-
06.06.2026
- → Feuilleton
Zum Dienstgebrauch
Nimm Reißaus, Soldat! Dein Gegner
Kennt das kleine Einmaleins:
Rettest du dein eignes Leben,
Rettest du auch seins.
*
Wirf ins Korn die Flinte, kehre
Heim zu deiner jungen Braut.
Die braucht keinen Krüppel, der im
Rollstuhl Nägel kaut.
*
Die braucht, nenne mich verwegen,
Einen Sozialismus, der
Ihr den Gatten lässt und eine
Erde, die bewohnbar wär.
*
Mag schon sein, dass ihr mein Vorschlag
Wie ein Hohn erscheinen mag.
Nenn mir, Leser, einen bessren,
Sagen wir, bis Donnerstag?
→ Das neue Soloprogramm »Für eine Handvoll Tasten« von Marco Tschirpke feiert am 26. September 2026 im Mehringhof-Theater Berlin um 20 Uhr Premiere. Karten unter 030/691 50 99
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
