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Jüdische Stimme für gerechten Frieden siegt gegen Verfassungsschutz vor Gericht

Foto: Funke Foto Services/IMAGO
Palästina-Kundgebung am 4.11.2023 in Berlin. Auch die »Jüdische Stimme« war dabei

Der Verein »Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost« informierte am Dienstag über seinen gerichtlichen Erfolg gegen den Inlandsgeheimdienst:

Am Morgen des 27. April 2026 standen sich Vertreter*innen der Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost e. V. und des Bundesministeriums des Innern am Verwaltungsgericht in der Kirchstraße in Berlin gegenüber, um über die Rechtmäßigkeit der Nennung der Jüdischen Stimme im Verfassungsschutzbericht 2024 als gesichert extremistische Organisation zu verhandeln. Die mündliche Verhandlung fand im Rahmen eines Eilverfahrens seitens der Jüdischen Stimme gegen das Bundesministerium statt. Nach einer sechsstündigen Verhandlung urteilte die Kammer, dass der Verein Jüdische Stimme e. V. im Verfassungsschutzbericht für 2024 nicht als gesichert extremistisch genannt werden darf. Eine mögliche Ablehnung des Existenzrechts Israels verstoße nicht gegen den Gedanken der Völkerverständigung und stelle keinen Aufruf zur Gewalt dar, sei also nicht als extremistisch zu bewerten. Die im Juni 2025 veröffentlichte Nennung muss nun gestrichen werden.

»Das ist zunächst einmal zu begrüßen und ein wichtiger Schritt für die ganze Palästina-Solidaritätsbewegung. Sollte das Bundesministerium des Innern aber Beschwerde einlegen oder der Verfassungsschutz in seinem nächsten Bericht uns erneut als ›gesichert extremistisch‹ einstufen, haben wir nun eine gute Grundlage, auf der wir diese Repressionen weiter bekämpfen können«, sagt Wieland Hoban, Vorstandsvorsitzender der Jüdischen Stimme. »Auch andere Organisationen, die derart verfolgt und in ihrem Recht auf Protest kriminalisiert werden, können sich nun hierauf beziehen.«

(…) Diese Kriminalisierung durch den Staat reihte sich in langjährige Repressionen ein: Bereits 2017 wurde dem Verein erstmalig das Bankkonto gesperrt. Auf eine endgültige Schließung des Kontos bei der Bank für Sozialwirtschaft im Jahr 2019 folgte die Sperrung ihres Kontos bei der Berliner Sparkasse im Jahr 2024, gegen die der Verein erfolgreich klagte. (…)

Das Kollektiv der Buchhandlung im Schanzenviertel Hamburg informierte am Dienstag darüber, dass auch die seit 1979 bestehende Buchhandlung vom Inlandsgeheimdienst durchleuchtet und daraufhin von der Förderung durch Bundesmittel ausgeschlossen wurde:

Seit Mitte März wissen wir, dass es bereits im November letzten Jahres eine kleine Anfrage der AfD im Bundestag gab, ob die Buchhandlung im Schanzenviertel Kulturförderung erhalten habe. In der Antwort wird kurz aufgezählt, dass auch wir bereits dreimal den Buchhandelspreis und Coronahilfen bekommen haben. Abschließend wird erklärt, dass wegen »der dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorliegenden Erkenntnisse die Buchhandlung im Schanzenviertel keine weiteren Bundesmittel erhalten« wird.

Ähnlich wie im Fall des vor einigen Wochen verwehrten Buchhandelspreises für drei linke Buchhandlungen, erhält hier der Verfassungsschutz direkten Einfluss auf unabhängige Kulturpolitik. Damit setzte der Staatsminister für Medien und Kultur die Strategie, kulturelle Förderung an politische Konformität zu knüpfen, seit Amtsantritt unablässig fort und zerstört damit weiter Vertrauen in die Unabhängigkeit der Kulturpolitik. Wir finden es wichtig, diese Vorgänge in einen rechten Kulturkampf einzusortieren, wie er von rechten Medien, der AfD und auch Teilen der aktuellen Bundesregierung geführt wird. Zu diesem Kulturkampf gehört auch, dass wir über die eingangs erwähnte kleine Anfrage direkt angegriffen werden. (…)

Themen:
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Erschienen in der Ausgabe vom 29.04.2026, Seite 3, Abgeschrieben

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