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02.05.2026
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Schlappe für Kulturstaatsminister Weimer vor dem Verwaltungsgericht
Rechtsanwälte, die drei im Auftrag von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer vom Inlandsgeheimdienst durchleuchtete Buchläden vertreten, informierten am Donnerstag über einen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Berlin:
Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin wurde der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) dazu verpflichtet, es zu unterlassen, die Betreiberinnen der »Buchhandlung zur schwankenden Weltkugel« als »politische Extremisten« zu bezeichnen. Gegenstand war eine entsprechende Äußerung des Kulturstaatsministers Dr. Wolfram Weimer in der Zeit. Hierzu erklärt Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der die Buchhandlung im Verfahren vertritt:
»Herr Weimer hat meine Mandantinnen ohne jede faktische Grundlage rechtswidrig in der Öffentlichkeit diffamiert. Dies stellt eine grobe Verletzung seiner Amtspflichten dar. Im Verfahren hat der BKM seine schwerwiegenden Anschuldigungen nicht belegen können. Das Gericht hat festgestellt, dass es an einem Tatsachenkern fehlt und die Äußerung den sachlich gebotenen Rahmen überschreitet. Nach Einschätzung des Gerichts ist die Mitteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, wonach ›verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse‹ in Bezug auf die Buchhandlung vorlägen, nicht tragfähig. Aus ihr könne nicht die Schlussfolgerung gezogen werden, es handele sich um politische Extremisten.«
Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt sich, dass die Tatsachengrundlage für den Ausschluss der Buchhandlungen vom Deutschen Buchhandlungspreis nicht tragfähig ist. Herr Weimer hat sich offensichtlich auf die knappe Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz verlassen, statt nachzufragen. Dies zeigt nochmal, dass das Haber-Verfahren, welches derzeit Gegenstand weiterer Klagen bei den Verwaltungsgerichten Berlin und Köln ist, rechtlich nicht haltbar ist. Denn es führt dazu, dass Behörden blind Mitteilungen des Verfassungsschutzes als Grund für Maßnahmen nehmen, ohne dass diese überprüfbar sind oder die Betroffenen auch nur erfahren, dass etwas gegen sie vorliegt. Die Bundesregierung ist aufgefordert, diese rechtswidrige Praxis einzustellen.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin betrifft mittelbar auch die Buchhandlungen Buchladen Rote Straße (Göttingen) und Golden Shop (Bremen). »Wir werden den aktuellen BKM nun auffordern, auch die Betreiber*innen dieser Buchhandlungen nicht mehr als ›politische Extremisten‹ zu bezeichnen und sich zukünftig an Fakten zu orientieren«, erklärt RA Sven Adam das weitere Vorgehen auch für diese Buchhandlungen.
Der medienpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Bundestag, David Schliesing, kommentierte am Donnerstag die Gerichtsentscheidung:
Ich begrüße die Entscheidung ausdrücklich, denn sie zeigt: einen intransparent arbeitenden Geheimdienst als Instrument zur politischen Stigmatisierung, Diskreditierung und Kontrolle zu missbrauchen, ist rechtsstaatswidrig. Das Urteil bietet dem Kulturstaatsminister die Gelegenheit zur Einsicht und Umkehr. Es liegt an ihm, sie zu ergreifen. Neben der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ist eine öffentliche Entschuldigung bei den betroffenen Buchläden längst überfällig. Der Einsatz des Geheimdienstes, der unüberprüfbar politische Entscheidungen zur Kulturförderung legitimiert, gefährdet die Freiheit von Kunst und Kultur grundlegend und muss künftig ausgeschlossen werden. Weimers Kulturkampf gegen unliebsame Buchläden mittels Geheimdiensteinmischung hat das Vertrauen der Kulturbranche endgültig zerstört. Sein Rücktritt bleibt überfällig.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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