-
13.05.2026, 18:47:26
- → Ausland
Lettlands Regierungskoalition auseinandergefallen
Riga. Knapp fünf Monate vor der Parlamentswahl ist in Lettland das bislang regierende Dreierbündnis von Regierungschefin Evika Silina zerbrochen. Die sogenannten Progressiven kündigten wenige Tage nach dem erzwungenen Rücktritt von Verteidigungsminister Andris Spruds an, den Fortbestand der Koalition nicht mehr zu unterstützen. Damit verfügt die Regierung des EU- und NATO-Landes über keine parlamentarische Mehrheit mehr - sie besteht nur noch aus Silinas liberalkonservativer Partei Jauna Vienotiba und dem Bündnis der Bauern und Grünen. »Die jetzige Ministerpräsidentin verfügt nicht über die neun Stimmen der Progressiven«, sagte deren Chef Andris Suvajevs am Mittwoch nach einem Treffen seiner Fraktion mit Silina in Riga. Zugleich forderte er Staatspräsident Edgars Rinkevics auf, Konsultationen zur Bildung einer neuen Regierung aufzunehmen. Die Progressiven werden ihre Minister aber vorerst nicht abberufen, sagte Suvajevs. Rinkevics will sich nach Angaben seines Büros am Freitag mit allen im Parlament vertretenen Parteien zu Gesprächen treffen.
In Lettland war zuvor ein heftiger politischer Streit zwischen den Regierungspartnern über den Rücktritt von Spruds entbrannt. Der Politiker hatte sein Amt am Sonntag nach den jüngsten Drohnenvorfällen im Luftraum des an Russland und Belarus grenzende Landes auf Druck von Silina hin niedergelegt. Die Regierungschefin will den Posten des Verteidigungsministers nun mit dem Oberst Raivis Melnis besetzen - und nicht mehr mit einem Vertreter ihres Koalitionspartners.
Die Oppositionsparteien riefen die Regierungschefin zum Rücktritt auf; eine davon will ein Misstrauensvotum einleiten. Silina hatte zuvor erklärt, dass im Falle eines Austritts der Progressiven aus der Koalition eine Übergangsregierung ihre Arbeit aufnehmen werde. Lettland wählt am 3. Oktober ein neues Parlament. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!