Zum Inhalt der Seite
Jugoslawien-Kriege

Gedenken an »Operation Sturm«

Kroatien feiert Krajina-Offensive. Serbien prangert sie als Kriegsverbrechen und Völkermord an

Foto: Igor Soban/Pixsell/IMAGO
Kroatien feiert die Eroberung der serbischen Krajina als »Tag des Sieges und der heimatlichen Dankbarkeit« (Knin, 5.8.2026)

Am Mittwoch hat Kroatien den 31. Jahrestag der Militäroperation »Sturm« gefeiert. Mit einem Staatsakt in der unweit der bosnischen Grenze liegenden Stadt Knin – inklusive Kranzniederlegung am Siegesdenkmal, Schweigeminute und Ehrensalven – wurde der Opfer und des Sieges im »Heimatkrieg« gedacht. Im benachbarten Serbien wiederum gilt der 4. August als Tag des Gedenkens an die gefallenen und vertriebenen Serben und die Operation als eines der größten Verbrechen in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg. Die zentrale Feier fand dieses Jahr jedoch nicht in der Hauptstadt Belgrad, sondern in der Kleinstadt Mrkonjić Grad in Bosnien und Herzegowina statt, bei der auch der serbische Präsident Aleksandar Vučić anwesend war.

Der von den NATO-Staaten beförderte »Zerfall Jugoslawiens« hatte im August 1990 einen Aufstand in Kroatien ausgelöst, der sich mehrheitlich auf die von Serben bewohnten Gebiete im dalmatinischen Hinterland um Knin sowie in den Grenzregionen Lika, Kordun, Banija und Teilen Ostkroatiens konzentrierte. Diese erklärten sich später zur Republik Serbische Krajina (RSK). Die serbische Bevölkerung wollte den entstehenden kroatischen Nationalstaat nicht akzeptieren, da sie 1941 in dem nach dem Einmarsch der Naziwehrmacht gegründeten faschistischen »Unabhängigen Staat Kroatien« gemeinsam mit Juden und Roma einem Völkermord zum Opfer gefallen war.

Anzeige

Nachdem die RSK ihre Absicht erklärt hatte, sich mit Serbien zu vereinen, betrachtete die kroatische Regierung sie als abtrünnigen Landesteil. Bis März 1991 eskalierte der Konflikt und führte zum Kroatien-Krieg. Nach einem dreimonatigen Moratorium wurden im Oktober sowohl die im Juni erklärte Unabhängigkeit Kroatiens als auch die Abspaltung der RSK wirksam. Letztere wurde aber international nie anerkannt, nicht einmal von Serbien. Immer wieder kam es zu Gefechten, ein 1992 von der UNO vermittelter Waffenstillstand und weitere Vermittlungsversuche scheiterten.

Im August 1995 führte Kroatien schließlich die Operation »Sturm« (Oluja) aus und eroberte innerhalb von vier Tagen den Großteil der RSK. Der Krieg war damit faktisch beendet, und der 5. August gilt in Kroatien seither als nationaler Feiertag. Laut Schätzungen der UNO flohen 200.000 kroatische Serben aus der Krajina, Dörfer wurden geplündert, niedergebrannt und zerstört. Über die Zahl der Getöteten schwanken die Angaben zwischen wenigen hundert und mehr als tausend. Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) stellte fest, dass die kroatische Seite zahlreiche Kriegsverbrechen verübt hatte. Trotzdem wurden die Generäle Ante Gotovina und Mladen Markač später freigesprochen, und das Gericht wollte, im Unterschied zum Vorgehen der bosnischen Serben in Srebrenica, kein gezieltes Völkermordszenario erkennen.

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 06.08.2026, Seite 6, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
→ Leserbriefe
  • Volker Wirth aus Berlin 6. Aug. 2026 um 15:55 Uhr
    »Oluja« war m. E.kein isoliertes Ereignis. Unter Clinton mischten sich die USA immer stärker in die Jugoslawienkriege ein, um sich in diesem ehemals neutralen Bundesstaat festzusetzen. Dazu unterstützten sie, nachdem das bereits die deutsche Regierung tat, die Abspaltungsbemühungen der westlichen historisch-kulturell katholischen Bundesstaaten Slowenien und Kroatien, später auch die albanischer Sezessionisten im Kosovo, obwohl das vorher kein eigener jugoslawischer Bundesstaat war. Das war auch die serbische Krajina nicht. Aber wie war sie entstanden?
    Auf der Flucht vor osmanischer Drangsalierung in der türkischen Provinz Bosnien kamen »Serben«, was tatsächlich orthodoxe Landesbewohner heißt, über die kroatisch-osmanisch-türkische Grenze und wurden von Österreich dort angesiedelt, etwa so wie die Kosaken im Russischen Reich an dessen Südgrenze – als »Schutzwehr« in diesem Falle gegen das islamische Nachbarland. (Sie stammten also nicht, wie man vermuten könnte, vorwiegend aus Serbien!) Es gab dafür eine eigene administrative Einheit, die »Militärgrenze«.
    Mit der Entwicklung des kroatischen Separatismus und später Faschismus wurden diese Serben mit oder ohne Anführungszeichen zu Bürgern zweiten Ranges bzw. dann sogar zu »Unbürgern« in der »Nezavisna Hrvatska Drzava« des Hitler-Verbündeten Ante Pavelic. Unzählige Nichtkatholiken, Serben, Roma, doch auch kroatische Linke wurden 1941–45 umgebracht. (Tito, die Vaterfigur der sozialistischen Bundesrepublik Jugoslawien, war, da aus formal katholischem Elternhaus stammend, kroatischer »Nationalität«.) Mit der kapitalistischen Konterrevolution kam es zu einer nie für möglich gehaltenen Wiederbelebung dieses kroatischen religiös-rassistischen Nationalismus in chauvinistischen Formen, andererseits aber auch des serbischen (s. o.) Nationalismus in dieser Grenzregion sowie zur Bildung der Republika Srpska Krajina (RSK) mit der Hauptstadt Knin.
    Mit immenser US‑Unterstützung eroberte dann 1995 mangels internationaler Hilfe die kroatische Armee die Krajina binnen drei Tagen, wobei ein Teil der Serben in das benachbarte Bosnien floh. »Genozid«? Oder doch nicht?
    »Oluja« wurde damit, zusammen mit der aserbaidschanischen Rückeroberung des armenisch besiedelten Bergkarabach oder »Arzach« 2022, zum »Script« für den ukrainischen vom Westen gesponserten »Zurückeroberungskrieg« gegen den abtrünnigen linken und russophilen Donbass. Der jedoch russische Unterstützung erhielt, insbesondere bevor die »militärische Endlösung des Donbass-Problems« durch das Kiewer Regime im Februar 2022 richtig anlaufen konnte.
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!