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Aus: Ausgabe vom 07.03.2026, Seite 4 / Inland
Militarisierung

Ernte nach der Drohnenpanik

Bundesrat nickt »Kritis«-Dachgesetz und die Änderung des Luftsicherheitsgesetzes ab
Von Kristian Stemmler
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Von Medien und Politik ist seit 2022 unermüdlich die Vorstellung genährt worden, dass »hybride Angriffe« aus Russland die Infrastruktur der Bundesrepublik tagtäglich bedrohten. Diese Erzählung musste auch als Hintergrundmusik herhalten für das im September 2025 von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte »Kritis«-Dachgesetz, das die »kritische Infrastruktur« besser schützen soll. Am Freitag winkte der Bundesrat das Gesetz trotz inhaltlicher Bedenken durch, ebenso wie eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. Sie erlaubt es der Bundeswehr, Drohnen abzuschießen.

Auch in den Reden zum »Kritis«-Dachgesetz durfte der Hinweis auf die angeblichen »hybriden Angriffe« nicht fehlen. Die Infrastruktur stehe stark unter Druck »und das im Prinzip nicht nur ab und an, sondern eigentlich täglich und permanent«, führte Daniela Ludwig (CSU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, aus. »Wie wichtig die Versorgung mit kritischer Infrastruktur ist, merkt man immer erst, wenn es zur Störung kommt«, sekundierte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU).

Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) führte den Anschlag auf das Berliner Stromnetz von Anfang Januar ins Feld, der von den Behörden einer dubiosen »Vulkangruppe« zugeschrieben wird. So ein Ereignis könne in einer Großstadt schnell zum gesamtstaatlichen Problem werden. »Kommunikation fiel aus, Verkehrsknotenpunkte standen still, Versorgungsketten rissen, medizinische Einrichtungen geraten unter Druck«, so Spranger.

Das »Kritis«-Dachgesetz verpflichtet Unternehmen in zehn strategisch wichtigen Sektoren wie Energie, Ernährung, Gesundheit und Verkehr zu einem verstärkten Schutz ihrer Anlagen. Es legt Mindestanforderungen für alle Sektoren fest, zu denen Maßnahmen für Notfälle und Ausfallsicherheit sowie ein stärkerer Objektschutz gehören. Mit Zäunen, Zugangsbeschränkungen und einer Identifizierung technischer Schwachpunkte sollen Risiken begrenzt werden, auch um Sabotageaktionen »ausländischer Mächte« vorzubeugen. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um. Es war bereits unter der Ampel vorbereitet worden, aber infolge des Bruchs der Koalition nicht zum Abschluss gebracht worden.

In der Debatte gab es Kritik an einzelnen Punkten des Gesetzes, etwa am sogenannten Schwellenwert. Demnach werden als kritisch im Sinne des Gesetzes nur Anlagen gewertet, deren Ausfall erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung von mindestens 500.000 Menschen hätte. Die Länder plädierten für ein Absenken des Wertes auf 150.000 versorgte Einwohner.

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) betonte, die vorgesehene Regelung sei für sein relativ dünn besiedeltes Land nicht praxistauglich. »Wir haben viel Infrastruktur, aber wenig Menschen. Deswegen passt das Gesetz für uns nicht«, sagte er. Strobl zufolge sei die Zustimmung der Länder zum Dachgesetz nur durch eine in letzter Minute ausgearbeitete Protokollerklärung des Bundes, die zentrale Forderungen der Länder aufgreife, ermöglicht worden. In dem Dokument heißt es etwa, man wolle »die Herabsetzung des Regelschwellenwerts« im weiteren Verfahren prüfen.

Auch für die »Reform« des Luftsicherheitsgesetzes, die der Bundesrat am Freitag ebenfalls billigte, musste der Verweis auf ausländische Akteure herhalten. In der Gesetzesbegründung heißt es, seit dem russischen Angriff auf die Ukraine seien deutlich mehr Drohnen über kritischer Infrastruktur in Deutschland gesehen worden. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass diese Flüge »im Auftrag fremder Staaten« durchgeführt würden – die politisch und medial geschürte Drohnenpanik vom Oktober 2025 trägt nun Früchte, obwohl keine einzige der angeblichen Sichtungen auf einen »fremden Staat« zurückgeführt werden konnte. Künftig können die Länder die Bundeswehr um Unterstützung bei der »Drohnenabwehr« bitten. Die bisher vorgeschriebene Abstimmung mit dem Innenministerium entfällt.

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  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Heinrich Hopfmüller aus Stadum (7. März 2026 um 13:46 Uhr)
    Das kann frau beim VDI nachlesen: »Zusammenspiel mit militärischen Satelliten; Der Projektleiter Roland Weiss sieht die Satelliten beim Schutz der Energieinfrastruktur auch als Ergänzung zu bestehenden militärischen Satelliten. ›Wir haben eine geringe räumliche Auflösung, aber eine hohe zeitliche Auflösung‹, sagt Weiss. Genau andersherum ist es bei vielen Erdbeobachtungssatelliten. Zusammengenommen könnten sie komplexe Beobachtungsaufgaben erledigen. Ein Radarsatellit der Bundeswehr könnte zum Beispiel ein Schiff identifizieren, das im Verdacht steht, einen Offshore-Windpark zu sabotieren. Die Krisnet-Satelliten könnten das Schiff anschließend «verfolgen», seine Bewegungen aufzeichnen.« Quelle: https://www.vdi-nachrichten.com/technik/raumfahrt/satellitenkonstellation-gegen-den-blackout/

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