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Beschluss vor Sommerpause

Kleines BAföG-Brötchen gebacken

Koalitionsstreit um Reform vorerst geschlichtet: Reduzierte Mehrausgaben und zeitliche Streckung

Foto: Guido Kirchner/dpa
Wenn die Studentenbude zu teuer wird, tut’s auch die Isomatte in der Turnhalle (Münster, Oktober 2024)

Erleichterung – ja, Begeisterung – nein. Die nach langem Gezerre erzielte Einigung von Union und SPD auf eine zeitnahe Novellierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) mit ersten Maßnahmen zum kommenden Wintersemester hat eher nüchterne Reaktionen hervorgerufen. Schon jetzt sei ersichtlich, »dass die vorgesehenen Anpassungen nicht ausreichen werden, um den gestiegenen Mieten und Lebenshaltungskosten von Studierenden wirksam zu begegnen«, kommentierte der studentische Dachverband FZS. Von der angekündigten »großen Reform« könne keine Rede sein, befand Andreas Keller, Vorstandsmitglied bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Und der Chef des Deutschen Studierendenwerks (DSW), Matthias Anbuhl, bekräftigte: »Ein besseres BAföG ist überfällig.«

Überfällig war auch die Neuigkeit von Mitte der Vorwoche. Da verkündete zuerst die SPD-Bundestagsfraktion, der Finanzierungsstreit zwischen dem Finanz- und dem Forschungsministerium sei beigelegt und der Weg frei für eine Beschlussfassung noch vor der Sommerpause. Bei noch längerem Zaudern wäre der gesetzgeberische Vollzug zeitlich nicht mehr zu schaffen gewesen. Tage davor verlautete noch aus der CDU/CSU-Fraktion, eine Verschiebung um ein Jahr sei »wahrscheinlicher« als eine Umsetzung nach Plan. Nun steht eine parlamentarische Beratung im Hauruckverfahren an, was der Sache nicht zuträglich sein dürfte.

Über mehrere Monate hatten Lars Klingbeil (SPD) als Deutschlands oberster Kassenwart und Raumfahrtministerin Dorothee Bär (CSU) gerungen, wer das Maßnahmenpaket bezahlen soll: Bär aus dem eigenen Budget oder Klingbeil mit extra Bundesmitteln. Über die Art der Lösung gehen die Darstellungen auseinander. Beide Häuser trügen »einen Teil der Mehrkosten«, verbreitete das Portal ­Table. Media. Die fraglichen 650 Millionen Euro »kommen aus dem allgemeinen Haushalt«, schrieb das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RDN). Vor allem die Zahl gibt zu denken. Öffentlich wurde stets ein Mehr von einer Milliarde Euro für die laufende Legislaturperiode verhandelt. Jetzt stehen nur noch 462 Millionen Euro von 2027 bis 2029 im Raum. Weitere 188 Millionen Euro soll es 2030 geben – und damit erst unter einer absehbar neuen Regierung.

Eigentlich war es das erklärte Ziel von Bär, die Zahl der Profiteure deutlich zu erhöhen. Viele lösen ihre Ansprüche aus Unkenntnis nicht ein, weil die Sozialleistung nach jahrzehntelanger systematischer Entwertung zu wenig Geld abwirft oder die Beantragung und Bewilligung extremen Aufwand erfordert. Auch hier soll mit »Digitalisierung« und »Entbürokratisierung« Abhilfe geschaffen werden. Meinte es die Ministerin ernst, müssten die Ausgaben entsprechend steigen, und zwar substantiell. Die genannten Kennziffern geben das jedoch absehbar nicht her. Entsprechend skeptisch ist GEW-Hochschulexperte Keller, ob der Mitteleinsatz »wenigstens für die Reformpläne des Koalitionsvertrags reicht«, wie er am Montag der jungen Welt sagte. »Wenn ja, dann sicher nur bei gleichbleibender Gefördertenquote.« Ähnlich fällt die Einschätzung des Wissenschaftsjournalisten Jan-Martin Wiarda aus, der auf seinem Blog resümierte: »Die Novelle steht haushaltspolitisch auf einem schmalen Fundament.«

Erste Verbesserungen sind für Herbst durch Anhebung der BAföG-Wohnpauschale um 60 Euro auf dann 440 Euro avisiert. Allerdings liegen die Kosten für ein WG-Zimmer im Bundesschnitt schon heute bei 512 Euro, vielerorts deutlich darüber. Zudem sollen die Elternfreibeträge laut SPD-Fraktion erhöht und dynamisiert, also automatisch an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden. Erst ab dem Wintersemester 2027/28 sollen dann die Bedarfssätze schrittweise auf das Niveau der »neuen Grundsicherung«, heute noch Bürgergeld, angehoben werden. Allerdings strebt die Regierung die Umstellung laut RND nicht wie bisher vorgesehen in zwei, sondern in drei Stufen an. Die Gleichstellung mit den Leistungen für Arbeitsuchende würde damit erst zum April 2029 wirksam werden. Das markiert einen klaren Bruch des Koalitionsvertrags.

Themen:
junge Welt

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Erschienen in der Ausgabe vom 05.05.2026, Seite 5, Inland

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