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ECCHR zur Absetzung des IStGH-Chefanklägers: Sachverhalte nicht vermischen

Foto: REUTERS/Eduardo Munoz

Zur Absetzung des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) wegen des Vorwurfs sexuellen Fehlverhaltens am vergangenen Freitag erklärte das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) am Sonnabend:

Gestern hat das Leitungsgremium des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) beschlossen, den Ankläger Karim Khan mit sofortiger Wirkung seines Amtes zu entheben.

Der Beschluss folgt auf monatelange Ermittlungen wegen Vorwürfen sexuellen Fehlverhaltens von Karim Khan gegenüber einer Mitarbeiterin sowie wegen Vorwürfen anderer Formen der Belästigung gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Anklagebehörde (OTP) im Zusammenhang mit seiner Leitung der Behörde.

Das sexuelle Fehlverhalten des Leiters der Anklagebehörde gegenüber einer Untergebenen, das von der externen Untersuchungsstelle festgestellt wurde, ist innerhalb einer Institution wie der Anklagebehörde des IStGH inakzeptabel. Die Anklagebehörde ist mit der äußerst sensiblen und anspruchsvollen Aufgabe betraut, internationale Verbrechen strafrechtlich zu verfolgen, und arbeitet regelmäßig eng mit Opfern und Überlebenden sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt zusammen. Daher müssen auf allen Ebenen der Anklagebehörde höchste Standards hinsichtlich Integrität und beruflichem Verhalten gelten.

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Die Entscheidung fällt in eine Zeit, in der der IStGH starkem externem Druck und Angriffen ausgesetzt ist, darunter Sanktionen und Cyberangriffe, die zum Teil eine Reaktion auf die von ihm erlassenen Haftbefehle gegen hochrangige Staatsführer wie Wladimir Putin und Benjamin Netanjahu sind. Letzte Woche drohte US-Außenminister Marco Rubio sogar damit, den Gerichtshof »Stein für Stein« abzubauen.

Diese Drohungen sind jedoch klar von Vorwürfen wegen Fehlverhaltens zu unterscheiden, die intern von Mitarbeitern des Gerichtshofs selbst erhoben wurden. Die Vorwürfe wegen Fehlverhaltens und die Lage in Palästina werden zunehmend miteinander vermischt und in einer Weise instrumentalisiert, die sowohl den Gerichtshof als auch die Schwere der Vorwürfe selbst zu untergraben droht. Die Arbeit des Gerichtshofs im Zusammenhang mit der Lage in Palästina wird fortgesetzt, und die Haftbefehle bleiben in Kraft. Etwaige persönliche Integritätsverstöße seitens Karim Khan schmälern weder die Gültigkeit der Haftbefehle noch die ihnen zugrunde liegenden Tatsachen.

»In Zeiten enormen Drucks – nachdem der Gerichtshof wichtige Fortschritte beim Abbau von Doppelmoral und bei der erstmaligen Ahndung von Verbrechen mächtiger Staatsführer erzielt hat – muss der Gerichtshof auch von innen heraus stark, widerstandsfähig und zielgerichtet sein«, sagt Andreas Schüller, Kodirektor des Programms »International Crimes and Accountability« des ECCHR.

Gleichzeitig muss die Versammlung der Staatsanwälte und Richter des IStGH (ICC-ASP) ihre internen und externen Prozesse sowie ihre Beschwerdeverfahren überprüfen, um ein faires, opferzentriertes und klar definiertes Verfahren zu gewährleisten. Diese Überprüfung sollte sich auch auf die Entscheidungsstrukturen sowie die zugrunde liegenden Schwellenwerte für die Feststellung von Sachverhalten erstrecken.

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.07.2026, Seite 3, Abgeschrieben

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