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»Asylgrenzverfahren«

Ist die Inhaftierung menschenunwürdig?

Freiheitsentzug in Einrichtungen für »Asylgrenzverfahren« ist ein schwerer Grundrechtseingriff, erklärt Wiebke Judith

Foto: Jens Kalaene/dpa
So sieht Freiheit aus: Die »Außengrenzeinrichtung« am Flughafen BER (Schönefeld, 12.6.2026)

Ab 2028 soll es in Düsseldorf eine von bundesweit sechs Einrichtungen für beschleunigte Asylgrenzverfahren für Geflüchtete geben. Das sollen geschlossene und bewachte Unterkünfte für Erwachsene sowie Familien mit Jugendlichen und Kindern sein – angeblich vornehmlich für Menschen, deren Chance auf Asyl als gering eingeschätzt wird. Wieso werden sie nicht als das benannt, was sie sind: Haftanstalten?

In diese Schnellverfahren können auch Asylsuchende aus Ländern mit großen Menschenrechtsproblemen wie Russland, der Türkei oder dem Irak kommen. Ihre oft komplexen Fluchtgeschichten können – das befürchtet Pro Asyl – im Grenzverfahren nicht adäquat geprüft werden. Die Politik vermeidet bewusst Begriffe wie Haft oder Freiheitsentzug. Faktisch aber werden Menschen an den Flughäfen über längere Zeit in einer abgeschlossenen Einrichtung festgehalten, die sie nicht verlassen dürfen. Aus unserer Sicht handelt es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit. Ob dies rechtlich als Haft bezeichnet wird, muss vor Gericht geklärt werden. Für die Betroffenen macht es jedenfalls keinen Unterschied, ob ihre Einrichtung mit verschlossenen Türen als »Unterbringung« oder »Haft« bezeichnet wird: Sie können den Ort nicht verlassen und stehen unter ständiger Kontrolle.

NRW-Fluchtministerin Verena Schäffer vom Bündnis 90/Die Grünen betonte, die Inhaftierten hätten »Bewegungsfreiheit im Gebäude und auf dem Außengelände«, und es werde »Freizeitmöglichkeiten und Betreuungsangebote für die Personen geben«. Nur dürfen sie halt nicht raus. Warum ist das menschenunwürdig?

Weil Bewegungsfreiheit nicht bedeutet, sich innerhalb eines eingezäunten Geländes bewegen zu dürfen. Freiheit bedeutet, selbst zu entscheiden, wohin man geht, wen man trifft und wie man seinen Alltag gestaltet. Menschen, die Schutz suchen, sollen an den Außengrenzen nun bis zu drei Monate in abgeschlossenen Einrichtungen leben – oft ohne zu wissen, wie ihr Verfahren ausgeht. Nach einer Ablehnung können sich dann weitere drei Monate anschließen. Für die Betroffenen, auch Familien und Kinder, bedeutet das ein Leben in permanenter Unsicherheit und unter Kontrolle. Das widerspricht dem Grundgedanken eines menschenwürdigen Umgangs mit Schutzsuchenden.

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Welche alternativen Maßnahmen gäbe es?

Es gibt längst funktionierende Alternativen. Asylverfahren können auch in offenen Unterkünften oder privaten Wohnungen durchgeführt werden. Die Erfahrung zeigt, dass Menschen an Verfahren mitwirken, wenn sie Zugang zu unabhängiger Beratung, rechtlicher Unterstützung und einer menschenwürdigen Unterbringung haben. Statt Milliarden für Grenzlager und Abschottungsstrukturen auszugeben, sollte in faire Verfahren, qualifizierte Beratung und kommunale Aufnahme investiert werden.

Dramatische psychische Reaktionen seien möglich, sagen Kritiker solcher Anstalten.

Viele Menschen, die nach Europa fliehen, haben bereits Krieg, Verfolgung, Gewalt oder Folter erlebt. Wenn sie anschließend in abgeschlossenen Einrichtungen untergebracht werden, kann das bestehende Traumata verstärken oder neue psychische Belastungen auslösen. Wir befürchten Angstzustände, Depressionen, Schlafstörungen, Selbstverletzungen und einen Verlust von Perspektive und Vertrauen. Besonders problematisch ist die Situation für Kinder und Jugendliche. Internationale Erfahrungen zeigen seit Jahren, dass Freiheitsentzug und haftähnliche Bedingungen erhebliche gesundheitliche Folgen haben können.

Warum sollte Migration ein Menschenrecht sein?

Jeder Mensch hat Rechte – unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus. Wer vor Verfolgung, Krieg oder schweren Menschenrechtsverletzungen flieht, hat das Recht, Schutz zu suchen und ein faires Asylverfahren zu erhalten. Von einem einklagbaren Recht auf globale Bewegungsfreiheit sind wir aktuell noch weit weg, auch wenn das eine nachvollziehbare Forderung zum Beispiel von Aktivistinnen und Aktivisten ist. Was aber aktuell schon einklagbar ist: Zumindest Menschen auf der Flucht müssen Zugang zu ihren Rechten erhalten. Genau das muss ein demokratischer Rechtsstaat gewährleisten.

Wiebke Judith ist rechtspolitische Sprecherin des Vereins Pro Asyl

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Erschienen in der Ausgabe vom 07.07.2026, Seite 3, Inland

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