Wissenschaftler warnen vor Zerstörung wissenschaftlicher Einrichtungen im Iran
Über tausend Wissenschaftler warnen in einem offenen Brief an den Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Generaldirektor der UNESCO, den Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte und die Regierungen aller Konfliktparteien vor der Zerstörung von wissenschaftlichen Einrichtungen im Iran:
Wir, die unterzeichnenden Wissenschaftler, Forscher, Studierenden und Mitglieder der weltweiten akademischen Gemeinschaft, bringen unsere tiefe Besorgnis über Angriffe zum Ausdruck, durch die im Zuge der anhaltenden, unprovozierten Aggression der USA und Israels gegen den Iran Labore, Universitäten, Krankenhäuser und andere wissenschaftliche Einrichtungen beschädigt wurden. Die jüngsten Vorfälle waren drei Angriffe am 28., 29. und 30. März 2026 auf die Technische Universität Isfahan in Isfahan sowie auf die Iranische Universität für Wissenschaft und Technologie und die Technische Universität Amirkabir in Teheran. Bei einem Angriff am 31. März wurde Tofiq Daru, eines der größten pharmazeutischen Forschungs- und Entwicklungszentren des Iran, schwer beschädigt; am 2. April wurde auch das Pasteur-Institut des Iran getroffen. In der Folge drohte der Iran zudem mit Vergeltungsmaßnahmen gegen amerikanische und israelische Hochschulen in der Region.
Wissenschaftliche und Bildungseinrichtungen sind zivile Einrichtungen, die für die öffentliche Gesundheit, das Wissen und das Überleben der Menschheit unverzichtbar sind. Ihre Zerstörung gefährdet Forscher, Studierende, medizinisches Personal und die breite Öffentlichkeit und fügt der Wissenschaft und der Gesellschaft dauerhaften Schaden zu.
(…) Die Verantwortlichen für rechtswidrige Angriffe auf geschützte zivile Einrichtungen müssen identifiziert und durch unparteiische Rechtsmechanismen zur Rechenschaft gezogen werden. Wissenschaft ist kein militärisches Ziel. Universitäten und Labore dürfen nicht zu Schlachtfeldern werden. (…)
Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) kritisiert den Paragraphen im Wehrpflichtgesetz, wonach junge Männer im wehrpflichtigen Alter Deutschland nur noch mit Genehmigung für mehr als drei Monate verlassen dürfen:
(…) Auch wenn offiziell noch keine Wehrpflicht besteht, zeigt diese Regelung nach Ansicht der DFG-VK deutlich, wohin die politische Entwicklung geht: hin zu mehr Zwang, Kontrolle und Militarisierung der Gesellschaft.
Das Bundesverteidigungsministerium will nach massiver Kritik eine grundsätzliche Ausnahme von der Genehmigungspflicht durch eine Verwaltungsvorschrift erlassen, zumindest, solange die Wehrpflicht ausgesetzt bleibt.
»Eine so elementare Frage von Grundrechten über Verwaltungsvorschriften zu regeln ist zutiefst problematisch. Die nächste Regierung kann das schnell anders handhaben. So verkommt das Grundrecht auf Reisefreiheit zum Gnadenrecht! Es wird dann den Gerichten überlassen, ein schlecht geschriebenes Gesetz zu korrigieren«, erklärt Yannick Kiesel vom Bundesverband der DFG-VK.
Thomas Carl Schwoerer, Mitglied des BundessprecherInnenkreises der DFG-VK, ergänzt: »Hier wird eine Infrastruktur geschaffen, die die Grundlage für die erwartbare Bedarfswehrpflicht darstellt.« (…)
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