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06.05.20262 Leserbriefe
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Drohung und Bluff
Mögliche Feuerpause im Ukraine-Krieg
Eine offizielle Antwort auf seinen Vorschlag einer Waffenruhe schon ab der Nacht von Dienstag auf Mittwoch wird Wolodimir Selenskij aus Moskau eher nicht bekommen. Schon deshalb nicht, weil darin die implizite Anerkennung läge, dass Selenskij doch nicht der »Usurpator« ist, dessen Zeit abgelaufen sei, wie ihn Russland darstellt, seitdem er seine Funktion nur noch aufgrund des Kriegsrechts ausübt, das Neuwahlen ausschließt. Außerdem: einer ukrainischen Initiative folgen?
Russland hat am Dienstag von sich aus eine Waffenruhe für den 8. und 9. Mai angekündigt. In der Mitteilung wird nicht offiziell auf den ukrainischen Vorschlag eingegangen, aber es hindert Moskau nicht, den Drohnen- und Raketenbeschuss ukrainischer Ziele faktisch auch für die von Selenskij vorgeschlagene Zeit einzustellen. Solche Pausen kommen sonst auch manchmal vor, aber sie ändern die militärische Gesamtlage nicht.
Auf diese Weise nicht explizit, aber implizit auf den Vorschlag des ukrainischen Präsidenten einzugehen, wäre vermutlich das klügste, was Russland tun kann. Ein explizites »Nein« dagegen würde Selenskij faktisch grünes Licht für Angriffe auf die russische Siegesparade geben. Dass in Russland darüber reale Sorge herrscht, zeigt der Umstand, dass die Siegesparade in diesem Jahr kleiner geplant ist als sonst. Wenn dann Selenskij am 9. Mai gegen Moskau losschlagen sollte, hätte er den Schwarzen Peter in der Hand und stünde als der da, der eskaliert.
Wobei natürlich auch die Frage ist, was Russland im Falle solcher Angriffe auf sein Allerheiligstes, das eigene Siegesgedenken, tatsächlich so Beispielloses an Vergeltung üben könnte, wie es Moskauer Politiker androhen. Ein Atomschlag scheint ausgeschlossen, denn bei allem Respekt vor dem Siegestag: Eine existentielle Bedrohung für Russland wäre es nicht, wenn ukrainische Drohnen über dem Roten Platz auftauchen sollten. Die Blamage wäre medial, nicht real. Der russischen Propaganda wäre ein Argument geliefert, dass der Ukraine nichts heilig sei – aber dieser Nachweis interessiert international ohnehin niemanden, weil im Westen der sowjetische Anteil am Sieg über den Faschismus systematisch heruntergespielt wird.
Selenskij hat die Wahl: Entweder für einen billigen Propagandatriumph einen auch konventionell schweren Gegenangriff zu riskieren. Oder seinerseits die Russen in Ruhe ihren Feiertag begehen zu lassen. Aber ob dies die Zeit der Mäßigung ist?
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Istvan Hidy aus Stuttgart 6. Mai 2026 um 09:28 UhrSelenskij wurde 2019 mit dem Mandat gewählt, Frieden in der Ukraine zu erreichen. Seither hat sich die Lage jedoch dramatisch zu seinem Nachteil verändert: zunächst durch den anhaltenden Bürgerkrieg im Donbass, später durch die russische Invasion und den daraus resultierenden Krieg unter Kriegsrecht. Hinzu kommt ein Dekret des ukrainischen Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrates vom Oktober 2022, das durch Selenskij in Kraft gesetzt wurde. Es legt fest, dass Verhandlungen mit Wladimir Putin unter den Bedingungen der damaligen Annexion ukrainischer Gebiete ausgeschlossen sind. Dieses Dekret ist bis heute nicht formell aufgehoben worden. Selenskijs Handlungsspielräume sind durch den Krieg sowie durch die Haltung Russlands gegenüber seiner Person erheblich eingeschränkt. Realistisch betrachtet hängt seine politische Zukunft nicht allein von ihm selbst ab, sondern von den Rahmenbedingungen eines andauernden Krieges, in dem Russland derzeit nicht bereit ist, mit ihm zu verhandeln. Solange der Krieg andauert, finden keine Wahlen statt – und ohne Wahlen bleibt auch die Frage der politischen Legitimation im Raum.
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Joachim Seidr aus Berlin 5. Mai 2026 um 19:54 UhrMoskau wird jubeln. Endlich mal einer, der weiß, wie man den NATO-Krieg loswird, in dem die Ukraine die Opfer der Westseite liefern darf. Es ist zu hoffen, Reinhard Lauterbach hat seinen genialen Vorschlag auch in London, Paris und Berlin vorgetragen, wo seit Jahr und Tag darauf hingearbeitet wird, Russland von der Landkarte zu tilgen.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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