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Tagebau Hambach: BUND scheitert mit Klage
Münster. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) ist mit seiner Klage gegen die Enteignung seines Grundstücks im Tagebau Hambach gescheitert. Der Enteignungszweck, die Errichtung und Führung des Betriebs zur Gewinnung von Braunkohle »Tagebau Hambach«, sei nicht aufgegeben worden, erklärte das Oberverwaltungsgericht NRW bereits am Freitag in Münster laut epd. Der Tagebau werde mit Modifikationen weitergeführt, begründete das Gericht demnach seine Entscheidung. RWE will das Grundstück den Angaben zufolge für Sand und Kies abbaggern. Diese Erdmassen sollen an anderer Stelle im Tagebau Hambach für eine Rekultivierung aufgeschüttet werden. (jW)
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