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Klassenjustiz schützt Steuerräuber
Report beleuchtet »systemische Ungleichheiten« beim Umgang mit Sozialbetrug und Finanzverbrechen. Den Schaden hat die Allgemeinheit.
Der Schaden durch sogenannten Sozialleistungsmissbrauch lässt sich nicht exakt beziffern, so wenig wie die Einnahmeausfälle des deutschen Fiskus aufgrund von Steuerhinterziehung. Aber es gibt Anhaltspunkte: 2023 wurden die Jobcenter nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) um rund 260 Millionen Euro erleichtert, wobei die Dunkelziffer an Verstößen deutlich größer sein soll. Dagegen kursiert in puncto Steuerdelikten eine andere Hausnummer: Experten schätzen die staatlichen Einbußen auf jährlich 100 bis 200 Milliarden Euro. In der öffentlichen und politischen Debatte sind die Verhältnisse allerdings auf den Kopf gestellt. Das regelwidrige Erlangen von Bürgergeld (neuerdings Grundsicherungsgeld) wird hier fast wie ein Kapitalverbrechen verhandelt, über systematischen Steuerdiebstahl aber kaum ein Wort verloren.
Dahinter steht ein System. Die »Bürgerbewegung Finanzwende« hat am Dienstag einen Report vorgelegt, der der Frage nachgeht, ob »Steuerhinterziehung so konsequent verfolgt (wird) wie Sozialleistungsbetrug«. Die Antwort lautet: Nein. Im deutschen Rechtssystem existierten »systemische Ungleichheiten«, befinden die Forscher aus der Abteilung »Finanzwende Recherche«. Personen, die sogenannte Armutsdelikte begingen, müssten damit rechnen, »dass Behörden und Justiz gegen sie härter vorgehen, als gegen finanziell meist stark aufgestellte Wirtschaftskriminelle«. Unter »Armutsdelikten« verstehen die Autoren Rechtsverletzungen durch Menschen, die in prekären Verhältnissen leben und in der Regel zum »Täter« werden, »um elementare Bedürfnisse zu befriedigen«. Dagegen stehe bei Elitenkriminalität oft »Gewinnmaximierung einer bereits ökonomisch gut ausgestatteten Gruppe im Vordergrund«.
Marxisten haben für die ermittelte »systemische Privilegierung« von Kapitalisten einen ehrlicheren Begriff zur Hand: Klassenjustiz. Der bürgerliche Staat lässt die Kleinen hängen und die Großen laufen. So war das immer schon, aber die Dimensionen haben sich geändert: Allein für die BRD soll sich die Schadenssumme durch illegale Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte auf 40 Milliarden Euro belaufen. Bis dato gab es wenig mehr als zwei Dutzend rechtskräftige Verurteilungen. Dabei konnten die Gerichte von der ergaunerten Beute höchstens vier Milliarden Euro zurückholen. Im Report von »Finanzwende« heißt es unter Verweis auf den »Statistischen Bericht Staatsanwaltschaften«, dass 2024 der »überwiegende Teil der Ermittlungsverfahren im Sachgebiet Wirtschafts- und Steuerstrafsachen sowie der Geldwäschedelikte eingestellt wurde«. Kam es überhaupt zur Anklage, seien »meistens Geldstrafen« verhängt worden, nur sehr selten Freiheitsstrafen, »die dann fast immer zur Bewährung ausgesetzt wurden«.
Umgekehrt zeigt sich der Rechtsstaat eifrig und gnadenlos, wenn es um den Bezug von Transferleistungen geht. 2024 zählte die BA rund 129.000 eingeleitete Straf- und Bußgeldverfahren, wobei bei einer Erledigungsquote von 96 Prozent 100.000 Mal ein Missbrauch festgestellt wurde. Nur 226 Fälle ordnete die BA bandenmäßigem Betrug zu, den großen Rest einfachen Menschen, die in ihrer Not wissentlich oder ungewollt das Gesetz übertreten hatten. »Finanzwende« wollte von der BA wissen, wie hoch der daraus erwachsene Schaden war, und erfuhr nichts – weil dazu »keine validen statistischen Daten« vorlägen. Aber der Bundeskanzler tut so, also stünde Deutschland deshalb kurz vorm Ruin.
Man wolle Sozialleistungsbetrug nicht verharmlosen, äußerte sich Anne Brorhilker, Geschäftsführerin von »Finanzwende Recherche«, in einer Medienmitteilung. Es müsse aber mit demselben Maß gemessen werden. »Wer dem Staat Millionen oder Milliarden entzieht, darf nicht davon profitieren, dass unsere Behörden für komplexe Wirtschaftskriminalität schlechter aufgestellt sind als für einfach zu ermittelnde Armutsdelikte.« Sie weiß, wovon sie spricht: Brorhilker war einmal Deutschlands führende Cum-Ex-Jägerin, bis sie im April 2024 auf mutmaßliches Betreiben des NRW-Justizministeriums von ihrem Posten als Kölner Oberstaatsanwältin geekelt wurde. Nicht zuletzt dürfte das ihrem Bemühen geschuldet gewesen sein, die Rolle von Olaf Scholz (SPD) als möglichem Strafvereiteler und Steuervermeidungshelfer im Amt des früheren Hamburger Bürgermeisters im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Gaunereien zu klären.
Die Vorgänge lassen erahnen, wie eng die politischen und die Geldeliten hierzulande verbandelt sind und warum zum Beispiel bis heute kein Verbrechenstatbestand für schwere Steuerhinterziehung existiert. Vergehen werden lediglich im Rahmen der Abgabenordnung verfolgt, und wer sich selbst anzeigt, entgeht in der Regel einer Bestrafung. Bei Armutsdelikten kommt dagegen das Strafgesetzbuch zur Anwendung. Gründe für den laxen Umgang mit Finanzverbrechern sieht »Finanzwende« in zu wenig Fachpersonal, schlechter IT-Infrastruktur, unzureichender Zusammenarbeit der Behörden und fehlendem Geld. Eines fehlt in der Mängelliste: Der Wille der Reichen und Mächtigen, die Dinge zu ändern.
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