- → Inland
Warum legen Gefangene Feuer in ihren Zellen?
Allein in Berlin sind in kurzer Zeit mehrere Inhaftierte gestorben. Die Politik verweigert notwendigen Brandschutz, sagt Lotta Maier
Innerhalb von sieben Tagen verloren zwei Gefangene in der JVA Plötzensee in Berlin ihr Leben. Am 27. Mai ist ein junger Mann in seiner Zelle verbrannt, die Feuerwehr konnte nur noch den Tod feststellen. Am 3. Juni wurde ein Mensch leblos aufgefunden, der eine Ersatzfreiheitsstrafe absaß. Sind das Einzelfälle?
Nein. Wir von Death in Custody wissen aus parlamentarischen Anfragen, dass jährlich ungefähr 80 bis 100 Menschen in Gefängnissen vermeintlich durch Suizid sterben und ähnlich viele noch mal durch andere Ursachen. Tod im Gefängnis ist Alltag. Das ist nicht im öffentlichen Bewusstsein, weil über die meisten Todesfälle einfach nicht berichtet wird. Das passiert dann, wenn die Umstände besonders drastisch sind, wie bei Zellenbränden, oder wenn es Hinterbliebene gibt, die die Ressourcen haben, sich an die Öffentlichkeit zu wenden.
Warum legen Gefangene manchmal Feuer in ihren Zellen?
Meines Wissens zündeln Gefangene oft aus Verzweiflung oder auch aus Protest gegen unerträgliche Haftbedingungen, um auf die eigene Lage aufmerksam zu machen. Das heißt nicht, dass sie sterben wollen. Immer wieder schildern Mitgefangene, dass die Menschen noch verzweifelt gegen die Zellentür geschlagen haben, um Hilfe zu bekommen. Ein Feuer darf – auch wenn es selbst gelegt worden sein kann – kein Todesurteil sein. Aber das ist es häufig, weil die Politik sich weigert, Brandschutz zu gewährleisten.
Wir hatten 2024 Anfragen zu Zellenbränden und Brandschutz in verschiedenen Bundesländern gestellt. Und etliche Bundesländer haben damals geantwortet, dass es in ihren Haftanstalten keine Sprinkleranlagen in den Zellen gibt, mit denen die Brände auch bei geschlossener Tür gelöscht werden können. Der Berliner Senat hat sogar behauptet, solche Einrichtungen würden wahrscheinlich von den Gefangenen »missbraucht«. Mal wieder wurden hier Gefangene verdächtigt und zusätzlich kriminalisiert. Man sieht, wie gering die Berliner Politik das Leben der Gefangenen schätzt.
Sind Menschen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen müssen – zum Beispiel wegen Fahrens ohne Fahrschein – besonders gefährdet, im Knast zu sterben?
Ich weiß nicht, ob man das so belegen kann. Grundsätzlich muss man sich bewusst machen, dass Gefängnisse Institutionen sind, die dem Leben aktiv schaden. Menschen werden dort entmündigt, isoliert, gedemütigt und teilweise auch körperlich misshandelt. Menschen, die krank sind, bekommen oft keine angemessene Versorgung. Viele der Schicksale, die wir dokumentieren, zeigen, dass Menschen aktiv in den Tod getrieben wurden. Mit diesen lebensfeindlichen Umständen kommen Menschen unterschiedlich gut klar. Es liegt nahe, dass Leute, die schon vor der Haft in einer Krise waren, zum Beispiel durch existentielle Armut, Obdachlosigkeit oder ähnliches, das weniger gut aushalten können.
Wie könnten Menschen in Gefangenschaft geschützt werden?
Wir sind keineswegs gegen kleine Verbesserungen, wie zum Beispiel eine bessere medizinische Versorgung oder einen wirksamen Brandschutz. Aber das sind nur Tropfen auf den heißen Stein. Richtig wäre es, wenn Menschen, für die der Knast Lebensgefahr bedeutet, gar nicht erst eingesperrt würden. Erste Schritte in diese Richtung könnten sein, die Ersatzfreiheitsstrafe abzuschaffen und sogenannte Armutsdelikte zu entkriminalisieren.
Wie bewerten Sie die Qualität der Todesermittlungsverfahren im Knast?
Die Erfahrungen zeigen, dass sich ohne öffentlichen Druck gar nichts tut. Das sieht man auch zum Beispiel am Komplex der JVA Gablingen in Augsburg. Dort gibt es mittlerweile Anklagen gegen JVA-Bedienstete, die Gefangene schikaniert und auch misshandelt haben sollen. Hinweise auf diese Missstände von Gefangenen und deren Angehörigen gab es schon viel länger. Das verlief aber alles im Sande und ein Gefangener, der durch Bedienstete Verletzungen wie Rippenbrüche und Blutergüsse erlitt, wurde sogar wegen »Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte« angeklagt. Diese Täter-Opfer-Umkehr hat erst geendet, als es Medienberichte gab und öffentliche Aufmerksamkeit. Dann hat das Ministerium angefangen, diese Vorwürfe ernster zu nehmen.
Staatsumbau und systematische Gewalt gegen die verarmte Bevölkerung: Ist der Tod hinter Gittern eine Klassenfrage?
Es ist eine Klassenfrage, wer im Knast landet und auch wer dort stirbt. Momentan erleben wir eine Politik der Militarisierung und Kriegsvorbereitung sowie in dem Zusammenhang auch einen sozialen Kahlschlag. Wenn der Sozialstaat zurückgebaut wird, benötigen die Staaten eine härtere Law-and-Order Politik, um die verarmte Bevölkerung zu disziplinieren. Die Polizei nimmt besonders Leute in den Fokus – kontrolliert, schikaniert sie –, die ihren Lebensunterhalt durch Kleinkriminalität, Sozialleistungen oder informelle Tätigkeiten bestreiten müssen, oder die auch anderweitig marginalisiert sind, weil sie zum Beispiel kein legales Aufenthaltsrecht haben.
Lotta Maier spricht für die Gruppe »Death in Custody«, die Todesfälle von Menschen in Gewahrsam recherchiert
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
