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Gemeinsames Europäisches Asylsystem

Politik der Kontrolle

Die EU treibt mit ihrem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem den systematischen Ausschluss Schutzsuchender und die Aushöhlung von Menschenrechten voran

Von Özlem Demirel
Foto: Tim Evans/Reuters
Beamte der US-Abschiebebehörde ICE tragen die Demonstrantin Aliya Rahman gewaltsam fort. Tage zuvor hatte ein ICE-Beamter Renee Nicole Good auf offener Straße erschossen (Minneapolis, 13.1.2026)

Während der Aufrüstung und der »Kriegstüchtigkeit« das Wort geredet wird und eine Maßnahme der anderen folgt, um die EU in eine Militärunion umzuwandeln, erleben wir, wie eben diese Europäische Union auch ihre Abschottung gegenüber für unerwünscht erklärten Menschen vorantreibt und das elementare Menschenrecht auf Asyl immer weiter aushöhlt. Ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte diese Entwicklung mit der am 26. März beschlossenen Rückführungsrichtlinie.

Gegen das Gedächtnis

Eine unheilige Koalition von konservativen bis rechts außen stehenden Kräften schlägt damit einen weiteren Sargnagel für das Menschenrecht auf Asyl ein – und feiert sich dafür. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Abschiebemaschinerie der EU und ihrer Mitgliedstaaten weiter hochzufahren: Abschiebungen sollen künftig auch in Länder erfolgen, zu denen Betroffene keinerlei Bezug haben. Die Rede ist von »sicheren Drittstaaten«. Selbst Kinder sollen in Abschiebegefängnissen eingesperrt werden. Diese Politik wird flankiert von einer seit Jahren vorangetriebenen Aufrüstung der EU-Außengrenzen. Milliarden fließen in Überwachungstechnologien, Grenzzäune, Drohnen und digitale Kontrollsysteme. Das Mittelmeer als natürliche tödliche Grenze zwischen Nordafrika und dem europäischen Kontinent wird dabei zum Testfeld. Während die Rüstungsindustrie an den Kriegen verdient, vor denen Menschen fliehen, profitiert sie zugleich vom Ausbau des Grenzregimes, das eben diese Menschen möglichst von der EU fernhalten soll.

Dem zugrunde liegt die Erzählung, wonach Migration und Flucht keine humanitären Rechte sind, sondern eine Bedrohung. Mit diesem Narrativ als ideologische Begleitmusik wird der Grenzschutz fortlaufend militarisiert und die europäische Frontex zur größten Grenzschutzagentur der Welt aufgebaut. Berichte über sogenannte Pushbacks, also völkerrechtswidrige Zurückweisungen, und schwere Menschenrechtsverletzungen an den Außengrenzen der Europäischen Union sind längst keine Seltenheit mehr, sondern zu einer Art beiläufiger Randnotiz in den Nachrichten geworden. Ganz so, als ob wir uns längst daran gewöhnt haben müssten.

Aber nicht nur das System zur Verhinderung der Einreise von Menschen, die vor Krieg, Hunger, Armut oder den Folgen der Erderwärmung die Flucht nach Norden antreten, wird weiter ausgebaut. Während in erster Linie das Stellen von Asylanträgen verunmöglicht werden soll, bilden Asylzentren und externe Lager die zweite Linie dieses Grenzregimes. Wer es dennoch in die EU schafft, wird inhaftiert und möglichst schnell wieder abgeschoben. Die Untergrabung von Menschenrechten ist dabei nicht neu. Seit Jahren wird unter Schlagworten wie »Effizienz« und »Ordnung« ein System ausgebaut, das auf Abschreckung, Internierung und Externalisierung setzt. Für nichts anderes steht auch das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS), das Grüne bis Konservative beschlossen haben und mit dem die Weichen für die heutigen Verschärfungen gestellt wurden. Neu ist, wie unverhohlen diese Entwicklung inzwischen vorangetrieben wird und wie zugleich das kollektive Gedächtnis an die historischen Kämpfe um diese Rechte zunehmend verblasst.

Abschiebehaft als Routine

Diese Entwicklung bleibt nicht abstrakt, sondern materialisiert sich in der Organisation von Kontrolle und Ausschluss. Mit »Asylzentren«, »Anker-Zentren« oder »Return Hubs« wird eine Praxis institutionalisiert, die der systematischen Isolation und möglichst schnellen Entfernung von Geflüchteten dient. Der gesellschaftliche Effekt: aus den Augen, aus dem Sinn. Schutzsuchende sollen gar nicht erst den Versuch unternehmen, in die EU zu kommen.

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Das Prinzip findet auch in Deutschland Anwendung: Menschen werden zentralisiert untergebracht, ihre Bewegungsfreiheit eingeschränkt und ihre Verfahren abgespeckt – meistens zu Lasten rechtsstaatlicher Garantien, etwa durch erschwerten Zugang zu einem Rechtsbeistand und pauschalisierte Entscheidungen ohne gründliche Einzelfallprüfung. Abschiebehaft, auch an Flughäfen, wird zunehmend zur Routine, obwohl Freiheitsentzug nach europäischem und internationalem Recht nur unter strengen Auflagen zulässig ist. Menschen können, ohne dass sie für eine Straftat verurteilt oder zumindest Beschuldigte sind, allein aufgrund ihres Aufenthaltsstatus teils über Monate inhaftiert werden. Sogar Minderjährige und andere besonders schutzbedürftige Gruppen kann das treffen. Parallel dazu treibt die EU die Externalisierung ihrer Migrationspolitik voran: Über das Konzept sogenannter »sicherer Drittstaaten« werden Schutzsuchende in Länder »ausgelagert«, mit denen sie nichts verbindet und deren Menschenrechtslage mehr als fragwürdig ist.

Externalisierung als Blaupause

Diese Spitze dieser Entwicklung stellt das sogenannte Meloni-Modell dar. Ein Abkommen der italienischen Regierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni mit Albanien im Jahr 2024 sah vor, Schutzsuchende in Lager außerhalb der EU zu bringen, wo ihre Verfahren stattfinden sollen. Diese Praxis wurde im selben Jahr von einem Gericht gestoppt und liegt jetzt dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vor. Für Befürworter gilt Melonis Vertrag als Zukunftsmodell, da Verfahren ausgelagert werden und die Menschen gar nicht erst in der EU Fuß fassen können. Dieser Ansatz geht weiter als die im März beschlossene Rückführungsregelung, die solche Strukturen formal nur für bereits abgelehnte Asylsuchende vorsieht. Die politische Stoßrichtung ist jedoch dieselbe.

Die rechtlichen Grenzen, insbesondere im Hinblick auf Inhaftierung in Drittstaaten, sind bislang ungeklärt. Gleichzeitig hat das EU-Parlament mit der Ausweitung des Konzepts sogenannter sicherer Drittstaaten und der Rückführungsrichtlinie die Grundlage für solche Praktiken geschaffen. Faire Verfahren, effektiver Rechtsschutz und der Schutz vor Abschiebung in unsichere Staaten geraten dadurch zunehmend unter Druck.

Hinzu kommt eine weitere Verschärfung: Die EU-Grenzagentur Frontex soll künftig noch mehr Kompetenzen erhalten, so dass das Mandat auch Abschiebungen in Drittstaaten umfasst. Asyl und Flucht würden damit noch stärker in Räume verlagert, die sich der Kontrolle europäischer Gerichte und der kritischen Öffentlichkeit entziehen. Das wiederum birgt erhebliche Risiken für den Zustand von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten in der EU.

Verschobene Verantwortung

Ein klarer Trend zeichnet sich ab: Die EU lagert ihre Verantwortung für Schutzsuchende zunehmend aus, geographisch wie rechtlich. Asylzentren, Abschiebehaft und externe Lager sind keine isolierten Maßnahmen, sondern Teil eines zusammenhängenden Systems. Im Zentrum steht dabei nicht der Schutz von Menschen, sondern die schrittweise Aushöhlung des Grundrechts auf Asyl. Rechte werden eingeschränkt, Verfahren verkürzt, Verantwortung verschoben und die Deportation von Schutzsuchenden wird als Lösung gesellschaftlicher Probleme inszeniert.

Diese Politik ist nicht losgelöst von der zur Aufrüstung und Kriegsbereitschaft der EU. Dieselbe EU, die sich auf Kriege vorbereitet, schottet sich zugleich wie oben beschrieben nach außen immer stärker ab. Der Angriff auf die Rechte von Schutzsuchenden ist weit mehr als ein Angriff auf »die anderen«. Er trifft die Grundlagen unserer gesamten Gesellschaft. Wer die Rechte der Schwächsten aushöhlt, normalisiert Entrechtung und Gewalt, sorgt für Verrohung des gesellschaftlichen Klimas und untergräbt langfristig Rechtsstaatlichkeit und Zusammenleben. Wer heute die Rechte der Schutzsuchenden und Schwächsten attackiert, kann morgen uns alle angreifen.

So ist es auch kein Zufall, dass die Debatte über Kürzungen beim Asylbewerberleistungsgesetz begann. Nach der »Bezahlkarte« für Asylsuchende wurde der Angriff auf Bürgergeld-Beziehende fortgeführt. Heute werden der Achtstundentag und das »Recht auf Teilzeit« offen in Frage gestellt. Die Annahme, eine restriktivere Migrationspolitik würde soziale Probleme lösen, ist also trügerisch. Weder steigen dadurch Löhne, noch sinken Lebenshaltungskosten. Dafür braucht es entschlossene soziale Kämpfe. Nur so lässt sich auch rechtspopulistischer Spaltung und Hetze nachhaltig der Nährboden entziehen.

Nicht Geflüchtete, sondern Fluchtursachen müssen bekämpft werden: Kriege, Waffenexporte sowie eine globale Wirtschaftsordnung, die täglich neue Beweggründe zur Flucht schafft. Es geht darum, für eine Welt einzutreten, in der niemand gezwungen ist zu fliehen und sich alle Menschen frei bewegen können.

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Erschienen in der Beilage vom 15.04.2026, Seite 7, Inland

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