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BRD, Marokko und Algerien

Wahlenergiepartnerschaften

Die BRD wollte Energie aus Marokko importieren, an dessen Stelle aber Algerien gerückt ist

Foto: IMAGO/dts Nachrichtenagentur
Energiepartner bis dass sie der Tod scheidet: Abdelmadjid Tebboune (l.) und Friedrich Merz (Berlin, 16.7.2026)

Um einen Teil des Verlustes der Energielieferungen aus Russland auszugleichen, hatten bundesdeutsche und marokkanische Konzerne ein gemeinsames Projekt namens »Sila Atlantik« beschlossen. Es soll Strom aus Wind- und Sonnenenergie aus der Sahara nach Deutschland bringen. Gebaut werden müsste ein Land- und Wasserkabelsystem von 4.800 Kilometern Länge, das eine Investitionssumme von 30 Milliarden US-Dollar erfordern würde. Vorbild wären ein bereits bestehendes Stromkabel zwischen Marokko und Spanien sowie eine geplante ähnliche Verbindung zwischen Marokko und Portugal.

Fertiggestellt könnte »Sila Atlantik« etwa fünf Prozent des deutschen Energiebedarfs decken. Dass es in der vergangenen Woche plötzlich hieß, das Projekt sei vorläufig abgeblasen, hängt zweifellos mit dem Besuch des algerischen Präsidenten Abdel­madjid Tebboune zusammen, mit dem 30 Verträge unterzeichnet wurden, darunter etliche, die die deutsche Energieversorgung künftig stabilisieren helfen. So legen schon seit Wochen an deutschen Häfen erstmals auch Tanker mit algerischem Erdöl und Erdgas an. Am meisten Aufsehen erregte ein beim Gipfeltreffen vereinbarter »Wasserstoffkorridor«. Er soll in der algerischen Sahara ebenfalls aus Sonnen- und Windenergie gewonnenen »grünen« Wasserstoff nach Tunesien und dann über das Mittelmeer nach Italien und weiter durch Österreich bis nach Deutschland bringen. Seine Inbetriebnahme ist angeblich auch über bereits bestehende Pipelines möglich.

Aber nicht nur die vielleicht geringeren Kosten der energetischen Zusammenarbeit mit Algerien haben »Sila Atlantik« das vorläufige Aus beschert. Und wohl auch nicht die marokkanische Forderung, dass das Projekt Strom in beide Richtungen transportieren sollte, was es noch einmal stark verteuern würde. Die hiesigen Medien verschweigen, dass schon der Name des Projekts problematisch ist. Denn der mit seiner Vorbereitung befassten Xlinks Germany GmbH wurde von den marokkanischen Behörden für die Realisierung der für »Sila Atlantik« notwendigen Solar- und Windparks keineswegs eine Region am Atlantik in Aussicht gestellt. Die Anlagen sollen auf etwa 150.000 Hektar Land errichtet werden, die im Südosten der Region Guelmim-Oued Noun liegen. Gerade dieser Teil der Provinz umfasst jedoch auch ein Gebiet, das völkerrechtlich zur von Marokko besetzten Westsahara gehört. Indem das Königreich für »Sila Atlantik« auch staatliche Garantien von der Bundesregierung verlangte, wollte es zweifellos eine verdeckte Anerkennung der Marokkanität der Westsahara erreichen.

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Das wiederum hätte die Zusammenarbeit mit Algerien extrem erschwert, wenn nicht ganz zum Erliegen gebracht. Das Land hat nicht nur einen Teil der sahrauischen Bevölkerung aufgenommen, die 1975 floh, als Marokko die ehemals spanische Kolonie Westsahara völkerrechtswidrig besetzte. Algerien unterstützt auch entschieden die Befreiungsfront Frente Polisario und die von dieser angestrebte Gründung einer Demokratischen Volksrepublik Westsahara. Dass der französische Präsident Emmanuel Macron die Marokkanität der Westsahara 2024 offiziell anerkannte, hat nicht nur die politischen Beziehungen zu Algerien strapaziert, sondern auch den Handel zwischen beiden Ländern stark beeinträchtigt.

Mit seiner Haltung hat sich Frankreich über die offizielle Position der Europäischen Union hinweggesetzt, die der der Vereinten Nationen entspricht. Danach ist und bleibt die Annexion der Westsahara durch Marokko und auch dessen Plan einer Autonomieregelung völkerrechtswidrig. Dass viele europäische, darunter auch deutsche Firmen dennoch an der wirtschaftlichen Erschließung der Westsahara durch Marokko beteiligt sind, zeigt, dass viele Staaten mit der Anerkennung der Annexion liebäugeln. Offizielle Vertreter der Westsahara-Republik haben jedoch schon mehrfach vor dem Europäischen Gerichtshof Recht bekommen, wenn sie gegen Handelsabkommen protestierten, die nicht ausdrücklich ausschlossen, dass in den besetzten Gebieten erzeugte Agrarprodukte oder Fische aus den dazugehörigen Hoheitsgewässern auf den EU-Markt gelangen.

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.07.2026, Seite 8, Kapital & Arbeit

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