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25.04.2026
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Merz’ exklusiver Zirkel
Arbeitsgruppe des Kanzleramts untergräbt mit Kürzungsvorschlägen UN-Behindertenrechtskonvention
Im Auftrag der Bundesregierung prüfen dieser Tage allerhand Kommissionen und Arbeitsgruppen, wie der Sozialstaat ökonomisiert werden kann. Die Devise: Was nicht der kostspieligen Kriegstüchtigkeit dient, kann oder muss weg. Vergangene Woche stach der Paritätische Wohlfahrtsverband ein Arbeitspapier namens »Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen« durch, das unter anderem rigorose Sparmaßnahmen bei der Förderung von Menschen mit Behinderung vorsieht. Seitdem hagelt es Kritik, auch seitens verantwortlich zeichnender Regierungen: Am Donnerstag hat die Konferenz der Beauftragten des Bundes und der Länder für Menschen mit Behinderungen (KBB) die Pläne als »systematische Aushöhlung von Teilhaberechten« gegeißelt.
Schon das hochgradig intransparente Verfahren werfe demnach Fragen auf. Ende 2025 habe das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) »einen Dialogprozess mit Ländern und Kommunen« angestoßen, das Bundeskanzleramt habe »parallel dazu« aber »hinter verschlossenen Türen« die besagte Arbeitsgruppe eingerichtet. Friedrich Merz (CDU) konnte die Kürzungen offenbar kaum erwarten. Oder er ging davon aus, dass das übliche Prozedere, die Anhörung von Verbänden samt öffentlicher Stellungnahmen usf., nicht auf die gewünschte Kürzungsorgie hinausläuft. Entsprechend unausgereift fallen die Vorschläge aus: »Ohne jede Abwägung der Auswirkungen für die betroffenen Menschen«, ferner »überwiegend ohne validierte Kostenberechnungen«, erst recht nicht der Folgekosten, lautet das Urteil der KBB.
Mit Blick auf das Wunsch- und Wahlrecht bei der Eingliederungshilfe (EGH), also die Mitbestimmung behinderter Menschen über die Gestaltung etwa ihres Arbeitslebens oder ihres Bildungswegs, werden im Arbeitspapier »gesetzliche Kriterien für die Prüfung der Angemessenheit und Zumutbarkeit der Kosten für alternative Leistungsangebote« angedacht, konkret eine »Kostendecklung« und ein »Mehrkostenvorbehalt«. Bis zu »? Millionen Euro« könnten dadurch eingespart werden. Diese Leerstelle überrascht nicht, werden laut KBB doch schon heute »nur notwendige und geeignete Leistungen erbracht«, wodurch »eine ausufernde Ausgabensteigerung« ausgeschlossen ist. Allerdings sei die Mitbestimmung »ein Kernstück der Personenzentrierung«, würde der geplante Vorbehalt das in der UN-Behindertenrechtskonvention »verbürgte Recht auf ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft unmittelbar verletzen«.
Beim Großteil aller Vorschläge im »Themencluster Leistungen« gelangt die KBB zum selben Schluss: entschiedene Ablehnung. Räumte man der Pflege gegenüber der EGH »generellen Vorrang« ein, würden »verstärkt Menschen mit Behinderungen in nicht passende Pflegestrukturen verwiesen«. Die Aufhebung »der Vollrefinanzierung von Tarifsteigerungen« hätte schlechtere Arbeitsbedingungen und somit eine Verschärfung der Personalknappheit zur Folge. Hier zeigt sich, dass es sowohl den Hilfsbedürftigen als auch den Helfern an den Kragen gehen soll. Der Vorschlag, die EGH nicht länger »nahezu anrechnungsfrei« zu gestalten, würde Menschen mit Behinderungen dafür bestrafen, Einkommen zu verdienen, sie selbst folglich »für den Ausgleich gesellschaftlicher Barrieren« verantwortlich machen. Ansetzen will Merz’ Arbeitsgruppe den Rotstift auch bei Zuschüssen für Fahrtkosten und notwendige Hilfsmittel. Überwiegend positiv bewertet die KBB nur die Verfahrensänderungsvorschläge, etwa die Digitalisierung von Antragsverfahren.
»Der wahre Kostentreiber« sei »fehlende Inklusion«, resümierte die Konferenz. Die EGH sei nun mal ein »nachgelagertes Unterstützungssystem«, springe dort ein, »wo allgemeine Strukturen versagen«, sei es die Schule, der Wohnungsmarkt oder die Industrie. Auch die Sozialstaatskommission habe im Januar als Ursache »gestiegene Personal- und Sachkosten sowie Fallzahlen« benannt und festgestellt, »dass die Personenzentrierung weiterhin Grundlage der Eingliederungshilfe bleiben muss«. Soll heißen: »Je inklusiver unsere Gesellschaft ist, desto weniger Menschen sind auf Eingliederungshilfe angewiesen.« Merz’ Zirkel hingegen setzt ohne stichhaltige Argumente auf Exklusion.
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