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13.05.2026
- → Feuilleton
Attentat
Attentate sind vermutlich so alt wie die Herrschaft des Menschen über den Menschen. Dass Machthaber mit Anschlägen auf ihr Leben gewaltsam aus dem Weg geräumt wurden, ist jedenfalls bereits für die Antike – man denke nur an das Attentat auf Gaius Julius Cäsar im Jahr 44 v. u. Z. –, für das alte China oder für das noch junge islamische Arabien belegt. Attentate gab es immer wieder auch gegen religiöse Anführer: 1170 fiel Thomas Becket, Erzbischof von Canterbury, einem Mordanschlag zum Opfer; 1981 überlebte Papst Johannes Paul II. einen Angriff mit einer Schusswaffe. Überdurchschnittlich oft – schon viermal – kamen US-Präsidenten durch Attentate zu Tode. Zuweilen trifft es auch Wirtschaftsbosse. Es kommt zudem vor, dass unbequeme Journalisten Attentaten zum Opfer fallen. Die Motive sind ebenso vielfältig wie die Ziele.
Man kann Phasen unterscheiden, in denen besonders viele Attentate stattfinden, und das hat gelegentlich politische Gründe. Als unter Anarchisten Ende der 1870er Jahre die »Propaganda der Tat« populär wurde, nahmen die Anschläge auf Könige, auf Staats- und Regierungschefs und auf andere Politiker zu. 1883 etwa versuchten sich deutsche Anarchisten während der Einweihung des Niederwalddenkmals an einem Sprengstoffanschlag auf Wilhelm II., doch ihr Plan scheiterte: Die Zündschnur war nass geworden. In Frankreich kam es zwischen 1892 und 1894 zu einer Reihe von Anschlägen, weshalb die drei Jahre auch als »Ära der Attentate« (Ère des attentats) bezeichnet werden. Bei diesen Versuchen zeigte sich freilich, dass der Gedanke, mit Attentaten zu einer revolutionären Bewegung anzustacheln, regelmäßig fehlschlug.
Dafür lösten Attentate regelmäßig scharfe Reaktionen aus oder dienten als Vorwand, heftige Repression zu entfalten. Ein Extremfall war sicherlich die Reaktion des Habsburgerreichs auf das Attentat von Sarajevo am 28. Juni 1914. Der Tod von Erzherzog Franz Ferdinand und seiner Frau Sophie Chotek wurde mit einer Kriegserklärung beantwortet, die rasch zum Weltkrieg führte. Attentate, die vor allem in den 1970er und 1980er Jahren die Rote Armee Fraktion (RAF) verübte, wurden vom bundesdeutschen Staat stets zum Anlass genommen, die Repression gegen die Linke weiter zu verschärfen. Das ist auch sonst nicht selten der Fall, man denke nur an die verschärfte Repression gegen Anarchisten Ende des 19. Jahrhunderts.
Attentate richten sich nicht immer gegen Herrscher, gegen »die da oben«. Manchmal zielen sie auch auf »die da unten«, auf die Unterdrückten. Das ist ein Kennzeichen von Anschlägen, die die äußerste Rechte verübt. Dazu zählen Attentate wie dasjenige im Jahr 1999 in London, als ein Faschist mit Nagelbomben versuchte, Migranten aus Bangladesch und der Karibik umzubringen, bevor er mit einem weiteren Sprengsatz drei Gäste einer Schwulenkneipe ermordete. Oder diejenigen des NSU, denen neun Menschen mit Migrationshintergrund und eine Polizistin zum Opfer fielen. Die Geschichte des Faschismus ist generell voll von Anschlägen, bei denen Minderheiten oder Aktivisten, die für Ausgebeutete kämpften, ins Visier genommen wurden. Mahatma Gandhi beispielsweise wurde am 30. Januar 1948 von einem Hindunationalisten erschossen. Bekannt ist auch das Attentat auf Martin Luther King, der am 4. April 1968 von einem Rassisten erschossen wurde.
Bliebe noch festzuhalten, dass Attentate nicht zwingend illegal sind. Es gibt eine Ausnahme, die in Artikel 20 des deutschen Grundgesetzes festgehalten ist – eine der Lehren, die aus dem deutschen Faschismus gezogen wurden. Da heißt es in Absatz 4: »Gegen jeden, der es unternimmt«, die bürgerlich-demokratische Ordnung zu zerstören, »haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist«. Selbstverständlich sind sich die Juristen nicht einig, wie der Absatz genau zu interpretieren ist und was genau er erlaubt. Dem Wortlaut nach schließt er jedenfalls Attentate zur Wiederherstellung der bürgerlichen Demokratie nicht aus.
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