Neu erschienen
Mieterecho
Der Schwerpunkt der neuen Ausgabe des Berliner Mieterechos versammelt Beiträge zur Lage der landeseigenen Wohnungsunternehmen. Philipp Möller befasst sich mit den »marktwirtschaftlichen Abwegen« dieser Unternehmen: »2024 stiegen die Mieten in landeseigenen Wohnungen schneller als auf dem Gesamtmarkt.« Vielen Mietern dürfte »mit dem neuen Mietspiegel schon bald die nächste Mieterhöhung ins Haus flattern«. Andrej Holm fordert, die landeseigenen Wohnungsunternehmen anders zu organisieren. Die Lage hier sei durch ein Paradox gekennzeichnet: Die Unternehmen seien einerseits »auf eine soziale Ausrichtung ihrer Bewirtschaftung verpflichtet«, unterliegen andererseits aber als GmbH bzw. Aktiengesellschaft »in ihrer wirtschaftlichen Verfasstheit vor allem kommerziellen Grundsätzen«. Holm regt unter anderem eine »schrittweise Übertragung von Zuständigkeiten, Aufgabenbereichen und Ressourcen« an eine übergeordnete Struktur an – etwa ein Eigenbetrieb des Landes oder eine Anstalt des öffentlichen Rechts –, »so dass die bestehenden Wohnungsunternehmen auf eine Funktion als Objektgesellschaften reduziert würden«. Außerdem: Rainer Balcerowiak schreibt über Mieterbeiräte als »zahnlose Tiger«, Sigmar Gude über »Legenden zur Über- und Unterbelegung«. (jW)
→ Mieterecho. Zeitung der Berliner Mietergemeinschaft, Nr. 458, 31 Seiten, Bezug: Berliner Mietergemeinschaft e. V., Möckernstr. 92, 10963 Berlin, E-Mail: me@bmgev.de, auch als kostenloser PDF-Download über www. bmgev.de
IMI-Studie
Für die Studienreihe der Tübinger Informationsstelle Militarisierung hat sich Maarten van Melis mit der Rückkehr des Konzepts der »wehrhaften Demokratie« und dessen Rolle als »ideologisches Vehikel der Zeitenwende« beschäftigt. In den verteidigungspolitischen Richtlinien von 2023 macht er drei »Kernnarrative« aus: das Narrativ der äußeren Bedrohung, die Alternativlosigkeit militärischer Aufrüstung und drittens die »wehrhafte Demokratie als gesamtgesellschaftliche Aufgabe«. Der Begriff der »wehrhaften Demokratie« habe nach 2022 eine Renaissance erfahren und sich »als ideologischer Bezugsrahmen der Zeitenwende etabliert«. Dabei komme es zunehmend auch zu einer »Etablierung als zentrales außenpolitisches Paradigma«, während er historisch »als verfassungsrechtliches Schutzinstrument gegen innere Bedrohungen – faktisch richtete es sich primär gegen Linke – konzipiert war«. (jW)
→ IMI-Studie, Nr. 3/2026, 8 Seiten, Bezug: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e. V., Hechinger Str. 203, 72072 Tübingen, kostenlos als PDF-Download über www.imi-online.de
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
