Zum Inhalt der Seite
18.09.2024
Grundrechte

Geheimdienst zurechtgewiesen

Berliner VS-Bericht muss korrigiert werden. Hessisches Verfassungsschutzgesetz teils rechtswidrig

Von Henning von Stoltzenberg
Gleich zwei Gerichtsbeschlüsse aus den letzten Tagen weisen die Landesämter für Verfassungsschutz (VS) in Berlin und Hessen in ihre Schranken. Im ersten Fall hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) bereits am 13. September einen Verbotsbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zum Verfassungsschutzbericht des vergangenen Jahres ergänzt und die Nennung des Vereins Furkan e. V. darin verboten. Dieser betreibt eine Moschee in Berlin-Neukölln, die vom Ber...

Artikel-Länge: 3786 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90