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Verdeckter Voyeurismus

Nirgendwo sicher

Heimlich gefilmt von misogynen Männern mit Kamerabrillen

Von Amelie E. Höcker
Foto: Oliver Langel/IMAGO
Die Betroffene Yanni Gentsch übergibt eine Petition gegen Voyeuraufnahmen an NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Düsseldorf, 25.08.2025)

Der Schweiß tropft von der Stirn. Rechts und links sitzen nackte Menschen, die sich kollektiv heiße Luft ins Gesicht wedeln lassen. Es könnte so entspannend sein, würde dich nicht der Typ mit der Brille beobachten. Ziemlich ekelhaft, angegafft zu werden. Aber du willst dir deinen Saunatag nicht davon vermiesen lassen und ignorierst ihn. Tage später zeigen dir deine Kollegen ein Video, auf dem du zu sehen bist. Splitterfasernackt. In der Sauna. Der Mann hatte dich heimlich gefilmt. Die Kamera trug er auf der Nase.

Diese sogenannten Smart Glasses kann sich jeder ab 80 Euro kaufen. Als wäre es ein ganz normales Produkt. Von Haus aus soll ein kleines LED-Licht die Gefilmten darüber informieren, dass gerade eine Aufnahme von ihnen erstellt wird. Dieser Mechanismus lässt sich allerdings leicht umgehen. Und so kann sich niemand mehr außerhalb seiner vier Wände sicher sein, nicht in intimen Situationen im Internet bloßgestellt zu werden. Besonders beliebt sind die Brillen bei den »Rizzfluencern«. Das sind Männer, die Frauen an öffentlichen Orten belästigen und vorführen, um mit den Videos auf Instagram und Co. Klicks zu sammeln.

»Aber das ist doch strafbar!« werden jetzt diejenigen rufen, die glauben, dass man sich in feministischen Kämpfen auf den Staat verlassen kann. Nun ja, Filmen an öffentlichen Orten, egal ob heimlich oder nicht, ist für den Gesetzgeber weitestgehend in Ordnung. Das musste auch Yanni Gentsch feststellen, als sie im Februar 2025 einen Mann erwischte, der beim Joggen heimlich ihren Hintern gefilmt hatte. Gentsch filmte wiederum selbst, als sie den Mann aufforderte, das Video zu löschen, und ging damit viral. Mehr als 14 Millionen Menschen sahen ihren Post, der eine feministische Debatte darüber auslöste, warum das heimliche Filmen nicht strafbar ist. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig von der SPD kündigte laut Deutschlandfunk im November vergangenen Jahres an, die Gesetzeslücke zu schließen und voyeuristische Aufnahmen unter Strafe zu stellen. Passiert ist seitdem aber nichts.

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Wie ist das in Sauna und Schwimmbad? Immerhin sind dort die meisten Menschen nackt oder in Badekleidung unterwegs. Im Januar hatten zwei Frauen aus Leipzig geklagt, doch das Verfahren wurde eingestellt, wie unter anderem der NDR berichtete. Eine Sauna gelte laut Staatsanwaltschaft nicht als besonders geschützter Raum. In Schwimmbädern und Saunen muss also das Filmen durch die Hausordnung untersagt werden, und der Betrieb muss das Verbot auch durchsetzen. Mancherorts wurde die Hausordnung angepasst, und vereinzelt werden Angestellte zu »Smart Glasses« und anderen Aufnahmetechnologien geschult. Doch das ist längst nicht die Regel. Der RBB berichtete Anfang Juni, dass »Smart Glasses« in den Berliner Bädern nicht explizit verboten werden sollen. Es sei ohnehin nicht erlaubt, andere zu filmen, egal mit welchem Gerät, und bisher gebe es auch keine Beschwerden. Bleibt die Frage, wie man sich beschweren soll, wenn man gar nicht mitbekommt, dass man gefilmt wird.

»Smart Glasses« sind ein misogynes Produkt, das immer salonfähiger wird. Sie bieten keinerlei gesellschaftlichen Nutzen. Innovation und Überwachung gehen seit jeher Hand in Hand. Je weiter der technische Fortschritt geht, desto mehr Einblick haben Staat und Kapital in unsere privatesten Momente. Es geht um Kontrolle und darum, Verhalten, das nicht der (patriarchal-kapitalistischen) Norm entspricht, zu sanktionieren, indem man sich ständig beobachtet fühlt. Freiräume werden immer kleiner, auch durch misogyne Männer, die heimlich in der Sauna filmen – und damit durchkommen.

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.08.2026, Seite 15, Feminismus

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  • Onlineabonnent*in Klaus B. aus B. 14. Aug. 2026 um 12:40 Uhr
    Sehr geehrte Damen und Herren, während der Staat angeblich verstärkt gegen verdeckten Voyeurismus vorgehen will, macht er sich zusammen mit der Bahn zum unverdeckten Obervoyeur, indem er Bahn-Wachleute mit Bodycams ausstatten lässt. Jeder Security-Mitarbeiter kann damit ganz legal »auf Jagd gehen«, um z.B. zuvor provozierte Fahrgäste, ausgewählte Körperteile, attraktive Personen oder auch solche in unvorteilhaften Situationen zu filmen. Wir haben keinerlei Einfluss darauf, wo diese Daten dann gespeichert werden und wer darauf Zugriff hat. Mit solidarischen Grüßen, Klaus Büchner
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