Zum Inhalt der Seite

Mattsetzerin des Tages: Judit Polgár

Foto: Laszlo Balogh/File Photo/REUTERS

Wenn das mal gutgeht. Ungarns neuer Ministerpräsident Péter Magyar hat die ehemalige Schachgroßmeisterin Judit Polgár als Kandidatin für das Amt des Staatsoberhaupts nominiert. Ihre Bestätigung durch das Parlament dürfte eine Formsache sein. Damit zöge eine Frau in den Budapester Präsidentenpalast ein, der ein Kollege mit Niederlagenerfahrung gegen sie am Brett nachsagte, sie sei eine »Killerin«, die jedes Matt 20 Züge im voraus rieche.

Aber ob das die richtige Voraussetzung ist für ein Amt, das in Ungarn mit eher symbolischen Kompetenzen ausgestattet ist? Wen sollte sie dort matt setzen, wenn ihr alles, was sie zu unterschreiben hat, vorgefertigt und im Rahmen des Systems unabänderlich auf den Schreibtisch geliefert wird? Wo bleibt da die Intrige, das ungarische »House of Cards«?

Anzeige

Vielleicht ist die Frage natürlich auch falschherum gestellt: Nach den Aufschlägen, die Péter Magyar in seinen ersten Amtswochen geliefert hat, geht es ihm tatsächlich darum, mit Duldung der EU das politische Erbe von Viktor Orbán und seiner Fidesz zu liquidieren und ihrem eventuellen Comeback vorzubeugen. Auf eine Art, die sogar die FAZ vor ein paar Tagen auf demokratietheoretische Bedenken kommen ließ: ob das mit dem Geist von Demokratie und Rechtsstaat vereinbar sei, was Magyar dort mit den Institutionen anstelle. Die Frau mit dem angeblichen Killerinstinkt wäre in diesem Szenario diejenige, die dem praktischen Liquidator Magyar den Rücken freihielte und ihn »20 Züge im voraus« vor Fehlern warnen könnte.

Wenn sie das darf. Denn auch Magyar hat nach dem Zeugnis von Leuten, die ihn persönlich kennen, ein mehr als ausgeprägtes Ego. Im Schach ist die Dame die stärkste Figur. Mit einer Schwäche. Im Fall einer nicht anders abzuwendenden Bedrohung des Königs muss sie sich opfern. Das passt nicht so ganz zum Killerinstinkt, der der Kandidatin nachgesagt wird.

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 21.07.2026, Seite 3, Ansichten

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!