent eingeschränkt, und die Zuversicht Selenskijs, der Westen werde im Zweifel immer noch ein paar Milliarden für Kiew lockermachen, klingt inzwischen hohl. Die Unausweichlichkeit der Krise gibt auch Johann Wadephul zu, wenn er Russland vorwirft, den Winter zur Waffe machen zu wollen. Das ähnelt dem Räsonnement der Deutschen, sie seien 1941 vor Moskau dem »General Winter« erlegen.
Es stimmt, Selenskij schlägt Russland immer wieder einen dreifachen Waffenstillstand vor: zu Lande, zu Wasser und in der Luft. Was nicht dabei vorkommt: Cyberangriffe. Die will sich Kiew offenbar vorbehalten. Wundert sich jemand, dass der russische Präsident dieses Angebot als »exotisch« zurückgewiesen hat?
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Stefan Koch aus Berlin 26. Aug. 2026 um 10:37 UhrMan darf sich nicht wundern, wenn die Mogelpackung »Neuwahlen« in der Ukraine als vierter Vorschlag eines Waffenstillstandes an Russland etabliert wird, um über den Winter zu kommen.
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Die russische Ablehnung eines Waffenstillstands hat ihre Ursache im westlichen Umgang mit dem Minsker Waffenstillstand, der bekanntlich nur zum Schein abgeschlossen worden war, um der Ukraine mit einer Aufrüstung die glaubwürdige Option einer militärischen Lösung der Minderheitenfrage zu verschaffen. Russland will sich nun halt nicht ein zweites Mal mit einem derartigen nicht ernst gemeinten Waffenstillstand übers Ohr hauen lassen. Zahlen der OSZE zu Opfern von Waffenstillstandsbrüchen belegten, dass östlich der Demarkationslinie viel mehr zivile Opfer zu beklagen waren als westlich der Linie, was auf eine höhere Aggressivität der westlichen Restukraine hindeutet. Auf westlichen Druck hin wurden derartige Zahlen später nicht mehr veröffentlicht. Statt dessen kamen offizielle ukrainische militärische Drohungen gegen Russland, Frühjahr 2021 etwa die Aufnahme der militärischen Option zur Lösung der Krim- und Donbass-Frage in die ukrainische Militärdoktrin. Botschafter Melnyk brachte damals auch schon die ukrainische Atombombe ins Gespräch. Einige weitere Drohungen mit Gewalt folgten, bis dann am 16.2.2022 offenbar ein ukrainischer Angriff auf den Donbass erfolgte, der zu einer raschen Eskalation der Gewalt führte. Die OSZE dokumentierte ohne Verursacherbenennungen rund 10.000 Waffenstillstandsverletzungen in den 10 Tagen vor dem 24.2., der im Westen als Kriegsbeginn gesetzt wird. Untersuchungen der Schuldfrage bezüglich der Gewalt in den 10 Tagen vor dem russischen Kriegseintritt sind leider sehr sehr rar. Klar ist nur, dass Russland sich für seine Militäroperation gegen die Ukraine auf das Selbstverteidigungsrecht der Donbassrepubliken berufen hatte. Dieses Faktum wird im Westen oft übersehen, man stützt sich lieber auf Verdrehungen und Lügen. Heute stand zum Beispiel in der Hannoverschen Allgemeinen, dass der Hannoversche Oberbürgermeister Putin unterstellte, »ein ganzes Volk auslöschen« zu wollen. Solch verlogene Hasspredigten müssen für einen Frieden enden!
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Stefan H. Heuer aus Rostock 24. Aug. 2026 um 14:12 UhrDer Logik der diese Welt regierenden Kräfte wohnt das Prinzip der Um- oder Verdrehung inne: Das Gute ist schlecht, das Schäbige ist gut. Um es in den Worten eines Schriftstellers zu zitieren, den jeder kennen dürfte: »Krieg ist Frieden«, »Freiheit ist Sklaverei« und »Unwissenheit ist Stärke«. Selenskij ist die Marionette, die treu dient und daher (noch) gehalten wird.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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