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10.06.2026
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Kampagne gegen Khan
IStGH-Chefankläger vom Dienst suspendiert
Da weiß man gleich, auf welcher Seite der öffentliche Rundfunk ORF in Österreich steht: »Nach der Suspendierung des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, fordert Israels UNO-Botschafter eine Aufhebung des Haftbefehls gegen Ministerpräsident Benjamin Netanjahu wegen Verbrechen im Gazakrieg.« Schließlich beweise die Freistellung Khans, dem »sexuelles Fehlverhalten gegenüber einer Mitarbeiterin seines Büros« vorgeworfen wird, »dass diese Institution bis ins Mark verdorben ist«, wie Israels Botschafter Danny Danon am Montag auf X bekanntgab.
Allerdings belegt Khans vorläufige Entlassung in dieser Hinsicht rein gar nichts, wie auch die Tageszeitung (Taz) festhält, die auf die gleiche dpa-Meldung wie der ORF als Textgrundlage zurückgreift, aber das Pferd andersrum aufzäumt und erst auf den vom IStGH gefällten Beschluss, dann den Jubel in Israel zu sprechen kommt. »Das aus 21 Mitgliedern bestehende Präsidium entschied nach eigenen Angaben ›mit qualifizierter Mehrheit, den Ankläger mit sofortiger Wirkung vom Dienst freizustellen, bis die Versammlung der Vertragsstaaten eine endgültige Entscheidung trifft‹. Zugleich wurde betont, ›dass diese Suspendierung keinen Hinweis auf den endgültigen Ausgang des Verfahrens darstellt‹.«
Überhaupt handelt es sich um eine Art Sturm im Wasserglas. Denn: Khan hatte die gegen ihn gerichteten Vorwürfe, die der Taz zufolge »laut wurden«, »kurz bevor der Chefankläger Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu erlassen hatte«, stets zurückgewiesen. Aber er hatte »sich bereiterklärt, mit den Ermittlern zu kooperieren. Wegen der Vorwürfe gegen ihn legte er bereits im Mai vergangenen Jahres sein Amt vorerst nieder. Nun wurde er formell suspendiert.« Ach so: Khan ist schon vor einem Jahr provisorisch von seinem Posten in Den Haag zurückgetreten, weil er selbst eine Klarstellung verlangt! Die lässt aber weiter auf sich warten.
In deutschsprachigen Beiträgen zum Thema gibt es bezeichnende Auslassungen. So wird höchstens am Rande erwähnt, dass eine mit Hilfe der UNO geführte Ermittlung die Vorwürfe gegen Khan nicht erhärten konnte, wie die Infoseite Middle East Eye im März kundgab. Nicht zuletzt wird auch das wohl Wichtigste hintangehalten: Dass nämlich die von Khan erlassenen Haftbefehle gegen Netanjahu und Komplizen eine derartige Gegenwehr in Israel und den USA ausgelöst haben, dass Washington sogar Strafmaßnahmen über das Strafgericht verhängte. Diese Kampagne zur Ehrenrettung von Völkermördern und Kriegsverbrechern ist denn wohl auch der Hintergrund der jüngsten Berichterstattung. (jt)
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