Weiterhin gilt: entweder Prof oder prekär
Berlin. Die Bundesregierung hat neue Mindestvertragslaufzeiten für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gebilligt. Dazu machte das Bundeskabinett am Mittwoch den Weg für einen Gesetzentwurf von Forschungsministerin Dorothee Bär (CSU) frei. Erstmals sollen im Wissenschaftszeitvertragsgesetz bei Befristungen von Arbeitsverhältnissen, bei denen es primär etwa um eine Promotion geht, regelmäßige Mindestvertragslaufzeiten eingeführt werden, und zwar von drei Jahren vor und zwei Jahren nach der Promotion. Wenn Betroffene Verantwortung für die Pflege eines Menschen haben, soll die Höchstbefristungsdauer erhöht werden. Seit Jahren wird kritisiert, dass die allermeisten Forscherinnen und Forscher befristet beschäftigt sind. Das wird mit dem Gesetzentwurf von Bär auch in Zukunft so bleiben. Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen soll es »zukunftsfähige, transparente und international anschlussfähige Karriere- und Personalstrukturen« geben, betonte das Ministerium.
»Wer nicht bereit ist, die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft ganz grundlegend zu überarbeiten, sollte das Wissenschaftszeitvertragsgesetz besser gleich abschaffen«, kommentierte Nicole Gohlke, Sprecherin für Bildung und Wissenschaft der Fraktion Die Linke im Bundestag, die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Es brauche eine Reform, die die ausufernde Befristungspraxis beendet und für deutlich mehr Dauerstellen und Planbarkeit sorgt. (dpa/jW
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