Mehr als eine Asylakte
Einer in der Türkei von Gewalt betroffenen Mutter droht die Abschiebung aus Deutschland. Ein medizinisches Gutachten scheint bislang keine Rolle zu spielen
Von außen wirkt es wie ein gewöhnliches Asylverfahren. Hinter den Aktenzeichen verbirgt sich jedoch das Schicksal einer Frau, die nach eigenen Angaben jahrelange Gewalt, Todesdrohungen und Traumatisierungen erlebt hat – und die heute befürchtet, eine Abschiebung in die Türkei nicht zu überleben.
Şükran Malgir floh im Sommer 2024 gemeinsam mit ihren drei Söhnen aus der Türkei. Der Weg in die EU führte die Familie zunächst nach Kroatien. Dort wurden sie registriert, ihre Fingerabdrücke wurden abgenommen, und sie verbrachten etwa einen Monat in Haft, bevor sie freigelassen wurden. Am 14. August 2024 erreichten sie Deutschland und beantragten Asyl.
Zunächst sollte die Familie im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Kroatien zurückgeführt werden. Die drohende Abschiebung löste bei Malgir nach eigenen Angaben eine existentielle Krise aus. Im Januar 2025 unternahm sie einen Suizidversuch und musste anschließend stationär in einer psychiatrischen Klinik behandelt werden. Später lief die Überstellungsfrist nach Kroatien ab, Deutschland wurde für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig. Malgirs Asylantrag wurde jedoch abgelehnt, heute droht ihr die Abschiebung in die Türkei.
Nach ihren Schilderungen war Malgir über viele Jahre schwerer körperlicher und psychischer Gewalt durch ihren Ehemann ausgesetzt. Auch ihre Kinder seien bedroht worden. Die Folgen sind bis heute spürbar. Der jüngste Sohn begann nach Angaben der Familie infolge der Erlebnisse zu stottern. Der mittlere Sohn fühlt sich wohl in der BRD und hat bereits das Sprachniveau B1 erreicht. Die Familie versucht, sich trotz ihrer belastenden Vergangenheit ein neues Leben aufzubauen.
Ein fachpsychologisches Gutachten vom 27. Mai bescheinigt Malgir eine posttraumatische Belastungsstörung, eine schwere Depression sowie eine Angststörung. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass sie derzeit nicht reisefähig ist. Eine Rückführung in die Türkei könne mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer schweren Retraumatisierung, einer extremen psychischen Destabilisierung und einer akuten Suizidgefahr führen.
Und die Gefahr hält auch in Deutschland an. Malgir berichtet, ihr Ehemann habe ihre Telefonnummer ausfindig gemacht und sende ihr weiterhin Todesdrohungen. Nach ihren Angaben enthalten die Nachrichten Formulierungen wie: »Ich werde dich töten. Du wirst bald nicht mehr atmen können.« Zudem berichtet sie, dass ihr Ehemann einer Scheidung nicht zustimme, obwohl sie inzwischen in Deutschland die rechtlichen Schritte zur Auflösung der Ehe eingeleitet habe. Darüber hinaus erhebt sie den Vorwurf, ihr Ehemann habe in der Vergangenheit mehrfach versucht, ihrer Schwester sexualisierte Gewalt anzutun.
Die Angst vor einer Rückkehr in die Türkei begleitet Malgir jeden Tag. »Ich möchte nicht eine der Frauen werden, die getötet werden«, sagt sie. Für sie ist die Abschiebung keine bloße ausländerrechtliche Entscheidung, sondern eine Frage des Überlebens.
Menschenrechtsorganisationen weisen seit Jahren auf zunehmende Gewalt an Frauen und die steigende Zahl an Femiziden hin. Der Fall von Malgir wirft grundsätzliche Fragen auf: Welchen Stellenwert haben medizinische Gutachten, wenn Fachleute vor einer lebensgefährlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes warnen? Wie werden traumatisierte Frauen geschützt, die weiterhin von ihren mutmaßlichen Peinigern bedroht werden? Und welche Verantwortung trägt ein Rechtsstaat gegenüber Menschen, deren Leben nach ärztlicher Einschätzung bei einer Abschiebung ernsthaft gefährdet wäre?
Şükran Malgir richtet einen eindringlichen Appell an die zuständigen Behörden, an Menschenrechtsorganisationen, Frauenhäuser, Frauenrechtsinitiativen und die Politik. Sie bittet darum, ihr und ihren drei Söhnen Schutz zu gewähren und ihnen die Chance zu geben, ihr Leben in Deutschland in Sicherheit fortzusetzen. Ihr Fall ist mehr als eine Asylakte. Er steht stellvertretend für die Situation vieler Frauen, die vor Gewalt fliehen und darauf hoffen, dass ihr Recht auf Leben, Sicherheit und Menschenwürde stärker wiegt als eine Abschiebungsverfügung.
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