Zum Inhalt der Seite

Patriotischer Denker des Tages: Christoph de Vries

Foto: IMAGO/Political-Moments
Prüft, wer »auf der Seite Deutschlands« steht: Christoph de Vries (Berlin, 9.11.2023)

Zwar zieht so ziemlich die gesamte veröffentlichte Meinung mit, wie sich das gehört – aber im Regierungsviertel ist natürlich aufgefallen, dass die ohne Vorlage von Beweismaterial, aber mit um so lauteren Fanfaren vorgenommene Zuweisung der Verantwortung für den Leipziger »Drohnenvorfall« an Moskau nicht überall widerspruchslos akzeptiert wird.

Das ist nicht ideal, denn diese Technik – irgendeine komplett sinnlose »hybride Attacke« wird vermeldet und nach selbstverständlich sorgfältigster Prüfung, deren Ergebnisse die Regierung und die angeschlossenen Medien schon kennen, bevor sie offiziell abgeschlossen ist, auf das Schuldkonto Moskaus gebucht – ist ersichtlich für die kommenden Jahre als Hebel zur Regulierung der inneren und äußeren Verhältnisse vorgesehen. Der Artikulation von Zweifeln darf also kein Spielraum gelassen werden. Wer zu den wesentlichen Fragen der inneren und äußeren Politik eine andere Auffassung vertritt als der Regierungssprecher, muss wissen, worauf er sich einlässt.

Anzeige

Christoph de Vries, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesinnenministerium, greift nun durch. Der CDU-Bundestagsabgeordnete aus Hamburg konstatierte am Donnerstag, dass »Frau Wagenknecht« nicht »Herrn Putin«, »den Kriegstreiber in Russland«, sondern »die deutsche Bundesregierung vor einer Eskalation« warne. Die BSW-Gründerin hatte gesagt: »Merz führt uns immer näher an einen Krieg mit Russland.«

De Vries zieht hier die Grenze zum Hoch- und Landesverrat: »Das sind keine Patrioten, das sind vaterlandslose Gesellen.« Sie würden im Ernstfall »nicht auf der Seite Deutschlands stehen, ihres Vaterlands«. Hier muss de Vries noch am Argument feilen, denn es gehört gewiss nicht zur Figur des vaterlandslosen Gesellen, ein Vaterland zu haben. Aber das wird noch. Zwischen dem »vaterlandslosen Gesellen« und dem »Volksschädling« liegen, wie die Erfahrung gezeigt hat, nur ein paar Jahre.

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 04.09.2026, Seite 3, Ansichten

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!