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Gig-Work

ILO-Standards für Plattformarbeiter

UN-Organisation beschließt internationale Konvention zur Regulierung von Gig-Work

Foto: Florian Boillot
Trotz Richtlinien und Vereinbarungen: Der Kampf geht weiter (Berlin, 20.5.2026)

Von einem Meilenstein, einem Durchbruch, sprachen Vertreter internationaler Gewerkschaftsverbände und Menschenrechtsorganisationen vergangenen Freitag. Nach langwierigen Verhandlungen hat die Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (International Labour Organisation, ILO) mit großer Mehrheit eine Konvention zum Schutz von Plattformarbeitern verabschiedet. 406 Mitglieder stimmten dafür, 36 enthielten sich. Nur die Vertreter der USA und Neuseelands waren dagegen. Damit erhalten viele Essenslieferanten, Fahrdienstleister, Click-Worker sowie über Apps vermittelte Beschäftigte erstmals international verbriefte Arbeitsschutzstandards. Die Formulierungen bleiben jedoch vage, und es fehlt an Durchsetzungsmechanismen.

Kern der Vereinbarung ist ein Katalog allgemein gehaltener Schutzrechte, für deren Gewährung die UNO-Mitgliedstaaten sorgen sollen. So sollen etwa Gesundheitsrisiken bewertet und Präventionsmaßnahmen vorgesehen werden. Offensichtlich gesundheitsgefährdende Tätigkeiten sollen Beschäftigte ablehnen dürfen. Außerdem ist festgeschrieben, dass Kontodeaktivierungen nicht unbegründet erfolgen dürfen und über den Einsatz algorithmischer Managementsysteme auf Antrag der Betroffenen informiert werden muss. Zur Entlohnung ist lediglich vorgesehen, dass geltende Mindestlöhne gezahlt und geschuldete Lohnzahlungen tatsächlich fließen sollen.

Mit dem hohen Grad an Unverbindlichkeit sollten insbesondere die USA geködert werden, deren Vertreter mehrfach klargemacht hatten, dass sie keine Regulierung unterstützen, die allzu konkrete Vorgaben enthält. Schließlich ist der Plattformsektor dort mit schätzungsweise 7,3 Millionen appbasierten Arbeitsplätzen besonders groß, während geltende Arbeits- und Lohnstandards durch die Plattformeigentümer häufig umgangen werden. Laut einer Human-Rights-Watch-Studie von 2025 erhalten die sogenannten Gig-Worker in den USA durchschnittlich 5,12 Dollar pro Stunde – 30 Prozent unter Mindestlohn. Unterzeichnet haben die Vertreter der USA die Konvention trotz der Zugeständnisse nicht. Zwar sind nun formell alle UN-Staaten aufgefordert, das Regelwerk zu ratifizieren, in nationales Recht zu überführen und die Einhaltung zu überwachen. Eine Handhabe, Nichtbeachtung zu sanktionieren, hat die UNO jedoch nicht.

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Auch für Gig-Worker in der EU bleibt die Konvention weitestgehend folgenlos, fällt sie doch deutlich hinter die 2024 verabschiedete Plattformrichtlinie zurück. Diese zielt insbesondere darauf, Scheinselbständigkeit einzudämmen, und sieht daher vor, bei Plattformarbeitern ein Angestelltenverhältnis anzunehmen und die damit verbundenen Rechte zu gewähren, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. In der ILO-Konvention sind Festanstellung und Solo-Unternehmertum gleichwertige Beschäftigungsformen. Auch beim KI-Einsatz geht die EU-Richtlinie trotz aller Aufweichungen in der Verhandlungsphase weiter: Während die ILO lediglich die Kapitalseite verpflichtet, auf Antrag Betroffene über die Nutzung automatisierter Systeme zu informieren, fordert die EU systematische Informationen, Risikobewertungen, regelmäßige Evaluierungen sowie die Einhaltung strenger Datenschutzvorgaben.

Auf globaler Ebene bedeutet die am Freitag beschlossene Konvention allerdings für Millionen von Plattformarbeitern überhaupt erstmals einen rechtsverbindlichen Schutzrahmen, der auf ihre Beschäftigungssituation zugeschnitten ist. Die Weltbank schätzt die Zahl der appbasierten Plattformarbeiter auf weltweit 154 bis 435 Millionen Menschen. Organisationen wie Human Rights Watch weisen immer wieder auf deren Situation hin – insbesondere auf die Umgehung von Mindestlohnregeln und Arbeitsschutzstandards durch Scheinselbständigkeit. Mit Blick auf die ILO-Konvention betonte Lena Simet, leitende Beraterin für wirtschaftliche Gerechtigkeit, es bestünden weiterhin Herausforderungen: »Dies ist ein Mindeststandard, kein Endpunkt. Die Regierungen müssen die Konvention nun ratifizieren, die korrekte Einstufung von Beschäftigten durchsetzen und Schutzlücken für fälschlich als selbständig eingestufte Arbeiter schließen«, sagte sie.

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.06.2026, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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