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Angriffe auf die Pressefreiheit

Von welcher Entwicklung zeugt der Fall Doğru?

Mit Sanktionen gegen Medien und Journalisten entscheiden BRD und EU, was Bürger nicht konsumieren dürfen, sagt Florian Warweg

Foto: Jens Berger
Florian Warweg ist Redakteur der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung

Einer breiteren Öffentlichkeit sind Sie durch Ihre Berichte aus der Bundespressekonferenz bekanntgeworden. Sie lagen im Rechtsstreit mit dem gleichnamigen Journalistenverein. Halten Sie Ihren Fall für symptomatisch?

Absolut. Ich musste mir mein Fragerecht vor dem Landgericht Berlin erstreiten. Vor Gericht wurde vom Vorstand gegen meine Teilnahme angeführt: Ich mache »Regierungsmitglieder verächtlich«, was dem Ansehen des Vereins schaden würde. Dazu wurde auf einen Tweet verwiesen, »mit dem sich der Kläger über Frau Baerbock lustig macht«. Das offenbart das Grundproblem: Ein privater Verein kontrolliert die zentrale Schnittstelle zwischen Regierung und Öffentlichkeit. Der aktuelle Regierungssprecher war zuvor Ressortleiter Politik bei der Süddeutschen, der Pressechef des Verteidigungsministeriums war ARD-Korrespondent. Man duzt sich, man fliegt gemeinsam im Regierungsflieger. Das ist keine Kontrolle der Macht – das ist maximale Nähe zur Macht.

In welchem Zustand sehen Sie Presse- und Meinungsfreiheit in der BRD?

Fast jeder zweite Bundesbürger hat laut dem Umfrageunternehmen Civey das Gefühl, seine Meinung nicht mehr frei äußern zu können – 2011 waren es noch 26 Prozent. Über die Hälfte vertraut den Leitmedien nicht mehr. Eine Handvoll westdeutscher Medienkonzerne – Bertelsmann, Springer, Burda, Bauer Media, Holtzbrinck – beherrscht den Pressemarkt und zunehmend auch die journalistische Ausbildung. Noam Chomsky und Edward S. Herman beschreiben das in ihrem Klassiker »Die Konsensfabrik«: Konsensherstellung nicht durch direkten Zwang, sondern durch Marktkräfte, internalisierte Annahmen und Selbstzensur.

Die junge Welt wird im Verfassungsschutzbericht als »linksextremistisch« geführt. Welche Folgen hat das auf den Medienpluralismus?

Hier bewertet eine staatliche Behörde, die dem Bundesinnenministerium untersteht, öffentlich die politische Ausrichtung einer journalistischen Publikation – mit sehr konkreten medialen und wirtschaftlichen Folgen. Das ist ein gefährlicher Präzedenzfall. Besonders brisant finde ich die Personalrochade in diesem Zusammenhang: Der Richter Wilfried Peters, der diese Entscheidung traf, wurde anschließend Präsident des Verfassungsschutzes in Brandenburg.

Die Einstufung der jW wirkt wie ein staatliches Warnschild, das Abonnenten, Anzeigenkunden und Autoren abschreckt – eine nur etwas sanftere Variante der wirtschaftlichen und sozialen Strangulierung, die wir derzeit bei EU-Sanktionen gegen Journalisten beobachten. Exemplarisch sei auf den Fall von Hüseyin Doğru verwiesen. Fast noch weniger Aufmerksamkeit erhielt der aktuelle Fall des jW-Autors Ken Merten, den der sächsische Verfassungsschutz als politisch »unzuverlässig« einstuft und ihm die Arbeit als Wachmann für soziale Einrichtungen entziehen will.

Von welcher Entwicklung zeugt der Fall Doğru?

Das ist ein Präzedenzfall. Ein in Berlin lebender deutscher Staatsbürger und Journalist, Vater von drei Kindern, wird per EU-Sanktionen, die nach meinem Wissen von der Bundesregierung initiiert wurden, seiner Existenz beraubt: Konten gesperrt, Ein- und Ausreiseverbot im gesamten EU-Raum. Selbst Nahrungsmittel- oder Windelspenden sind untersagt. Sein »Vergehen«: journalistische Berichterstattung über propalästinensische Proteste – eingestuft als indirekte »Informationsmanipulation« im Sinne Russlands. Es gibt kein Gericht, keine Anklage, kein Recht auf Anhörung.

In den vergangenen Jahren ist eine zunehmende Verrohung der Debattenkultur in sozialen Netzwerken zu beobachten, auch gegenüber Journalistinnen und Journalisten.

Was mich stört, ist die selektive Empörung: Wenn ein anonymer Account einen Mainstreamjournalisten beschimpft, gibt es Solidarität. Wenn die EU einem Journalisten und dessen Familie per Sanktion die Konten sperrt, bleibt es still. Zudem wird »Verrohung« häufig instrumentalisiert, um legitime Medienkritik zu delegitimieren. Wenn die Hälfte der Bürger den Medien nicht mehr vertraut, ist das kein Problem der Kommentarspalten – sondern eine Repräsentationskrise.

Mit dem russischen Einmarsch in die Ukraine wurden russische Medien EU-weit faktisch verboten. Was bedeutet das für das Image als demokratische Gesellschaft?

Das EU-weite Verbot von RT war ein historischer Einschnitt und hat den Boden bereitet für Sanktionen gegen alle, die es wagen, das herrschende Regierungsnarrativ etwa zum Ukraine-Krieg oder Gaza zu hinterfragen. Der Staat und die suprastaatliche Struktur EU entscheiden, welche Informationsquellen Bürger nicht konsumieren dürfen. Zumindest die EU hat dafür gar keine rechtliche Grundlage. Man sollte meinen, dass in einer gefestigten Demokratie die Menschen sich aus verschiedenen Quellen ein eigenes Bild machen können.

Florian Warweg ist Redakteur der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung. Zuvor arbeitete er für die Nachdenkseiten und den mittlerweile verbotenen russischen Auslandssender RT Deutsch

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.05.2026, Seite 2, Inland

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  • Onlineabonnent*in Ulf G. aus H. 5. Mai 2026 um 12:21 Uhr
    Die Pressefreiheit in Deutschland ist massiv durch EU-Sanktionen gefährdet. Das Verbot etwa von RT widerspricht u.a. der im Artikel 11 der EU-Grundrechte-Charta garantierten Freiheit, »Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben«. Artikel 10 der EMRK erlaubt zwar Einschränkungen dieser Freiheit u.a. zugunsten der nationalen Sicherheit. Dazu ist aber anzumerken, dass die nationale Sicherheit weit mehr durch die massive Verlogenheit unserer Politiker gefährdet ist als durch jene, die diese Verlogenheit bloßstellen. Z.B. ließ die Ampel Sommer 2024 mitteilen: »Äußerungen des Präsidenten der Russischen Föderation, Wladimir Putin, wonach eine Wiederherstellung der Sowjetunion beabsichtigt werde, sind der Bundesregierung nicht bekannt.« Gleichwohl ist diese Lüge, dass Putin die SU wiederherstellen wolle, nicht totzukriegen. Auch Merz wiederholt sie immer wieder. Und das wird u.a. vom deutschen Journalisten Thomas Röper kritisiert, der – offenbar für derlei Majestätsbeleidigungen – ganz massiv, ähnlich wie Dogru oder Baud, von der EU sanktioniert wurde. Die Sanktionen verletzen nicht nur die Meinungs- und Pressefreiheit, sondern auch die Berufsfreiheit und das Recht am erworbenen Eigentum. (…) Was an Vorwürfen gegen die sanktionierten Personen bekannt geworden ist, klingt einfach nur hanebüchen. Fehler macht jeder. Desinformation und Falschheit ist meiner Beobachtung nach weit mehr auf Seiten der Mainstreammedien und unserer Politiker zu finden. Warum z.B. hat Merkel statt die Minsker Abkommen umzusetzen lieber auf Hochrüstung der Ukraine gesetzt? Das eine sagen, das andere tun, das ist destabilisierend, und der verlogene Umgang der EU mit der Pressefreiheit ist da nur einer von vielen Aspekten der westlichen Falschheit, die uns noch ins Grab bringen kann.
  • Onlineabonnent*in Stefan B. aus M. 4. Mai 2026 um 14:05 Uhr
    Der Beitrag hat schon ein gewisses Gmäschckle: Wenn sich Leser (oder Redakteure) der OAZ über mangelnde oder gänzlich fehlende Pressefreiheit beklagen, dann könnten auch gut die berühmten »Systemmedien« gemeint sein, die angeblich der AfD, Pegida oder anderen Rechten und Wirrköpfen nicht die gewünschte Aufmerksamkeit schenken. Und die OAZ ist bislang auch nicht gerade als Speerspitze des Fortschritts in Erscheinung getreten, wie in der aktuellen Ausgabe der »Konkret« (»Meinungsfreiheit auf Ostdeutsch«) nachgelesen werden kann. Da hätte ich mir von der jw doch etwas mehr Fingerspitzengefühl gewünscht! Stefan Bell, Mülheim an der Ruhr
    • Michael Singer aus Zwickau 5. Mai 2026 um 09:59 Uhr
      Wenn es das Zentralorgan der Antideutschen, die Illustrierte »Konkret« schreibt, wird es wohl stimmen.
      • Onlineabonnent*in Franz S. aus R. 6. Mai 2026 um 10:39 Uhr
        Was heißt da »wird es wohl stimmen«. Es muss stimmen! Im Inhaltsverzeichnis der aktuellen Konkret-Ausgabe sind mindestens acht (!) jW-Autoren vertreten: Jörg Kronauer, Reinhard Lauterbach, Ingar Solty, Stefan Gärtner, Jürgen Pelzer, Hans-Jürgen Krahl, Sabine Lueken, Barbara Eder. Aber unabhängig davon: Die rechte Tendenz der OAZ zeigt ja schon die Personalie Warweg. Zuvor arbeitete er für die Nachdenkseiten. Dort haben Schwurbler aller Couleur Meinungsfreiheit. Ken Jebsen war dort ein gefragter Gesprächspartner, bis sein Irresein allzu offensichtlich wurde. Corona ist immer noch ein Dauerthema: 02. Mai 2026: »Julia Neigel, die Coronamaßnahmen und die Justiz in Sachsen: ›Justitia ist nicht blind und gerecht, sondern erstickt im Klüngel und Filz‹ (Interview Teil 1)«; 03. Mai 2026: »Juraprofessor Martin Schwab: ›Solche Richter können gar nicht unabhängig sein‹/Coronaverfahren Julia Neigel (Interview Teil 2)« Berührungsängste mit Faschisten? Nicht bei Jens Berger, dem Chefredakteur der NDS. Schlagzeile am 05. Mai 2026: »Darf man mit Höcke sprechen? Man darf nicht nur, man muss!«
  • Onlineabonnent*in Manfred G. aus H. 3. Mai 2026 um 23:02 Uhr
    Meine volle Solidarität gilt Hussein Dogru, welcher einer von wenigen nicht gekauften Journalisten ist, die kritisch und wahrheitsgemäß über reale politische Barbarei berichtet haben, z. B. über den Völkermord der Zionisten an dem palästinensischen Volk, und dafür von der EU und BRD gebannt wird. In dem Zusammenhang wird kritisiert, dass die Pressefreiheit in Deutschland gefährdet ist, was so nicht stimmt. Warum stimmt das nicht? Weil es zwei Seiten gibt. Die eine Seite ist die Pressefreiheit und die andere Seite ist die Freiheit der Presse. Die Pressefreiheit ist ein Grundrecht in Deutschland, im Grundgesetz Artikel 5. Es ist erlaubt, Medien zu gründen, und es ist nicht erlaubt, einen Eingriff in die Arbeit der Presse vorzunehmen. Das ist die formale Ebene. Die Freiheit der Presse ist nicht formal, sondern real, es ist die materielle Ebene – Medien brauchen Kapital (Druck, Technik, Plattformen). Eigentum der Produktionsmittel liegt oft bei großen Konzernen. Abhängigkeit von Werbung, Investoren, politischen Netzwerken. Hier entsteht der Widerspruch: Formal: »Alle dürfen frei sprechen.« Real: »Nur wenige haben die Mittel, gehört zu werden.« Die Freiheit ist juristisch allgemein, aber materiell ungleich verteilt. Zwei dialektische Beispiele: Werbung und Kapitalinteressen. Medien sind oft abhängig von Werbeeinnahmen, darum wird Kritik an großen Unternehmen vorsichtig formuliert. Widerspruch: Freie Berichterstattung und ökonomische Selbstzensur. Oder journalistische Arbeit: Journalisten sind formal frei, sind aber praktisch abhängig von Redaktion, Eigentümer, Markt. Widerspruch: Individuelle Freiheit und strukturelle Abhängigkeit. Dialektisch zugespitzt: Wer die Mittel besitzt, kontrolliert die Produktion von Information und beeinflusst öffentliche Meinung. Die »freie Presse« wird so Teil der herrschenden Ideologie. Kernsatz: Je stärker die ökonomische Konzentration, desto größer der Abstand zwischen Pressefreiheit und Freiheit der Presse.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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