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Kleckerkram für Kleinverdiener
Bundeskabinett bringt Einkommenssteuerreform auf den Weg. Finanzminister verspricht Milliardenentlastung für Familien, Linkspartei beklagt Mogelpackung
Es hat eine gewisse Tragik: Das Bundeskabinett will die Einkommensteuerreform aus dem Hause des Bundesfinanzministers auf den Weg bringen, aber der Hausherr hängt in den USA fest, weil sein Flieger eine Panne hat. Beschlossen hat die Regierungsriege Lars Klingbeils Vorlage trotzdem am Mittwoch vormittag in Abwesenheit des Urhebers, der anschließend immerhin ein Statement aus Greenville, South Carolina, in die Heimat entsandte. Schaut her: Regieren geht auch ohne mich. Ob er da nicht hätte gleich ganz wegbleiben sollen? Bei miserablen Bewertungen seiner Sympathie und Leistung im aktuellen ZDF-»Politbarometer« würden es ihm die Wähler womöglich danken. Zumal sein Werk längst nicht der große Wurf ist, als den der SPD-Vorsitzende sein Gesetz verkauft: »Placeboreform«, schallt es von der Linkspartei. Die Entlastungswirkung halte »nicht einmal mit der Preisentwicklung Schritt«.
Um die Substanz seiner »Reform« zu ermessen, hilft es, zu wissen, was Klingbeil eigentlich noch vorhatte, aber dann doch (vorerst) unterließ. Sein erster Entwurf enthielt die Maßnahme, den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte zu streichen. Davon profitieren Beschäftigte, wenn sie Produkte des eigenen Unternehmens zu vergünstigten Preisen erwerben. Alle Achtung: Der Finanzminister wollte den »kleinen Mann« mal eben um insgesamt 240 Millionen Euro erleichtern! Das ging sogar der Union zu weit, von wegen »verdeckte Gehaltskürzung«. In der neuesten Fassung vom 18. August ist der Punkt nicht mehr enthalten. Aber vom Tisch ist der Plan nicht, wie unlängst das Portal T‑Online berichtete. Er soll lediglich in ein anderes Gesetz zum Subventionsabbau gepackt werden. Das ist gelebte Sozialdemokratie.
Etwas zu meckern hat natürlich auch Katherina Reiche (CDU). Am Montag ging ein Schreiben aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) durch die Medien, in dem die Ressortchefin im Kern zwei Einwände erhob: Erstens fehle ein vollständiger Ausgleich der kalten Progression mit dem Ergebnis einer »inflationsbedingten heimlichen Steuererhöhung«, und zweitens wäre eine zusätzliche Belastung oberer Einkommensgruppen fehl am Platz. Das ist auf die sogenannte Reichen- und Überreichensteuer gemünzt. Der Spitzensteuersatz von 45 Prozent soll künftig bereits ab einem Jahresgehalt von 250.000 Euro greifen und nicht erst bei knapp 278.000 Euro. Zudem soll ein neuer Satz von 47 Prozent ab 280.000 Euro wirksam werden. Klingbeil will mit beiden Schritten Teile der rund zehn Milliarden Euro gegenfinanzieren, die untere und mittlere Einkommensgruppen sowie im speziellen Familien weniger an den Fiskus entrichten würden.
Noch am Montag gab es Befürchtungen, die Klingbeil-Vorlage könnte es doch nicht auf den Kabinettstisch schaffen. Schlussendlich gab aber das Wirtschaftsministerium grünes Licht und teilte mit, das Vorhaben mitzutragen. Im wesentlichen bildeten die Inhalte die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 1. Juli ab – und zu denen stehe die Ministerin. Offenbar baut Reiche darauf, die Dinge im parlamentarischen Verfahren in ihrem Sinne zurechtzubiegen. Halbherzige Vorstöße seitens der SPD für eine höhere Erbschaftssteuer oder die Einführung einer Vermögenssteuer konnte die Union schon lange davor abwehren. Für mögliche Änderungen zeigte sich Klingbeil jedenfalls offen, wie er am Montag aus Übersee zu verstehen gab: »Aber das Geld muss dann auch erst mal gefunden werden.«
Die einfachen Menschen im Land werden auch intensiv suchen müssen – nach den Erleichterungen, die ihnen die »Reform« angeblich bringt. Der Grundfreibetrag soll nach den Plänen schrittweise von derzeit 12.348 Euro auf 12.900 Euro im Jahr 2028 angehoben werden. Der sogenannte Pauschbetrag, den Beschäftigte bei der Steuererklärung geltend machen können, soll von 1.230 Euro auf 1.430 Euro steigen. Dazu kommen leichte Verbesserungen bei der Versteuerung von Sonntagszuschlägen sowie ein neuerlicher Zuschlag beim Kindergeld im Volumen von 13 Euro mehr pro Monat. Laut BMF kann eine Familie mit zwei Verdienern und zwei Kindern bei einem Gesamteinkommen von 60.000 Euro im Jahr mit 600 Euro weniger Steuerlast rechnen.
Kritiker zweifeln daran, auch weil die kalte Progression die Ersparnisse wieder aufzufressen droht. Dazu kommt es, wenn Lohnerhöhungen, die nur die Inflation ausgleichen, zu einer höheren Steuerbelastung führen. Der Effekt 2028 liege gegenüber 2026 bei allen betrachteten Einkommensgruppen unter zwei Prozent des zu versteuernden Einkommens, monierte am Montag Doris Achelwilm von der Linksfraktion im Bundestag. Die Marke überholt die allgemeine Teuerung in zwei Jahren locker. Noch einmal die Linke-Politikerin: »Wer so ein Ergebnis als zentrales Entlastungsprojekt verkauft, macht sich und den Menschen etwas vor.«
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B.S. aus Ammerland 3. Sept. 2026 um 00:02 UhrDer »Unbedarfte in Sachen Ökologie und Ökonomie« . . . . . . der »Totengräber der Sozen« Lars -Was kann ich denn dafür- Klingbeil hat einmal mehr bewiesen, warum die SPD nicht mehr wählbar geworden ist. Salbungsvolle Elaborate treffen auf unausgegorene Fakten ! Klingbeil, ein Musterschüler der Parteischulungen, hat nur eines nicht mitbekommen, wie Wirtschaft richtig funktioniert. Jedenfalls nicht,wenn man sich über die Teilnahme des Russischen Wirtschaftsvertreters beschwert. Als »Braver Bestandteil von US-Think Tanks« ist der Lars seit Jahren unterwegs. Seine jetzige Einkommenssteuer-Reform schont die Reichen und kassiert bei denen ab, die bereits kaum noch etwas verdienen . . . außer einer Arbeiterpartei, die diesen Namen auch verdient. Die SPD - auch »Sie Plündern Deutschland« - ist es seit 1956 schon nicht mehr !!! Aber nach diesem »Kunststück« aus dem Hause Klingbeil wird selbst dem letzten Geleimten klar, da kommt nichts mehr . . . Rien ne va plus . . . oder »Der andern in der Furche pickt, hat selber keine Würmer« !
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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