Zum Inhalt der Seite
Beim Fananwalt

Neue Vorschriften

Foto: jW

Noch läuft sie, die vermeintlich größte Fußball-WM aller Zeiten. Interessanter ist die neue Saison, die bereits ihre Schatten vorauswirft. Ende des Monats beginnt die Regionalliga; dritte Liga und die Ligen im DFL-Bereich folgen im August. Alles Ligen, für die schon immer die Stadionverbotsrichtlinie des DFB galt. Unterm Fußballradar lief allerdings, dass der DFB zu Beginn des Monats seine Stadionverbotsrichtlinie komplett geändert hat.

Obgleich ich schon immer der Meinung war, dass es einer Stadionverbotsrichtlinie nicht bedarf und Fans nicht gänzlich für längere Zeit aus dem Stadion verbannt werden dürfen, handelt es sich hier nun um eine rechtliche Regelung, mit der ich mich als Anwalt zu beschäftigen habe. Um so mehr, als die wenigsten Fans und Vereine die Knackpunkte der neuen Richtlinie kennen dürften. Bisher handelte es sich um eine sogenannte Sollbestimmung, dass ein Fan ein Stadionverbot bekommt, sobald gegen ihn ein Ermittlungsverfahren läuft. Jetzt aber ist zwingend ein Stadionverbot für mindestens drei Monate auszusprechen. Dazu wird eine zentrale Fachaufsicht eingeführt, welche gegenüber den lokalen Stadionverbotskommissionen weisungsbefugt ist. Darüber hinaus kann nun auch die Polizei die Verhängung von Stadionverboten beantragen. Für Vereine kann es noch fetter kommen. Denn wenn sie nicht den Anweisungen des DFB oder der Fachaufsicht folgen, können sie vom Sportgericht des DFB mit Geldstrafen sanktioniert werden, bis hin zu Punktabzug. Heißt in letzter Konsequenz: Ein Verein verliert Punkte und steigt ab, weil er einem Fan trotz Weisung kein Stadionverbot erteilt hat. Eine Frage der Zeit, wann das alles vor Gericht geklärt werden wird.

Anzeige

Wir sehen, dass der DFB alles andere als gewillt ist, gute und faire Verhältnisse mit den Fans zu schaffen. Aber wir Fans sitzen eh am längeren Hebel. Bald wieder Zeit, Tennisbälle zu kaufen.

»Sport frei!« vom Fananwalt.

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 17.07.2026, Seite 16, Sport

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!