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Nahostkonflikt

Rückschlag für »Palestine Action«

Britisches Gericht hält Verbot der Organisation aufrecht

Foto: REUTERS/Chris J. Ratcliffe
Sehen so Terroristen aus? Britische Polizei geht gegen Anhänger von »Palestine Action« vor (London, 15.6.2026)

Die Freude war nicht von Dauer: Am Montag urteilte der Oberste Gerichtshof in London gegen eine Entscheidung vom Februar. Damals hatte das Gericht das Verbot der Gruppe »Palestine Action« (PA) vom Juli 2025 für rechtswidrig erklärt. Die Labour-Regierung legte Einspruch ein und war nun erfolgreich, so dass die Gruppe, die militanten Widerstand gegen die britische Komplizenschaft an Israels Genozid in Gaza leistet, als terroristische Organisation eingestuft bleibt. Das ist ein schwerer Schlag für jene Aktivisten, die wegen PA-Aktionen in Haft sitzen, und jene, die gegen das Verbot demonstrierten. Denn bei Protesten im ganzen Land gegen das PA-Verbot wurden bisher fast 4.000 Personen festgenommen und angezeigt.

Die oberste Richterin Sue Carr erklärte, es sei »nicht haltbar, ›Palestine Action‹ als gewaltfreie Organisation darzustellen«. Das Gericht kam zum Schluss, dass »die Verbotsentscheidung ein angemessenes Gleichgewicht herstellt«. Der Divisional Court sei im Februar von einer Fehlinterpretation der Verbotsrichtlinie ausgegangen, erklärte sie. Er habe sich in seiner Herangehensweise an die Frage der Verhältnismäßigkeit, insbesondere hinsichtlich der Relevanz künftiger Risikobewertungen und des Beurteilungsspielraums, geirrt. Bei PA handele es sich um »eine verdeckte Organisation, die mit geheimen Zellen operiert, um die Aufdeckung und Strafverfolgung derjenigen zu verhindern, die Gewalt anwenden, um das Eigentum Dritter zu zerstören«, hieß es im Richterspruch.

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Entsprechend waren am Freitag zuvor die ersten drastischen Urteile gefallen: Vier Aktivisten von PA wurde Sachbeschädigung eines Standorts des israelischen Rüstungskonzerns Elbit in Filton/England zur Last gelegt, verurteilt wurde ihr militantes Vorgehen jedoch als »terroristischer Akt«. Die Aktivisten wurden zu Haftstrafen zwischen fünf und sieben Jahren verurteilt. Für Kerry Moscogiuri von Amnesty International UK ein gefährlicher Präzedenzfall: »Sachbeschädigung wurde im britischen Rechtssystem bisher noch nie als Terrorismus eingestuft, und es ist völlig unverhältnismäßig, dies zu tun, da die Straftat im Rahmen einer Demonstration begangen wurde.« Vergangenen Mittwoch hatten bereits 50 Juristen in einem offenen Brief konstatiert: »Die Verwischung der Grenze zwischen prinzipientreuer direkter Aktion und Terrorismus ist das Kennzeichen autoritärer Regime.«

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.06.2026, Seite 7, Ausland

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  • Onlineabonnent*in Martin M. aus D. 15. Juni 2026 um 22:09 Uhr
    Lesenswert ist der franz. Artikel von Europalestine https://europalestine.com/2026/06/14/135981/
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