Zum Inhalt der Seite

Protest vor Bundesrat gegen Antienteignungsgesetz

Foto: Soeren Stache/dpa
Demonstration der Initative »Deutsche Wohnen & Co. enteignen« vor der SPD-Zentrale

Die Initiative »Deutsche Wohnen & Co enteignen« informiert über Proteste gegen ein drohendes Antienteignungsgesetz am Freitag vor dem Bundesrat:

Mieter*innen protestieren gemeinsam mit der Initiative »Deutsche Wohnen & Co enteignen« am Freitag, 10. Juli, von 9 bis 10 Uhr vor dem Bundesrat gegen das Verbot der Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne. Sie fordern die Umsetzung des 2021 gewonnenen Volksentscheids. Dabei stimmten fast 60 Prozent für die Überführung der Wohnungsbestände von Vonovia, Adler, Heimstaden und anderen Großkonzernen in Gemeineigentum.

Dazu erklärt die Initiative:

»Berlin hat längst abgestimmt: Die Vergesellschaftung muss kommen. Mit einem fiesen Taschenspielertrick wollen CDU und SPD die Umsetzung dieser demokratischen Entscheidung nun verhindern. Offenbar schützen diese Parteien lieber die Interessen von Immobilienkonzernen als von uns Mieter*innen.«

Anzeige

Die Bayerische Landesregierung will am Freitag eine Bundesratsinitiative einbringen, in der sie die Regierung auffordert, ein Verbot der Vergesellschaftung von Wohnraum zu erlassen. Vergangene Woche hatte der Koalitionsausschuss aus CDU, CSU und SPD sich bereits auf ein solches Verbot verständigt. Es bräuchte eine Mehrheit der Unions- und SPD-Abgeordneten im Bundestag, um so ein Gesetz zu erlassen. Nach mehrheitlicher juristischer Expertise wäre ein solches Gesetz allerdings verfassungswidrig.

Murat Karayılan vom Kommandorat des Volksverteidigungszentrums der kurdischen Befreiungsbewegung warnte am Dienstag im Sender Sterk TV mit Blick auf den stockenden Friedensprozess mit dem türkischen Staat vor einer Unterschätzung der militärischen Kapazitäten der Guerilla:

(…) Wir wollen Frieden mit dem Staat schließen, die Republik in eine demokratische Republik umwandeln und Teil davon werden. Wir wollen uns nicht gegen die Republik stellen. Das ist der grundlegende Ansatz unseres Führers und unserer Bewegung. Aber von der anderen Seite sehen wir keinen entsprechenden Ansatz. Statt dessen begegnen sie der Angelegenheit mit Misstrauen, Bedenken und Besorgnis. (…)

Erst nachdem zwei bewaffnete »Akıncı«-Drohnen, die in einer Höhe von etwa 11.000 Metern flogen, über Kandil abgeschossen worden waren, kam die Drohnenaktivität über Kandil zum Erliegen. Kann eine geschwächte Bewegung Drohnen abschießen, die in einer Höhe von 11.000 Metern fliegen? (…) Wir hätten wirtschaftliche Ziele, Ölanlagen und Standorte in einer Entfernung von bis zu 800 Kilometern ins Visier nehmen können. Unsere Bewegung verfügte über die technologischen Mittel und Fähigkeiten dazu. Doch trotz alledem hat unsere Bewegung den Krieg zum Stillstand gebracht, weil sie an Rêber Apos (Abdullah Öcalans, jW) Strategie der demokratischen Gesellschaft und der demokratischen Politik glaubte. (…)

Sollten wir jedoch trotzdem militärischen Angriffen ausgesetzt sein, die auf unsere Vernichtung abzielen, sollten sie versuchen, uns mit den alten Methoden der Kriegführung zu eliminieren, sind wir in der Lage, mit drei- oder viermal größerer Kraft als zuvor zu reagieren. (…) Es gibt weder gegen die in den letzten Jahren entwickelten Tunneltaktiken noch gegen die neu eingesetzten FPV-Glasfaserdrohnen wirksame Gegenmaßnahmen. (…)

Unsere Entscheidung, die Strategie des bewaffneten Kampfes zu beenden, ist jedoch endgültig. (…) Es wird weder eine Rücknahme des Beschlusses zur Auflösung der Bewegung noch des Beschlusses zur Beendigung der Strategie des bewaffneten Kampfes geben. (…) Unsere Strategie ist die demokratische Politik. Aber wenn wir angegriffen werden, werden wir uns verteidigen. (…)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 09.07.2026, Seite 3, Abgeschrieben

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!