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Alle Instrumente auf den Tisch
Nach dem Berliner CSD-Angriff fragt sich die Politik: Wie weiter? Die einen wollen Diskriminierung verbieten, andere ihre reaktionäre Agenda vorantreiben
Es kann nicht sein, was nicht sein darf. In dem Sinne lautet der Vorschlag der SPD nach dem Anschlag am Rande des Christopher Street Day (CSD) in Berlin: Diskriminierung wegen sexueller Identität muss grundgesetzlich verboten werden. Die Parteichefs Lars Klingbeil und Bärbel Bas sowie Generalsekretär Tim Klüssendorf forderten am Dienstag eine entsprechende Ergänzung des Diskriminierungsverbots in Artikel drei des Grundgesetzes. Tags zuvor hatte das schon der Linke-Parteivorsitzende Luigi Pantisano angemahnt. Die Linke-Bundestagsfraktion stehe für eine Zweidrittelmehrheit zur Verfügung, erklärte der Politiker in Berlin. Fraglich, ob sich der Angreifer davon hätte beeindrucken lassen.
Immerhin stimmen die Vertreter von Linkspartei und Sozialdemokraten nicht in die reaktionären Rufe nach neuen Strafverschärfungen und Polizeibefugnissen ein. Fast: Der SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Fiedler verlangte am Dienstag, alle Instrumentarien »auf den Tisch« zu legen. Das Instrument »Präventivhaft« liegt schon vor, wird aber je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Für eine einheitliche Lösung positionierte sich Fiedler im ARD-»Morgenmagazin«. Eine Änderung des Jugendstrafrechts – der 21jährige Tatverdächtige war im Mai zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden – hielt der Politiker hingegen nicht für nötig.
Damit geht Fiedler auf zwei der Vorschläge des Bundesinnenministers Alexander Dobrindt (CSU) ein. Dieser hatte am Montag via Bild seine Pläne angekündigt: verstärkter Einsatz elektronischer Fußfesseln, bundesweit einheitliche Regelungen zur Präventivhaft und Änderung des Jugendstrafrechts. Eine Chance, mit der SPD ins Gespräch zu kommen, wittert man auch in der CSU. »Ich glaube, dass wir durchaus im Lichte dieser Ereignisse kurzfristig reden können über das Thema Fußfessel«, liebäugelte der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alexander Hoffmann, am Dienstag im Deutschlandfunk.
In Berlin sprach sich der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) am Dienstag für mehr Befugnisse für Polizei und Verfassungsschutz aus. Stefan Evers, CDU-Spitzenkandidat für die anstehende Wahl in der Hauptstadt, meint, eine Wurzel des Problems im Islam gefunden zu haben, und bedauerte im RTL/N-TV-»Frühstart«, dass es an Berliner Schulen kein Wahlpflichtfach Religion gebe, in dessen Rahmen »Islam so thematisiert wird, wie ich es mir aus einem staatlich beaufsichtigten Religionsunterricht wünsche«. Außerdem drängte er darauf, dass »Moscheevereine, in denen Verfassungsfeindlichkeit gepredigt wird, verboten werden«.
Ansinnen dieser Couleur machten die Runde. Eine »hohe Zeit für eine umfassende Wende in der Migrationspolitik« machte am Dienstag der AfD-Parlamentarier Gottfried Curio aus. Seine Fraktion fordere »seit langem, dass ausländische Gefährder unmittelbar abzuschieben sind; Doppelstaatlern ist vorher die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen und deutsche Gefährder sind in Gewahrsam zu nehmen«. Ähnliches von FDP-Generalsekretär Martin Hagen, der dpa sagte: »Unser Rechtsstaat muss den Islamisten die Zähne zeigen.« Und zwar so: »Gefährder überwachen und wenn möglich abschieben, extremistische Moscheen schließen, Vereinsverbote konsequent umsetzen, islamistische Influencer ins Visier nehmen, Datenaustausch zwischen Sicherheitsbehörden verbessern und bei Einbürgerungen genauer hinsehen.«
Vor dem Schüren von »rassistischem Hass« durch »rechtspopulistische und rechtsradikale Parteien und Medien« hatte am Vortag der »LSVD* – Verband Queere Vielfalt« gewarnt. Es sei Heuchelei, wenn Akteure, die sonst queere Menschen attackieren würden, nun den Angriff nutzen wollten, um »die Akzeptanz weiterer Verschärfungen der Migrations- und Asylpolitik« voranzutreiben. Die Palästinensische Gemeinde Deutschland kritisierte, »dass ein deutscher Staatsbürger, der in Deutschland geboren wurde, und nur weil er einen Migrationshintergrund hat, plötzlich als Vertreter einer gesamten Bevölkerung oder Religion dargestellt wird«. Es ist das bekannte Muster.
Apropos: Jetzt wollen Ermittler ein Video mit einem Bekenntnis zum »Islamischen Staat« auf dem Handy des inzwischen von der Polizei getöteten mutmaßlichen Täters gefunden haben, wie die Bundesanwaltschaft am Dienstag bestätigte. Recherchen von WDR, NDR und SZ hatten zuvor ergeben, dass der Tatverdächtige trotz BKA-Einstufung als »Hochrisikoperson« und laufender Überwachung – auch seines Handys – die Todesfahrt im Berliner Tiergarten antreten konnte. Dabei sind nach aktuellem Stand 31 Menschen teils schwer verletzt worden, eine polnische Frau wurde getötet. Die Staatsanwaltschaft Warschau hat eigene Ermittlungen aufgenommen.
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Stanislav Sedlacik aus Weimar 29. Juli 2026 um 11:24 UhrNachtigall, ich hör dir trapsen. Wie konnte ein 21jähriger deutscher Staatsbürger namens Abdul B. am Samstagabend mit seinem weißen Van ungehindert in den Tiergarten fahren? Dabei wurde eine Frau getötet und 29 weitere Menschen wurden verletzt. Abdul B. war am Sonntagabend bei einem Polizeieinsatz in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau getötet worden. Jetzt ist er tot und kann nicht mehr aussagen. Woher wusste er, dass dieser einzige Weg zur CSD-Parade nicht gesichert war? Wer hat ihn zu der Tat angestiftet, und hatte er Helfer? Solche Gewalttaten kurz vor anstehenden Wahlen führen traditionell zur Stärkung rechtspopulistischer Kräfte. Die AfD und ihre Anhänger agitieren gegen Islamisten und gegen die LGBTQ-Bewegung. CSD-Paraden in vielen Städten wurden in den vergangenen Jahren von Rechtsextremen bedroht und Teilnehmer angegriffen. Am 6. September sind Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt. Die AfD möchte dort gern die absolute Mehrheit erreichen, und der CSD-Anschlag in Berlin ist für sie ein Wahlgeschenk.
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Ulrich Sander aus Dortmund 29. Juli 2026 um 11:08 UhrWarum wurde ein »Gefährder« bis kurz vor Begehen seiner Untat beobachtet, und dann ließ man ihm freie Hand? Warum wurde er erschossen und nicht festgenommen, als man ihn aufspürte? Weil er ein Messer hatte, musste geschossen werden? Wie übrigens in vielen ähnlichen Fällen. Schilde, die seit Tausenden Jahren gegen Messerstecher und Schwertträger eingesetzt werden – völlig unbekannt? Die Polizei verfügt über solche Schilde, wie auf Fotos von Demos zu sehen. Nur dann nicht, wenn es nötig wäre. Sollte der »Gefährder« an Aussagen gehindert werden? Jetzt wird die erneute Herabsetzung des Erwachsenenstrafrechts gefordert. Das Erwachsenenstrafrecht kann auf junge Menschen angewandt werden, muss aber nicht. Die Einführung des Erwachsenenstrafrechts als zwingende Maßnahme geht auf den 11. August 1942 zurück. Da wurde der jüngste deutsche Widerstandskämpfer, der 17jährige Hamburger Antifaschist Helmuth Hübener, vom Volksgerichtshof in Berlin zum Tode verurteilt, obwohl diese Strafe für Jugendliche nicht zulässig war. Es wurde der Junge verurteilt und ermordet, weil er auf Grund seiner Intelligenz wie ein Erwachsener zu behandeln war, so das Gericht. Danach wurde die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf junge Menschen von den Nazis in Verordnungen und Gesetze aufgenommen – und auch nach 1945 nie wieder abgeschafft.
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Mit der Präventivhaft meinen Sie den Unterbindungsgewahrsam. Ich empfehle jeder und jedem eine dreiminütige Recherche zu diesem Thema. Sehr aufschlussreich ist unter anderem, dass er im Freistaat Bayern (das musste leider sein) bis auf zwei Monate verlängert werden kann. Natürlich auf richterliche Anordnung, was dann nicht selten zu Klagen führt. Zum Beispiel in Berlin hingegen ist das nicht möglich. Aus Platzmangel vielleicht? Oder sind dort Laschies am Drücker? – Ein Nachsatz zum gestrigen Beitrag von Herrn Tassev: Der Begriff Sondereinsatzkommando ist ein übler Nazibegriff, der insbesondere durch die Verbrechen unter Führung von Adolf Eichmann (Budapest, 1944) vielen im Gedächtnis lastet. Erschreckend ist, dass die heutigen Spezialeinsatzkräfte dann meist als DAS SEK angesprochen werden. Wie es nur dazu kommen konnte?
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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