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30.03.20263 Leserbriefe
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Nebulöser Urnengang
Nordkorea: Nach Parlamentswahlen Änderung der Verfassung beschlossen. Blockparteien haben kaum mehr Sitze
Die Oberste Volksversammlung der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK) hat sich nach den Wahlen vom 15. März überraschend schnell zu ihrer ersten Sitzung getroffen. Dabei verabschiedete sie eine nach wie vor unbekannte Änderung der Verfassung. Aber nicht nur mit Blick auf die Geheimniskrämerei um das zentrale Dokument des Rechtssystems, auch anderweitig war der zurückliegende Urnengang rechtlich und politisch reichlich überraschend.
Eigentlich fordert die sozialistische Verfassung alle fünf Jahre Parlamentswahlen, es sei denn, »außerordentliche Umstände« verhindern das. Die Führung in Pjöngjang hatte sich jetzt aber ganze zwei Jahre mehr Zeit gelassen, und der einzige Grund war anscheinend, dass man den 9. Kongress der Arbeiterpartei und den dazugehörigen Wechsel der politischen Führung vorher über die Bühne bringen wollte. Als man sich in den 90er Jahren auf die Klausel von den »Umständen« berief, konnte man auf eine vorhergehende Hungersnot verweisen. Im Sommer 2008 wiederum sorgte ein Schlaganfall von Kim Jong Il, dem damaligen »Obersten Führer«, für eine monatelange Aufschiebung.
Das Votum sollte dieses Mal auch nicht nach dem regulären Prozedere verlaufen. Der Parteikongress war gerade eine Woche her, schon wurde am 3. März verkündet: In zwölf Tagen werde gewählt. Dabei soll Wählern wie Kandidaten laut Wahlgesetz vom August 2023 ganze 60 Tage Zeit für die Vorbereitung und Wahlentscheidung gegeben werden. Im Schnelldurchgang mussten also 687 Kandidaten offiziell abgesegnet und den Bürgern vorgestellt und natürlich auch noch Tausende Wahllokale eingerichtet werden. Ein Beitrag im Hauptfernsehkanal KCTV betonte dabei, man setze hier eben jenes Wahlrecht vom August 2023 um. Wie man ohne Gesetzesänderung zu dieser scharfen Verkürzung der vorgeschriebenen Wahlvorbereitung kam, ist also schleierhaft. Es unterstrich aber noch einmal, dass die politische Führung keinerlei zeitlichen Spielraum sah.
Die in diesem Wahlgesetz explizit erwähnte Möglichkeit, ein paar hundert Wähler in einem Vorentscheid über zwei Kontrahenten abstimmen zu lassen, von denen der Gewinner dann der endgültige Kandidat eines Wahlkreises wird, scheint dementsprechend auch kaum genutzt worden zu sein. Das hatte im Vorfeld der Regionalwahlen Ende 2023 noch für große Medienberichterstattung in Südkorea gesorgt, zumal man dort immer davon ausging, es gebe ohnehin nie Wahlen im Norden.
Die lange Liste neuer Minister und sogar die Ernennung von Kim Jong Uns linker Hand in der Partei, Jo Yong Won, zum Parlamentspräsidenten waren bereits absehbar. Mit einer Personalie konnte die DVRK dann aber doch überraschen: Am Parteikongress hatte als Gast noch Kim Ho Chol als Vorsitzender der Sozialdemokratischen Partei des Landes teilgenommen. Der trat dann aber kurz darauf zurück und überließ Ri Son Gwon, Tage zuvor noch im Zentralkomitee der Arbeiterpartei, den Posten. Ri war als Leiter der Einheitsfrontabteilung lange der offizielle Ansprechpartner für Südkorea gewesen, und dementsprechend eifrig berichtete man in Südkorea darüber.
Dass die knapp 70 Abgeordneten der beiden »Blockparteien« der DVRK – neben den Sozialdemokraten ist das die religiös basierte Chondoist-Chongu-Partei – alle bis auf ihre Vorsitzenden aus der Volksvertretung geworfen wurden, scheint da nur eine Fußnote. Höchstwahrscheinlich war man in der kommunistischen Führung nicht gerade glücklich, dass die Sozialdemokraten sich in den vergangenen Jahrzehnten so energisch für eine Annäherung der beiden koreanischen Staaten eingesetzt und das schon 1981 in ihr Parteiprogramm geschrieben hatten.
Seitdem Kim Jong Un Ende 2023 seine Entscheidung öffentlich machte, jedweder Wiedervereinigung mit dem Süden abzuschwören, wurde das bloße Wort »Wiedervereinigung« zum Tabu. U-Bahn-Stationen und Märkte wurden bereits umbenannt, für Verfassungen und Parteistatute braucht man dann aber entsprechende Zustimmung in den Gremien. Man kann also nur vermuten, dass im alten Parlament noch genug Abgeordnete saßen, die das nicht durchgewinkt hätten. Ri Son Gwon jetzt mit der »Umstimmung« der Blockpartei zu beauftragen, scheint da nur konsequent.
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Onlineabonnent*in Heinz-Joachim R. aus B. 4. Apr. 2026 um 00:33 UhrMartin Weiser berichtet, sowohl geographisch als auch ideologisch, von der falschen Seite. Hierzu bedanke ich mich bei Uwe Joachim wie auch bei Franz Schoirer für die sowohl geschichtlich vergleichend wie aktuell entlarvend klaren Worte. Der Korrespondent scheint mir, sich darüber nicht im klaren zu sein, daß es um die Beseitigung einer der letzten - wenn nicht gar einzigen - konsequent sozialistischen Bastionen geht, wobei bedauerlich ist, dass die »junge Welt« hier mit dieser Art von Berichterstattung keine sie proletarisch rühmende Position bezieht.
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Uwe Joachim aus Pasewalk 2. Apr. 2026 um 14:30 UhrFür den nordkoreanischen Staatschef scheint es nur eine Frage der Zeit, wann Vertreter der zwei noch verbliebenen »Blockparteien« aus opportunistischen Gründen offen in Opposition zur Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK) gehen. Wie weit antikommunistische Agenten in den Parteien einschließlich der KP bereits integriert sind, ist Spekulation. Gewarnt scheint die Führung der DVRK durch die Ereignisse auf deutschem Boden. Angeblich »wegen der Notwendigkeit einer demokratisch legitimierten Regierung«, fand die Wahl zur Volkskammer 1990 bereits sechs Wochen vor dem ursprünglichen Termin am 18. März statt. Durchgeführt wurde sie in der DDR nach dem »importierten« westdeutschen Mehrheitsprinzip. Die Aussicht auf die schnelle D-Mark hat die Wahl beeinflusst. Die CDU erreichte die meisten Stimmen, nur im Bezirk Potsdam war die SPD stärker. Eine »Wiedervereinigung«, bei der soziale Errungenschaften zur Disposition gestellt werden, wollten augenscheinlich die wenigsten. »Einheit jetzt« trat in zwei Bezirken zur Wahl an (Karl-Marx-Stadt und Leipzig), je 0,1 Prozent stimmten zu. In der DVRK scheint die Oberste Volksversammlung bestrebt, alles zu unternehmen, um ein Regime-Change zu unterbinden. Abweichungen vom »regulären Prozedere« sind mögliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den jüngsten weltpolitischen Ereignissen. Die »Geheimniskrämerei« der Staatsführung soll offenbar konterrevolutionäre Bestrebungen erschweren.
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Onlineabonnent*in Franz S. aus R. 1. Apr. 2026 um 10:15 UhrWie schon am 26.02.2026 macht sich der in Südkorea ansässige jW-»Experte« für die Demokratische Volksrepublik Korea wieder mal Sorgen um die Parteienlandschaft im Norden Koreas und stellt allerhand Vermutungen an. Wenn die »›Blockparteien‹ [ein Wort, das in Nordkorea vermutlich niemand kennt] kaum mehr Sitze haben«, wie er schreibt, dann scheint das wohl an der guten Arbeit der Partei der Arbeit zu liegen. Von deren Erfolgen scheint Herr Weiser nichts mitbekommen zu haben. Wenn behauptet wird, Kim Jong Un habe »jedweder Wiedervereinigung« abgeschwört, dann sollte man auch Beweise vorlegen. Dass mit dem aktuellen Marionettenregime in Südkorea – das jedes Jahr gemeinsam mit den USA den Angriff gen Norden probt – keine Wiedervereinigung zu machen ist, dürfte klar sein. Ein ähnlicher von A bis Z negativer, ja fast gehässiger Artikel (»Nebulöser Urnengang«, »Geheimniskrämerei«, »aus der Volksvertretung geworfen«, »ist also schleierhaft«) wäre in der jW über Kuba völlig undenkbar. Kuba wird praktisch jeden Tag solidarisch begleitet, während die tapfere DVRK seltsam distanziert abgehandelt wird. Präsident Kim Il Sung scheint diese Ignoranz von Teilen der bundesdeutschen Linken vorausgesehen zu haben, als er die Parole »Schaffen aus eigener Kraft« ausgegeben hat.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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