Demokratiehüter des Tages: Elon Musk
Das politische System der USA kann getrost als reine Plutokratie – Herrschaft der Reichen – bezeichnet werden. Denn die große Mehrheit der US-Präsidenten war, wenn wir Geldmittel, Grundbesitz, Plantagen, Erbschaften oder spätere Einnahmen zusammenrechnen, Millionäre. Eine Ausnahme bildet Donald Trump, er war der erste Milliardär im Amt. Seine katastrophale Politik, u. a. der Angriffskrieg der USA gegen den Iran, der weltweit die Lebenshaltungskosten in die Höhe trieb, bringt es nun mit sich, dass Donald Trumps Republikanische Partei bei den Zwischenwahlen beide Kammern des US-Kongresses am Dienstag verlieren könnte. Selbst wenn er die Mehrheit in nur einer Kammer einbüßte, wäre das für den Chefnarzissten ein herber Schlag.
Aber freilich nicht nur für ihn, denn sein Stab, ein Who’s Who der Demagogen, hat einiges zu verlieren: Macht und viel Geld. Und um das zu verhindern, muss man mit Macht und viel Geld kontern! Ja, so ist das im selbstgeführten Casino. Womit wir bei Elon Musk angelangt sind. Wie sich der FC Bayern München seit Jahrzehnten die Meisterschaft kauft, kauft sich Musk seinen Präsidenten. Die belgische Zeitung Grenzecho meldete gestern: »Zur US-Parlamentswahl spendete der reichste Mensch der Welt über verschiedene Kanäle bereits nach vorläufigen Zahlen den Rekordbetrag von mehr als 440 Millionen Dollar.« Die tatsächliche Höhe der Summe, die an Trumps Partei floss, könnte aber noch höher sein, so das Blatt. Musk, nicht verlegen, begründete diesen Schritt beim hauseigenen X-Dienst: Falls sich die Mehrheiten änderten, sei dies das »Ende der Demokratie«. Das Ende der Demokratie? Nun auch noch in Gottes eigenem Land. Erst Magdeburg, dann Berlin – und nun auch noch Washington! Die Welt rückt näher.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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