-
12.05.20261 Leserbrief
- → Ansichten
Heimatloser des Tages: Zbigniew Ziobro
»Wie soll man auf dem Pariser Pflaster Pole bleiben?« seufzte in den 1830er Jahren der romantische Nationaldichter Adam Mickiewicz. Damals war der mediale Hype um die »tapferen Polen« nach dem Aufstand gegen Russland von Ende 1830 irgendwann auch wieder eingeschlafen, und Mickiewicz, Chopin und andere polnische Kulturschaffende im Exil standen vor der Notwendigkeit, ihren Lebensunterhalt zu verdienen.
Immerhin das Problem hat der frühere polnische Justizminister Zbigniew Ziobro nicht. Obwohl das Pflaster, das er jetzt tritt, das der USA ist. Denn der PiS-Rechtsaußen, der sich vor drohender Strafverfolgung in der Heimat zuerst ins Ungarn Viktor Orbáns abgesetzt hatte, hat seinen Wohnort wieder wechseln müssen. Nicht in eine polnische Haftanstalt, sondern in ein dem Anschein nach komfortables Exil in Trumpistan. Der US-Präsident soll nach Recherchen polnischer Medien persönlich das Außenministerium angewiesen haben, dem inzwischen staatenlosen Ziobro ein Visum auszustellen – gegen den Rat von Marco Rubio und des US-Botschafters in Warschau. Eine Einkommensquelle hat Ziobro drüben auch schon: Er soll für den rechten Sender TV Republika als Kommentator den »amerikanischen Standpunkt« dem polnischen Publikum nahebringen.
Was schadet es da, dass es mit Ziobros Englischkenntnissen offenbar nur mäßig bestellt ist. PiS-Chef Jarosław Kaczyński hat ihm, bevor er ins EU-Parlament wechselte, geraten, erst mal ordentlich Englisch zu lernen, sonst werde er immer ein »viertklassiger Abgeordneter« bleiben. Aber ein erstklassiger Märtyrer, dem sich die Tusk-Regierung nicht an den Karren zu fahren traut, ist er jetzt schon. Ob man nicht die Demütigung lieber schlucken sollte, als das Patronat Trumps zu riskieren, unkte am Wochenende die Zeitung Rzeczpospolita. Ach, die Polen. Gestern noch auf stolzen Rossen, heute durch die Brust geschossen.
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 3,0
-
Onlineabonnent*in Christoph H. aus W. 11. Mai 2026 um 21:49 UhrSieht aus, als hätten die USA tatsächlich ein Problem mit kriminellen Immigranten.
- Antworten
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!