VdK kritisiert Rückzug von Barrierefreiheit
Der Sozialverband VdK Deutschland kritisierte am Sonntag in einer Pressemitteilung das Gesetz zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich, das das Bundeskabinett am 15. Juli 2026 beschlossen hatte:
Zwar begrüßt der VdK grundsätzlich die Beseitigung unnötiger bürokratischer Hürden, doch aus Sicht des Verbandes geht die Reform an den Bedürfnissen von Millionen Menschen mit Behinderung und älteren Menschen vorbei. VdK-Präsidentin Verena Bentele: »Wer Bürokratie zurückfahren will, darf nicht die Rechte derjenigen abbauen, die ohnehin schon zu oft ausgebremst werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren verbindliche Fristen und einen echten Fahrplan für einen barrierefreien ÖPNV nachzuliefern.«
Besonders kritisch sieht der VdK, dass die bislang im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verankerte Frist zur Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr – ursprünglich bis 2022 – gestrichen wird. »Die Bundesregierung nimmt sich damit selbst aus der Pflicht. Das ist kein Bürokratieabbau, sondern ein Rückzug aus der Verantwortung«, so Bentele. »Wenn eine Bundesregierung selbst schreibt, vollständige Barrierefreiheit sei zwar schön, aber nicht realistisch, dann gibt sie ein gesetzlich verbrieftes Recht faktisch auf. Das ist ein Armutszeugnis für ein Land, das sich zur UN-Behindertenrechtskonvention bekennt.«
Wie konkret sich fehlende Barrierefreiheit auswirkt, zeigen zwei Beispiele:
Rollstuhlfahrerin: Eine 58jährige Rollstuhlfahrerin aus einer mittelgroßen Stadt in Sachsen-Anhalt kann nicht mit dem Bus zum Facharzt fahren, weil die nächstgelegene Haltestelle keinen abgesenkten Bordstein hat und der Bus über keine ausfahrbare Rampe verfügt. Sie ist auf Fahrdienste angewiesen, die teuer sind und oft Tage im Voraus gebucht werden müssen – und die nicht immer verfügbar sind.
Blinder Pendler: Ein blinder Berufspendler aus einer norddeutschen Kleinstadt kann viele Regionalbahnhöfe auf seinem Arbeitsweg nicht selbstständig nutzen, da taktile Leitsysteme und akustische Ansagen fehlen. Er ist auf die spontane Hilfe von Mitreisenden angewiesen. Dieser Zustand erschwert ihm die eigenständige Teilhabe am Berufsleben.
Der finanzpolitische Sprecher der Fraktion Die Linke im Bundestag, Christian Görke, kommentierte am Sonnabend die Ankündigung von SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf, Vermögens- und Erbschaftsteuer zum »Schlüsselthema« machen zu wollen:
Die SPD will mit ihrem Generalsekretär die Erbschaftsteuer und die Wiederaktivierung der Vermögensteuer zu einem politischen Schlüsselthema in der Koalition machen – Chapeau! Doch auch diesmal wird nicht viel zu erwarten sein. Bei der Erbschaftsteuer hat sie nicht einmal Steuersätze formuliert und bei der Vermögensteuer will man erst ab einem Vermögen von 100 Millionen Euro mit einer Besteuerung beginnen. Das ist angesichts der bizarren Vermögensentwicklung ein reines Ablenkungsmanöver.
Die Linke hat kürzlich ein vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung durchgerechnetes Konzept zur Aktivierung der Vermögensteuer vorgelegt, wonach die Länder und Kommunen in Deutschland Mehreinnahmen von rund 147 Milliarden Euro pro Jahr erhalten könnten. Herr Klüssendorf darf sich gern an unserem Konzept orientieren. Der ambitionierte Verbalaktionismus von Herrn Klüssendorf ist zwar angesichts der desaströsen Umfrageergebnisse nachvollziehbar, doch klar ist auch, was folgen wird: Vor Landtagswahlen links blinken und dann folgenlos nach den Wahlen rechts abbiegen.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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