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Welche Folgen haben die Kürzungen für die Kinder?
Hamburgs Senat plant große Einschnitte bei der Begleitung von Schülern mit Beeinträchtigung, warnt Christiane Berger
In Hamburg gibt es Proteste gegen geplante Änderungen bei der Schulbegleitung für Kinder mit Beeinträchtigungen. Was ist die Aufgabe dieser Begleitung?
Schulbegleitung ermöglicht Kindern mit Beeinträchtigungen, am Unterricht und an der Ganztagsbetreuung teilzuhaben. Die konkrete Unterstützung ist sehr unterschiedlich – manche Kinder brauchen Hilfe bei alltäglichen Aufgaben, andere benötigen spezialisierte Pflege, wieder andere emotionale und soziale Unterstützung. Das erfordert unterschiedliche Qualifikationen der Schulbegleiter und -begleiterinnen.
Eltern und Betroffene sprechen ebenso wie Verbände von Kürzungen, Schulsenatorin Ksenija Bekeris von der SPD bestreitet, dass gekürzt werden soll. Was stimmt denn nun?
Die Schulsenatorin bezieht sich anscheinend auf das Gesamtbudget für Bildung. Eltern und Verbände hingegen wissen von konkreten Kürzungen in der Schulbegleitung selbst – Schulbescheide zeigen Stundenreduktionen und eine Absenkung der Personalqualifikation. Konkret plant die Behörde, qualifiziertes Personal durch Freiwilligendienstleistende zu ersetzen. Statt einer vertrauten Bezugsperson sollen künftig also junge Menschen ohne Erfahrung und Qualifizierung mehrere Kinder gleichzeitig betreuen. Pädagogisch geschultes Personal wird nur noch in Ausnahmefällen bewilligt. Wir warnen vor einer Überforderung dieser FSJler. Die spezialisierte Unterstützung, die manche Kinder brauchen, können junge Menschen ohne entsprechenden Hintergrund nicht leisten.
Etliche Familien sollen bereits Bescheide erhalten haben, denen zufolge Begleitungsstunden gekürzt werden. Können Sie das bestätigen?
Schulen berichten uns von massiven Kürzungen der Schulbegleitungsstunden. Zudem wissen wir aus dem Austausch mit Elternvertretungen von diversen Fällen, in denen die Schulbegleitung von Kindern mit erheblichem Unterstützungsbedarf aufgrund von Behinderungen um ein Drittel oder mehr gekürzt wurde. FSJ-Stellen konnten in der Vergangenheit schon nicht vollständig besetzt werden. Zudem dürfen FSJler vorhandene Fachkräfte ersetzen.
Was bedeuten die Änderungen für die betroffenen Kinder?
Ohne eine stabile Beziehung zu einer vertrauten Person lässt sich ein Förderplan nicht umsetzen. Hinzu kommt der ständige Wechsel zwischen verschiedenen Personen – das macht es unmöglich, auf die individuellen Bedürfnisse eines Kindes einzugehen. Bei komplexeren Förderbedarfen stoßen Personen ohne spezialisierte Ausbildung zudem an ihre Grenzen und können so den Lernfortschritt gefährden. Im schlimmsten Fall führt das dazu, dass einzelne Kinder wieder als »nicht beschulbar« stigmatisiert und aus der Regelschule ausgegrenzt werden. Wenn Kinder nicht angemessen begleitet werden, wirkt sich das auf ganze Gruppen und Klassenverbände aus: Der Unterricht wird durch mangelnde Unterstützung gestört, alle Kinder leiden unter einer destabilisierten Lernumgebung.
Die Behörde verweist auf einen Anstieg der Kosten in dem Bereich in zwölf Jahren von unter sieben auf über 42 Millionen Euro. Akzeptieren Sie das als Begründung?
Nein. In diesen zwölf Jahren ist vieles passiert – gesellschaftliche Entwicklungen, systemische Umstellungen und nicht zuletzt das Recht auf inklusive Bildung. Dass sich die Kosten für Schulbegleitung seitdem erhöht haben, ist keine Überraschung. Aus unserer Sicht greift eine reine Ausgabenbetrachtung zu kurz. Die Behörde muss zunächst transparent machen: Wie haben sich die Bedarfe der Kinder entwickelt? Welche Kinder brauchen heute Unterstützung, die früher nicht in Regelschulen waren? Was kostet exklusive Beschulung im Vergleich dazu? Diese Fragen müssen beantwortet werden, bevor über Einsparungen gesprochen wird. Unsere Position ist klar: Jedes Kind muss die Unterstützung erhalten, die es braucht.
Was fordern Sie von der Behörde?
Eine sofortige Aussetzung der Pläne. Reformen im Bereich Schulbegleitung sind notwendig – aber sie müssen auf fachlicher Grundlage erfolgen und mit den Betroffenen, den Verbänden und Fachleuten aus der Praxis gemeinsam entwickelt werden. Bislang hat die Behörde keine Bereitschaft gezeigt, mit uns in einen echten Dialog zu treten.
Christiane Berger ist promovierte Sozialwissenschaftlerin sowie Referentin für Eingliederungshilfe, Teilhabe und Rehabilitation beim Paritätischen Wohlfahrtsverband in Hamburg
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