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Staatsgewalt

Saar-SPD lässt die Drohnen fliegen

Überwachung und Meldepflicht: Auch im Saarland wird ein neues Polizeigesetz auf den Weg gebracht

Foto: Laszlo Pinter/dpa

Das neue Bundespolizeigesetz legt die Marschrichtung fest: Neben einer ganzen Palette weiterer neuer Vollmachten regelt es nicht nur die Abwehr von Drohnen, sondern vor allem auch ihren Einsatz, ebenso die Nutzung künstlicher Intelligenz. Die Gesetzesnovelle passierte noch vor der Sommerpause den Bundestag und hätte diese Woche im Bundesrat abgestimmt werden sollen, der Tagesordnungspunkt wurde aber vorerst abgesetzt.

Saarbrücken legt bereits mit einem eigenen Entwurf nach, der kommende Woche eingebracht werden soll. Da das Saarland inzwischen das einzige Bundesland ist, in dem eine Fraktion allein (die der SPD) die absolute Mehrheit im Landtag stellt, lassen sich Verschärfungen im Polizeirecht relativ leicht durchsetzen. Ohne die unter Koalitionären üblichen Profilierungsbestrebungen passieren die Entwürfe das Plenum weitgehend im Originalzustand, zumal von den einzigen Oppositionsfraktionen CDU und AfD Einwände etwa in Sachen Datenschutz ohnehin eher nicht zu erwarten sind.

»Wir müssen mit Blick auf die Bedrohungslagen im Saarland alles nutzen, was möglich ist«, setzte Innenminister Reinhold Jost den Ton bereits im Juli. Künftig sollen Drohnen anstatt zu allgemeinen Lagebeurteilungs- oder Aufklärungszwecken unter bestimmten Bedingungen auch zur gezielten Observation von Einzelpersonen eingesetzt werden dürfen.

Neben weiteren Instrumenten optischer Überwachung – etwa in Streifenwagen installierte Dashcams oder ein kamerabasiertes Verkehrsüberwachungssystem, das Handysünder identifizieren soll – war der größte Diskussionspunkt die Nutzung von KI mit dem Zweck, »Massendaten zu verarbeiten«. Dem Einsatz der berüchtigten Palantir-Software erteilte Jost eine Absage, statt dessen wolle man auf ein System aus Frankreich zurückgreifen, das sich allerdings noch in der Entwicklung befindet. Technische und datenschutzrelevante Details sind öffentlich bislang nicht bekannt. Jost verspricht erst einmal »hohe gesetzliche Schwellen« und »keine diskriminierenden Algorithmen«.

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Damit setzt sich eine Reihe von polizeirechtlichen Verschärfungen unter der SPD-Alleinregierung fort, darunter etwa die Erlaubnis anlassloser Taschenkontrollen und Durchsuchungen an »gefährlichen« Plätzen, die vergangenes Jahr verabschiedet wurde; vor allem aber die Reform des Verfassungsschutzgesetzes. Besagte Reform, von SPD und Union erst im April in trauter Einigkeit verabschiedet, gewährt dem Inlandsgeheimdienst, auf Funkzellen, Kontostammdaten und öffentliche Videoüberwachung zuzugreifen; die Möglichkeiten zur Observation von Einzelpersonen wurden ebenfalls ausgeweitet.

Besonders besorgt zeigte sich der Saarländische Journalistenverband (SJV), da der Schutz der Presse vor bestimmten Maßnahmen wie etwa Überwachungssoftware faktisch ausgehebelt wurde. Grundsätzliche Vorabüberprüfungen durch unabhängige Stellen sind nicht mehr vorgesehen. »Damit steht das neue Verfassungsschutzgesetz klar im Widerspruch zu Artikel 4 des European Media Freedom Acts (EMFA)«, kritisierte der SJV den »Eingriff in die Pressefreiheit«.

Gerade mit Blick auf die im April 2027 anstehende Landtagswahl lässt die Union es sich natürlich nicht nehmen, eigene Duftmarken zu setzen. »Ein handlungsfähiger Rechtsstaat«, so ein von der CDU eingebrachter Entschließungsantrag, müsse geltendes Recht »nicht nur setzen, sondern auch wirksam durchsetzen«. Zu ihren Forderungen gehört unter anderem eine sogenannte »verfassungskonforme Regelung für den Präventivgewahrsam von Gefährdern«, also die zeitliche Ausweitung der Präventivhaft von derzeit acht Tagen auf zwei Monate nach dem Vorbild Bayern.

Mit Blick auf die Tatsache, dass das bayerische Polizeigesetz derzeit zur Prüfung beim Bundesverfassungsgericht liegt, äußerte sich Jost zwar zunächst skeptisch. Für eine Ausweitung »mit Sinn und Verstand« sei man aber grundsätzlich offen. Dass ein Richter für die als potentielle Übeltäter Kategorisierten eine regelmäßige Meldepflicht auf der Polizeidienststelle verhängen kann, steht hingegen bereits auf Josts Wunschzettel. Die Route ist in jedem Fall vorgezeichnet.

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Erschienen in der Ausgabe vom 12.09.2026, Seite 4, Inland

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