An eine sehr bürgerliche, in Frieden ruhende Oma
Im Funktionsdress alt vom Rade
steigen und ins Grün am Pfade
durch die Nase, dass es kracht,
rotzen*: hättst du nie gemacht.
*
Um den Hitler nicht zu stählen
mal was halbwegs Linkes wählen
oder, später, mit Bedacht,
Willy: kam nicht in Betracht.
*
Denn es war so, dass dich störte,
was sich einfach nicht gehörte;
und so lobe ich dich sacht:
Hälftig hast du’s gut gemacht.
* Gesehen in W. am 20.5.2026
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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