Zum Inhalt der Seite

Im Bann der AfD (Teil 2)

AfD
Foto: IMAGO/Wolfgang Maria Weber

Die fremdenfeindliche wie völkische, wirtschaftsliberale wie auch sonst in so ziemlich jeder Hinsicht unappetitliche Rechtspartei AfD schickt sich an, in zwei Bundesländern demnächst stärkste Kraft zu werden und in einem davon womöglich auch den nächsten Ministerpräsidenten zu stellen. Inzwischen herrscht schicksalsergebene Einsicht in den unvermeidlichen Wahlsieg, so dass Szenarien der Zukunft skizziert werden.

Nicolas Richer malt sich in der Süddeutschen Zeitung aus, was wäre, wenn der AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund, dessen Wahlkampf »Anleihen an Trumps Drehbuch« zu nehmen scheine, denn wirklich Landeschef würde: »Und sollte die AfD in Sachsen-Anhalt tatsächlich regieren, dann dürfte sie mit Kulturkampf, Stimmungsmache oder dem schamlosen Aufblasen angeblicher Erfolge vom eigenen Unvermögen ablenken.« Das mag so sein, sagt aber nichts über Politik, sondern bloß über deren Performance.

Anzeige

Harald Martenstein dagegen unterstellt in der Welt, die Brandmauer hält – einstweilen. Dann seien drei Szenarien denkbar: Die AfD erreiche irgendwann die absolute Mehrheit und regiere mithin. Das aber würden die Verlierer dieser demokratischen Wahl nicht akzeptieren, daher Möglichkeit zwei: »ein linksautoritäres Regime, nicht unähnlich der DDR, mit antifaschistischem Schutzwall gegen Meinungsfreiheit.« Unvermittelt Möglichkeit drei: »ein europäischer Bürgerkrieg«. Was also tun gegen DDR 2.0 und kontinentalen Krieg? Einfach massenhaft abschieben: »Eine ganz andere Möglichkeit bestünde darin, die Migrationspolitik so robust zu gestalten, dass sie mehrheitsfähig ist.« Denn auf Dauer werde sich die Bevölkerung nicht »mit zehntausenden Messerangriffen« abfinden. Zehntausende Messerangriffe? Möglichkeit fünf: Harald Martenstein wird Pressesprecher der AfD und treibt mit seiner Phantastik selbst diesen Lügenladen in den Abgrund.

Der liberale Antifaschismus macht sich derweil seine ganz eigenen Zukunftsgedanken. Christian Rath hält in der Taz fest: »Die richtige Zeit für ein AfD-Verbotsverfahren ist nicht jetzt.« Warum nicht? Ein Verbotsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt drohe zu scheitern, besser darauf vertrauen, dass eine in Sachsen-Anhalt regierende AfD »verfassungsfeindliche Gesetze verabschiedet«. Dann nämlich könne in Karlsruhe eine Normenkontrolle beantragt werden und das Verfassungsgericht per Anordnung solche Gesetze verhindern. Weigere sich eine AfD-Regierung dagegen, könne die Bundesregierung zum Mittel des »Bundeszwangs« greifen und einen Staatskommissar einsetzen. »Sollte die AfD-Landesregierung auch gegen den Bundeszwang rebellieren, dann wäre das ihr Ende.« Also bitte AfD, einfach mal ein verfassungswidriges Gesetz verabschieden, denn hier glaubt einer fest an die demokratischen Institutionen. (brat)

Themen:
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 24.08.2026, Seite 2, Ansichten

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!